Tun de Jong
Die französische Verfassung schützt die Bürgerinnen und Bürger Frankreichs nicht davor, künftig von den Sicherheitsbehörden in großem Umfang abgehört zu werden. Am 23. Juli hat der Conseil Constitutionnel sein Urteil zum neuen französischen Überwachungsgesetz gesprochen. In seiner Entscheidung erklärt er das Gesetz im Großen und Ganzen für verfassungskonform, zensiert es aber in drei Punkten.
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Emma Peters
Im Streit um die Einsicht der NSA-Untersuchungsausschussmitglieder in die sog. Selektorenlisten hat die Bundesregierung einen Kompromissvorschlag gemacht: Sie schlägt vor, einen Sonderbeauftragten einzusetzen, der die Liste sichten und anschließend dem Untersuchungsausschuss Bericht erstatten soll. Nach diesem Vorschlag setzt die Bundesregierung den Sonderbeauftragten formal ein und bestimmt, welche Erkenntnisse der Beauftragte dem Ausschuss mitgeteilt werden sollen. Der Untersuchungsausschuss hat lediglich ein Mitspracherecht: er kann Personen vorschlagen und Fragen zur Prüfung vorgeben. Doch ob das verfassungsrechtlich überhaupt geht, ist zweifelhaft: Wird ein derartig bestellter Sonderbeauftragter der Funktion und dem Recht des Bundestages zur Kontrolle der Exekutive gerecht?
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