12 February 2016
Völkerrechtsfreundlich heißt nicht unbedingt völkerrechtstreu
Unsere britischen Freunde werden verständig mit dem Kopf nicken bei dieser Nachricht: Dass Deutschland sich irgendwann mal völkerrechtlich zu etwas verpflichtet hat, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss, heißt mitnichten, dass Deutschland kraft Verfassung diese Pflicht dann auch einhalten muss. Wenn der demokratische Gesetzgeber nach Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, so die Senatsmehrheit, es sich zu irgendeinem späteren Zeitpunkt anders überlegt, dann gibt es nichts und niemanden, das ihn verfassungsrechtlich daran hindern könnte. "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit", schreibt die Senatsmehrheit mit majestätischer Kürze, und den Gesetzgeber über die Dauer einer Legislaturperiode zu binden, würde dem Demokratieprinzip widersprechen. Der Gesetzgeber müsse frei bleiben, das einfache Recht so zu gestalten, wie er es für richtig hält. Continue reading >>
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11 December 2015
“We are not in a Seminar”: Some Thoughts on the Legislative’s and Executive’s Prerogative in Determining International Law
"We are not in a seminar but in parliament": With these words the German Minister of Foreign Affairs has tried to brush aside international law arguments against the deployment of German soldiers within the fight against ISIS. To put these propositions in a nutshell: France feels that it has been attacked and this is sufficient for invoking self-defense. In any case it does not matter what international law precisely says. Both of these suggestions are more than dubious. Continue reading >>
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