Strafe statt Schutz
Wer in Deutschland Schutz vor repressiven Regimen wie Russland oder China sucht, ist oft auch hier nicht sicher. Die Methoden reichen von digitaler Spionage über Drohungen gegen die Familie im Heimatland bis hin zu körperlicher Gewalt und Mord. Dieses Vorgehen wird als „transnationale Repression“ bezeichnet.
Mit dem am 6. März im Bundesrat beschlossenen § 87a StGB will die Bundesregierung darauf reagieren. Der neue Straftatbestand verspricht Schutz durch das Strafrecht, bleibt aber weitgehend symbolisch. Für die Betroffenen bleibt die Lage schwierig: Mehr Unterstützung und Beratung bekommen sie nicht. Der neue Tatbestand verfehlt die systemische Dimension des Problems – und spielt damit der Logik der Repression in die Hände.
Transnationale Repression: ein unterschätztes Phänomen
Im Mittelpunkt des neu geschaffenen Tatbestands steht die Strafbarkeit von Fällen sogenannter „transnationaler Repression“. Nach der Definition der G7-Staaten greift ein ausländischer Staat über seine eigenen territorialen Grenzen hinaus, um Personen oder Gruppen zu schikanieren, einzuschüchtern oder anderweitig zu schädigen. Das Ziel ist fast immer gleich: Das Regime will Kritik unterbinden – selbst im vermeintlich sicheren Exil.
Betroffen sind vor allem Oppositionelle, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, religiöse Minderheiten und Diasporagruppen. Die Methoden sind dabei ebenso unterschiedlich wie perfide. Sie reichen von körperlicher Gewalt, wie gezielten Auftragsmorden (etwa dem Tiergartenmord) und Entführungen, bis hin zu subtileren, weniger offensichtlichen Einschüchterungsformen. So missbrauchen Staaten etwa Auslieferungsmechanismen wie Interpol oder verweigern konsularische Dienste. Belarus etwa knüpft die Ausstellung notwendiger Passdokumente für deutsche Visa an eine Rückkehr ins Heimatland – und setzt Regimekritiker*innen damit dem Risiko politischer Verfolgung aus.
Auch die digitale Unterdrückung spielt eine immer größere Rolle. Dokumentiert sind Online-Einschüchterung, Diffamierungskampagnen, Phishing und der gezielte Einsatz von Spyware. Dabei instrumentalisieren Akteure häufig das Geschlecht und die sexuelle Orientierung, weshalb marginalisierte Gruppen besonders betroffensind. Darüber hinaus sind auch „mittelbare“ Einschüchterungen bekannt: Hier geraten Familienangehörige im Heimatstaat ins Visier, um Druck auf die Zielperson im Ausland auszuüben. Angesichts dieser zahlreichen Erscheinungsformen spricht Experte Nate Schenkkan bereits vom „goldenen Zeitalter transnationaler Repression“.
Diese Praktiken verletzen zentrale Grund- und Menschenrechte wie die körperliche Unversehrtheit oder die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Das ist besonders bitter, weil viele Betroffene gerade deshalb nach Deutschland kommen, um hier Sicherheit und Freiheit zu finden. Doch die Bekämpfung solcher Übergriffe ist nicht nur eine Frage des individuellen Schutzes: Wenn fremde Staaten sogar auf deutschem Boden Menschen ungehindert verfolgen können, untergräbt das das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt. Wie effektiv schützt Deutschland die Grundrechte all jener, die hier leben?
Noch immer zu wenig Unterstützung für Betroffene
Zwar will die Bundesregierung transnationaler Repression laut Koalitionsvertrag entschiedener begegnen. So hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Hotline eingerichtet und das Auswärtige Amt eine Koordinierungsstelle geschaffen. Zudem steht die Regierung eigenen Angaben zufolge im engen Austausch mit den Strafverfolgungsbehörden, dem Bundeskriminalamt (BKA) und Organisationen von Betroffenen.
