Warum der erneute Angriff der USA und Israels auf den Iran offenkundig völkerrechtswidrig ist
Nach wochenlangen Drohungen haben die Vereinigten Staaten und Israel den Iran angegriffen. Noch ist offen, ob die Militärschläge den Auftakt zu einem längeren Konflikt markieren. Schon jetzt ist aber klar: Die Angriffe der USA und Israels sind offenkundig rechtswidrig. Sie verletzen das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta in einer Weise, wie sie kaum eindeutiger sein könnte.
Die rechtliche Bewertung unterscheidet sich im Kern nicht von jener der Angriffe, die beide Staaten im Juni vergangenen Jahres gegen iranische Nuklearanlagen geführt haben. Die damaligen Argumente müssen hier nicht wiederholt werden (Näheres dazu hier und hier). Wichtiger ist, dass sich weder Israel noch die USA plausibel auf ihr Recht zur Selbstverteidigung nach Art. 51 der Charta berufen können – weder einzeln noch kollektiv. Der Iran hat die USA oder Israel nicht angegriffen, jedenfalls nicht in jüngerer Zeit. Gab es Bedrohungen durch frühere Angriffe, sind diese längst entfallen. Es gab auch keinen andauernden bewaffneten Angriff Irans, der den Rückgriff auf Selbstverteidigung hätte rechtfertigen können.
Wenn überhaupt, dann ließe sich an die Verhinderung eines künftigen iranischen Angriffs denken – nuklear oder auf andere Weise –, gestützt auf eine Theorie der antizipierenden Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff. Doch selbst nach der weitestmöglichen, noch vertretbaren Auslegung wäre ein Gewalteinsatz gegen den Iran nur dann rechtmäßig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt wären: Erstens müsste der Iran die Absicht gehabt haben, die USA oder Israel anzugreifen – also eine entsprechende Entscheidung seiner Führung getroffen worden sein. Zweitens müsste der Iran dazu tatsächlich fähig gewesen sein. Und drittens müsste der Einsatz von Gewalt gerade jetzt notwendig gewesen sein, weil nur in diesem Moment das letzte Zeitfenster bestanden hätte, um den künftigen Angriff zu verhindern.
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor – ebenso wenig wie im vergangenen Sommer. Mehr noch: Das Argument der antizipatorischen Selbstverteidigung ist heute sogar noch schwächer, denn die Angriffe des letzten Sommers haben Irans Fähigkeit, eine Nuklearwaffe zu entwickeln, erheblich beeinträchtigt. Präsident Trump sprach damals davon, das iranische Atomprogramm sei „ausgelöscht“ worden. Belege dafür, dass der Iran sein Programm seither wiederaufgebaut, die Entscheidung zum Bau einer Waffe getroffen, sie auf eine ballistische Rakete montiert und ihren Einsatz gegen die USA oder Israel geplant hätte, wurden nicht vorgelegt. Mehrere Erklärungen amerikanischer Amtsträger aus den letzten Tagen, die in diese Richtung deuten, sind im Gegenteil entweder unzutreffend oder unbelegt.
Kurzum: Es gab keinen unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Angriff Irans auf diese beiden Staaten – weder nuklear noch anderweitig. Das gilt selbst unter der weitestmöglichen – und keineswegs zwingenden – Auslegung des Begriffs der Selbstverteidigung gegen einen drohenden Angriff. Nach engerer Auffassung, wonach ein unmittelbar bevorstehender Angriff tatsächlich kurz vor seiner Ausführung stehen muss, bestand erst recht kein Angriff des Irans. Hinzu kommen jene Staaten und Völkerrechtler:innen, die jede Form der Selbstverteidigung gegen einen noch nicht erfolgten Angriff grundsätzlich ablehnen. Nur wer präventive Gewaltanwendung gegen jede beliebig wahrgenommene künftige Bedrohung für zulässig hält, könnte hier überhaupt ein Argument konstruieren. Doch das wäre keine Selbstverteidigung mehr, sondern die vollständige Entkernung des ius ad bellum.
Die Lage ist damit klar. Es lässt sich nicht ernsthaft vertreten, dass diese Angriffe nach der UN-Charta rechtmäßig sind. Ebenso wenig überzeugt die These, es handele sich um die Fortsetzung eines bereits bestehenden bewaffneten Konflikts – aus den bereits dargelegten Gründen. Ganz vielleicht wird sich daraus etwas Gutes ergeben – um Irans Diktator und sein mörderisches Regime werde ich gewiss nicht trauern –, doch viel spricht nicht dafür. Weitaus wahrscheinlicher ist, dass viele Unschuldige sterben werden – im Iran und womöglich auch in Israel – und dass ihr Tod vergeblich sein wird. Für die rechtliche Bewertung im Rahmen des ius ad bellum ist das allerdings unerheblich. Die Verletzung der UN-Charta liegt hier so offen zutage, wie es deutlicher kaum sein könnte.
Eine englische Fassung dieses Textes ist auf EJIL:Talk erschienen.




