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05 February 2024

Alles unter Kontrolle

In der Praxis einer parlamentarischen Demokratie übernimmt die Kontrollfunktion in erster Linie die Opposition. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss parlamentarische Kontrolle verfahrensrechtlich so gestaltet sein, dass sie effektiv ist. Anders als bei der Teilnahme an der Gesetzgebungs- und Kreationsfunktion, etwa bei der Änderung des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungen oder bei der Verfassungsrichterwahl kann eine Sperrminorität bei der parlamentarischen Kontrolle nur wenig obstruieren. Dennoch bieten die parlamentarischen Kontrollinstrumente, insbesondere das Untersuchungsrecht, Möglichkeiten, die parlamentarische Arbeit zu beeinträchtigen. Continue reading >>
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06 July 2023

Verantwortung und Vertrauen

Zum ersten Mal wird im Deutschen Bundestag ein von der qualifizierten Minderheit beantragter Untersuchungsausschuss nicht eingesetzt. Obwohl die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion über das notwendige Quorum verfügen, konnten sie sich nicht mit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den sog. cum-ex-Geschäften durchsetzen. Die parlamentarische Mehrheit der Ampelfraktionen machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend und lehnte den Einsetzungsantrag ab. Die Einwände der Ampelfraktion können in ihrer Pauschalität jedoch nicht überzeugen. Continue reading >>
03 May 2023

Landesrecht bricht Bundesrecht

Der von der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag beantragte Cum-Ex-Untersuchungsausschuss soll das Handeln von Bundeskanzler Scholz als Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Anwendung von Bundesrecht prüfen. Das wirft zwei grundsätzliche Fragen auf: Ist eine Landesregierung für ihr Handeln bei der Anwendung von Bundesrecht dem Bundestag verantwortlich? Darf der Bundestag das Handeln einer Landesregierung kontrollieren? Beide Fragen sind im Bundesstaat des Grundgesetzes mit Nein zu beantworten. Continue reading >>
05 February 2021

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

„Ooops…they did it again” könnte man angesichts des Beschlusses des Zweiten Senats zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes von sog. V-Personen durch die Nachrichtendienste ausrufen, der – bereits am 16. Dezember des Vorjahres gefasst – am Mittwoch dieser Woche veröffentlicht wurde. Denn die aktuelle Entscheidung knüpft nicht nur nahtlos an den „Oktoberfestbeschluss“ desselben Senats vom Juni 2017 an, sondern führt die in den letzten Jahren zu beobachtende Linie der Verkürzung der parlamentarischen Kontrollrechte im Sicherheitsbereich auch nach dem kürzlich erfolgten Wechsel in der Berichterstattung ungemindert fort. Continue reading >>
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