Konkrete Unterstützungsangebote sind hieraus aber nicht hervorgegangen. Schon bei der Hotline ist fraglich, ob diese für Betroffene überhaupt ausreichend zugänglich ist: Zwar gibt es auf der Website entsprechende Flyer in mehreren Sprachen, doch die Hotline selbst ist offenbar nur auf Deutsch, Türkisch und Arabisch erreichbar – und das auch nur von montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 15 Uhr. Menschenrechtsorganisationen haben zudem darauf hingewiesen, dass Zielpersonen Sicherheitsbehörden zutiefst misstrauen. Wer in seiner Heimat durch Geheimdienste verfolgt wurde, wendet sich in Deutschland nicht ohne Weiteres an das BfV. Und ob die Behörde daneben professionelle psychologische Unterstützung bereitstellen kann, ist mehr als zweifelhaft.
Im bisherigen „Werkzeugkasten“ der Bundesregierung fehlt außerdem eine dezidierte Einbeziehung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Gerade die aufenthaltsrechtliche Dimension spielt bei der Bekämpfung transnationaler Repression eine Schlüsselrolle, etwa wenn ausländische Konsulate Dokumente verweigern, um Druck auszuüben, oder wenn Risikolagen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren unerkannt bleiben. Darüber hinaus mangelt es in Deutschland an speziellen Trainingsprogrammen für Staatsbedienstete, damit diese die Muster transnationaler Repression überhaupt erkennen. Auch klare Leitlinien für Betroffene, wie sie etwa im Vereinigten Königreich existieren, sucht man hierzulande vergebens.
Der neue Straftatbestand verfehlt das Ziel
Was ändert der § 87a StGB an diesen Problemen? Die kurze Antwort: nichts.
Erstens liegt das an den materiell-rechtlichen Schwächen des neuen Tatbestands, wie Mark Zöller bereits auf dem Verfassungsblog erläutert hat: Die Norm schließt keine Strafbarkeitslücken, sondern etikettiert lediglich Handlungen um, die ohnehin schon strafbar sind – nur weil sie im Auftrag eines fremden Staates begangen werden. Durch die Subsidiaritätsklausel führt der neue Tatbestand zudem zu einer mehr oder weniger versteckten Straferhöhung bei Delikten mit geringerer Strafandrohung als fünf Jahren Freiheitsstrafe, wie Hausfriedensbruch oder einfache Sachbeschädigungen. Bei schweren Verbrechen wie Auftragsmorden erhöht sich die Strafe hingegen nicht.
Zweitens scheitert die Bekämpfung transnationaler Repression regelmäßig an der Aufklärung, nicht an den strafgesetzlichen Lücken. Das eigentliche Problem liegt darin, dass Betroffene und Strafverfolgungsbehörden den politischen Hintergrund einer Tat oft nicht rechtzeitig erkennen oder Taten aus Angst gar nicht erst anzeigen. Hier helfen keine neuen Strafnormen, sondern nur Schulung, Aufklärung und effektive Unterstützung.
Drittens droht § 87a StGB die falschen Akteure zu treffen. Denn in manchen Fällen instrumentalisieren Heimatstaaten die unmittelbaren Täter und machen sie so zu Opfern oder zumindest zu unbedarften Werkzeugen transnationaler Repression. Nicht immer können diese nämlich erkennen, dass sie eigentlich von einem fremden Staat angeworben werden und es sich bei der vermeintlich ‚harmlosen‘ Sachbeschädigung eigentlich schon um Sabotage handelt. Von derartigen Konstellationen gehen offenbar auch das BfV und das BKA aus, warnen sie doch durch Informationskampagnen wie „Kein Wegwerf-Agent werden“ gerade vorniedrigschwelliger Anwerbung über Social Media. Ohnehin ist fraglich, ob die Bestrafung „kleiner Fische“ die dahinterstehenden Staaten überhaupt beeindruckt. Denn die neue Regelung bestraft die Ausführenden der Tat und nicht die Staaten selbst.