Isn’t it a non deniable fact that Iranian democratic forces are hoping America might attack the non- democratic Mullah regime to prevent it from oppressing them… let alone developing the atom bomb?!!
Völkerrechtlich mag das so stimmen, es zeigt aber umso mehr ,dass es damit einen Lücke im Völkerrecht gibt. Denn damit könnte. ja jeder Diktator sein eigenes Volk abschlachten und unterdrücken ohne das es von aussen einen Eingriff geben darf. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders.
Völkerrecht hin, oder her! Wenn sich ein Diktaror nicht an das Menschenrecht hält und eigene Bürger terroriert und abschlachtet, dann darf das Völkerrecht nicht als Scheinbegründung herangezogen werden, um den mutigen Sheriff, der im “Wilden Mittel-Osten” Terror und Tod beendet, zu diskreditieren.
Das Völkerrecht als Makulatur war nicht sehr erfolgreich, um den Terror von Diktatoren einzudämmen. Sanktionen sind nur Fassaden, die erfolgreich umgangen werden und verpuffen: Makulatur oder verpuffender Sanktionsaktionismus beendet Terror und Tod nicht, sondern schwächen es bestenfalls marginal ein. Es zählt konsequentes Handeln mit B1s, F-16s und F-15s.
Ich muss ihnen widersprechen. Das Völkerrecht regelt das Recht zwischen Staaten, nicht zwischen Staaten und ihren Bürgern. Es ist im Sinne des Erfinders. Die andere Beziehung regeln die universellen Menschenrechte die in der UN Charta niedergelegt sind. Dort gibt es natürlich viele Probleme, nur kann man schon sehr hart fragen, inwiefern die Angreiferstaaten Israel und USA auf dem Gebiet nicht auch für zahlreiche Probleme verantwortlich sind? Die Antwort ist klar. Die Menschenrechte regeln zusammen mit Kriegsrechten bzw. Konventionen auch, wie ein Krieg NICHT zu führen ist und das ist natürlich auch höchst relevant.
Es soll nach Möglichkeit Kriege verhindern und eindämmen helfen und ein Regularium bieten, um Brutalität und Grenzverletzungen in Kriegen zu mildern.
Niemandem ist damit geholfen, dies zu ignorieren und Rechtfertigungen für Angriffe zu finden, die nach völkerrechtlichen Maßstäben unrecht sind. Denn es geht da um sehr viel mehr als um ein verzichtbares Regime:
1) Präzedenzfalllogik -> Andere werden es ebenso machen und behaupten das Völkerrecht sei nicht wichtig. Eine solche Welt ist brutaler udn wird mehr Kriege sehen.
2) Behauptung der Staaten ersetzt jursitische Einschätzung -> Angreifende Staaten urteilen also über ihre Absichten und die Legitimität ihrer Angriffe selbst. Okay, was sagen wir dann eigentlich Putin? Was sagen wir anderen Staaten, die das in Zukunft genauso machen können?
3) Das Ziel der Angriffe ist rechtlich unerheblich -> Von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen (hat der Autor oben dargelegt) ist das Angriffsverbot sehr umfassend und schützt auch autoritäre Herrscher. Dabei wird u.a. davon ausgegangen, und die Geschichte belegt es wieder und wieder, dass das Ausmaß an Gewalt, Zerstörung, Tod und Nachwirkung von Kriegen in der Regel wesentlich größer ist als es autoritäre Regime nach innen sind.
4) Atomare Bewaffnung -> Es ist erst recht der Antrieb für alle autoritären Herrscher ohne Atomwaffen, danach zu streben. Denn mit solchen und nur mit solchen ist man in einer Wlet, wo sich Großmächte nicht an das Völkerrecht halten, noch sicher. Damit gehen viele Folgeprobleme einher, die ich sicher nicht weiter ausführen muss.
5) Ziel und Ziele -> Es ist nirgends gesagt, nirgends garantiert, dass Angreiferstaaten nicht auch mal echte Demokratien angreifen weil sie es können und wollen (vgl. Grönlandfrage). Deswegen muss jede Demokratie die keine Supermacht ist sich für das Völkerrecht einsetzen udn dazu gehört es Brüche zu benennen und nicht an dessen Untergrabung mitzuwirken, was schon durch Deckung von Verstößen geschieht.
6) Glaubwürdigkeit -> Das Thema der Doppelstandards beim Völkerrecht lässt uns international zunehmend vereinsamen. Aber wir benötigen, da keine Supermacht, auch internationale Allianzen udn Hilsbereitschaft im Falle von Krisen.
7) Folgen -> Nehmen wir an alles andere würde nicht problematisch sein, dann ist dieser Punkt doch für sich schon eine große Offenbarung. Nichts garantiert, dass die Zukunft im Iran besser sein wird als unter dem herrschenden Regime. Dass es schlimmer geht ist zwar schlimm, aber Fakt. Dafür gibt es Beispiele: Bürgerkriege. Es ist also nicht einfach so, dass man mit einer Beseitigung etwas verbessert, also entfällt auch dieser – durchaus vorgeschobene – Kriegsgrund. Dazu bräuchte es zumindest Konzepte, aber nicht mal die liegen vor. Und selbst mit Konzepten – Irak, Afghanistan u.a. – kann es sehr schief gehen.
