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05 October 2016

Skandal ohne öffentlichen Aufschrei: Verfassungsschutz hat im NSU-Komplex vorsätzlich Akten vernichtet

Dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes angibt, vorsätzlich Akten vernichtet zu haben, um das eigene Amt vor der öffentlichen Aufmerksamkeit zu schützen, ist ein beispielloser Vorgang. Dennoch gab es dazu kaum eine Debatte. Die Bundesrepublik ist nach der EMRK verpflichtet, eine unabhängige Untersuchung in Gang zu setzen, um zu ergründen, ob der Verfassungsschutz Kenntnisse über seine V-Leute von der NSU-Mordserie gehabt hat und nicht für entsprechende Schutzmaßnahmen sorgte. Continue reading >>
31 August 2015

Finnish Government and the Desire to Constitutionalize Mass Surveillance: Toward Permanent State of Emergency?

The Finnish Government intends to amend the constitution to clear the path for a NSA-type surveillance scheme. The form of constitutionalism that results from this kind of change would reverse the traditional grounds of legitimacy as set forth by the constitutions and human rights treaties: instead of providing one possible but narrowly interpreted ground for restricting right to confidential communications and protection of personal data, national security would occupy the position of a main rule while the constitutional right would wither away to a narrowly applied exception. In essence, the amendment would securitize one of the key fundamental rights of our time, and create a permanent state of emergency within it. Continue reading >>
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21 July 2015

Der Sonderermittler zum NSA-Untersuchungsausschuss – eine Mogelpackung?

Im Streit um die Einsicht der NSA-Untersuchungsausschussmitglieder in die sog. Selektorenlisten hat die Bundesregierung einen Kompromissvorschlag gemacht: Sie schlägt vor, einen Sonderbeauftragten einzusetzen, der die Liste sichten und anschließend dem Untersuchungsausschuss Bericht erstatten soll. Nach diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den Sonderbeauftragten formal ein und bestimmt, welche Erkenntnisse der Beauftragte dem Ausschuss mitgeteilt werden sollen. Der Untersuchungsausschuss hat lediglich ein Mitspracherecht: er kann Personen vorschlagen und Fragen zur Prüfung vorgeben. Doch ob das verfassungsrechtlich überhaupt geht, ist zweifelhaft: Wird ein derartig bestellter Sonderbeauftragter der Funktion und dem Recht des Bundestages zur Kontrolle der Exekutive gerecht? Continue reading >>
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