Viertens erweitert § 87a StGB „durch die Hintertür“ die Telekommunikationsüberwachung. Weil § 100 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) StPO auf die Staatsschutzdelikte der §§ 87 bis 89a StGB verweist, wird § 87a StGB „automatisch“zur Anlasstat für Überwachungsmaßnahmen. Die Folge: Auch ohne Wissen der Betroffenen dürfen Strafverfolgungsbehörden deren Telekommunikation überwachen und aufzeichnen. Das mag bei einer Agententätigkeit zu Sabotagezwecken gemäß § 87 StGB noch verhältnismäßig sein – ist bei einer Sachbeschädigung mit schwer nachweisbarem Motiv rechtsstaatlich aber höchst bedenklich.
Gefahr der Versicherheitlichung
Indem die Bundesregierung auf Strafe statt Schutz setzt, spielt sie der Logik der Repression unfreiwillig in die Hände: Anstatt Grund- und Menschenrechte aktiv zu stärken, reagiert sie auf Repression lediglich mit staatlichem Zwang. Das mag psychologisch verständlich und sicherheitspolitisch bisweilen geboten sein. Schließlich verletzt transnationale Repression nicht nur Individualrechte, sondern auch die staatliche Souveränität. Nur darf dies nicht dazu verleiten, transnationaler Repression mit „Versicherheitlichung“(securitization) zu begegnen.
Hinter diesem Begriff steht eine riskante politische Strategie: Unter dem Verweis auf eine Bedrohungslage werden rechtsstaatliche Standards aufgeweicht oder demokratische Regeln umgangen. In letzter Konsequenz führt dieses Vorgehen dazu, dass staatliche Akteure grundlegende Verfahrensprinzipien missachten, Verantwortlichkeiten verschleiern und Feindbilder zementieren. Der wirksame Kampf gegen repressive Methoden kann aber nur darin bestehen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu festigen, statt sie auszuhöhlen. Andernfalls laufen demokratische Staaten Gefahr, selbst Maßnahmen anzuwenden, die man sonst autoritären Regimen zuschreibt.
Die spezifische Stoßrichtung des § 87a StGB muss hier nachdenklich stimmen. Auch die Einfügung des Tatbestands in letzter Sekunde und ohne ausreichende Anhörung von Sachverständigen nährt Zweifel an der Sorgfalt der Legislative.
Falscher Schwerpunkt angesichts komplizierter Bedrohungslage
Die Einwände gegen § 87a StGB verkennen nicht, wie anspruchsvoll die effektive Bekämpfung transnationaler Repression in der Praxis ist. Das Phänomen ist vielschichtig, betrifft zahlreiche Rechtsgebiete und entzieht sich oft einer klaren statistischen Erfassung. Nichtregierungsorganisationen suchen zwar den Kontakt mit Betroffenen, konzentrieren sich aber meist auf spezifische Regionen oder Gruppen. Auch die Geheimdienste können – aus guten rechtsstaatlichen Gründen – Informationen nur begrenzt austauschen.
Gerade wegen dieser Komplexität müsste Deutschland aber seine Schutzpflichten und Verantwortlichkeiten ernster nehmen und den Schutz der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehört zweifellos eine effektive Strafverfolgung. Wichtig sind in erster Linie aber die Bereitstellung von psychologischer und rechtlicher Unterstützung, die Schulung von Staatsbediensteten, die Verbesserung spezifischer Schutzmechanismen und der intensive Austausch mit Betroffenen. Nur so können wir adäquat auf deren Bedürfnisse eingehen, einen Umgang mit Rechtsverletzungen finden und diese – im besten Fall – verhindern.
Diskutiert wird in diesem Zusammenhang beispielsweise ein zentraler Kontaktpunkt, an den sich Betroffene wenden können und der gleichzeitig – neben der rechtlichen und psychologischen Beratung – wertvolle Informationen über Erscheinungsformen transnationaler Repression sammeln könnte. Aber ganz gleich, welchen Weg Deutschland einschlägt: Transnationale Repression ist eine mehrdimensionale Herausforderung. Täter strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen, ist bestenfalls ein Teil der Antwort. Die Bestrafung der Täter kann aber, wenn sie denn überhaupt gelingt, den Schutz der Betroffenen nicht ersetzen.