Zusammengefasst muss man den Kopf schütteln und einige Meidenerzeugnisse sowie lautstarke Politiker auch unserer Republik zur Zurückhaltung aufzufordern, denn damit wird viel Schaden angerichtet, den viele noch nicht kommen sehen, den sie aber u.a. in meiner Auflistung schemenhaft erkennen können.
Das ist nicht gut was die Angreifer da machen und es ist auch nicht gut dass in der Schwebe zu halten. Denn wir sind keine Großmächte und diese Supermacht hat uns auch schon gezeigt, dass auch wenn wir uns an ih festkletten, sie ihre eigene Schiene fährt. Klotz am Bein werden wir nurmehr sein.
Kommentar zum dritten Absatz, nachfolgend auszugsweise Zitate:
Erstens müsste der Iran die Absicht gehabt haben, die USA oder Israel anzugreifen – also eine entsprechende Entscheidung seiner Führung getroffen worden sein.
Zweitens müsste der Iran dazu tatsächlich fähig gewesen sein.
Und drittens müsste der Einsatz von Gewalt gerade jetzt notwendig gewesen sein, [….]
Keine dieser Voraussetzungen liegt vor – ebenso wenig wie im vergangenen Sommer.
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Mein Kommentar:
1.
Der Iran propagiert seit Jahrzehnten die Vernichtung Israels. Deshalb wird man die vom Autor negierte Absicht des Iran annehmen müssen (und nicht nur können).
2.
Der Iran hat auch die faktischen Möglichkeiten, Israel anzugreifen, wie man aus den Raketen-und Drohnenangriffen seit dem 28.02.2026 sieht.
3.
Und zum dritten Punkt unterbreitet der Autor dem Leser einen Sachverhalt, den weder der Autor noch die Weltöffentlichkeit derzeit als zutreffend oder unzutreffend bewerten können, sondern über den man derzeit nur spekulieren kann.
Wie der Autor bereits am 28.02.2026 zu der Tatsachenkenntnis oder auch nur zur einer Tatsacheneinschätzung gelangt sein kann, es habe kein unmittelbarer Angriff des Iran bevorgestanden, legt er schlicht nicht dar.
Mit Ausnahme der Regierungen und Geheimdienste in den USA und Israel und evtl. weiteren Staaten ist die Frage eines bevorstehenden Angriffs des Irans vor dem 28.02.2026 – zumindest derzeit – der Öffentlichkeit unbekannt.
Ich gewinne zu vielen Juristen, die sich mit den Themen Israel/Palästina/Iran beschäftigen, mittlerweile den Eindruck, dass diese sich – höflich formuliert – einen Sachverhalt zusammenreimen, um sodann eine Rechtseinschätzung überhaupt erst kundtun zu können – und dies möglichst tagesaktuell.
Deutlicher formuliert:
Wer sich einen Sachverhalt zusammenfantasiert, der ja nun einmal Grundlage jeder juristischen Prüfung sein muss, ist ein schlechter Rechtsanwender.
Eine seriöse juristische Einschätzung wird erst nach Feststehen und Überprüfung des Sachverhalts – wie im Falle des Irakkriegs – möglich sein.
Der Autor hingegen suggeriert Anderes.
Dem stimme ich zu (bei aller grundsätzlichen Ablehnung von Gewalt und Geringschätzung aller drei beteiligten Akteure).
Nicht zu vernachlässigen ist auch der Aspekt der laufend vom Libanon aus mit iranischer Federführung unternommenen Angriffe der Hisbollah-Milizen auf israelisches Territorium.
verzeihung, aber Sie und Ihr “ober”Kommentator übersehen den juristischen (!) Apsekt des Artikels diesbezüglich: um völkerrechtlich angemessen angreifen zu können, muss es eine unmittelbare Bedrohung geben bzw. eine erfolgversprechende Gefahr. Gerade weil Iran seit jahrzenten Israel bedroht und es nicht geschafft hat, liegt also kein juristischer Rechtfertigungsgrund vor.
und ja, es gab zaghafte Ansätze im Völkerrecht, dass auch das Verhalten der jeweiligen Herrscher gegenüber ihrem Volk völkerrechtlich relevant sein können; aber gerade Israel und die jetzigen USA sind derzeit nun gerade nicht die Verteidiger der Demokratie und Menschenrechte!
das ist unglaubwürdig. zudem behaupten Trump und Netanjahu ja gar nicht, die arme iranische Bevölkerung (oder die in Venezuela oder Gaza) befreien zu wollen.
Dass hoffentlich wenigstens die iranische Demokratiebewegung durch diesen völkerrechtswidrigen Angriff gestärkt wird, sieht leider im momenta ja nicht danach aus.