ELENA: Warum wir uns am liebsten über vollendete Tatsachen aufregen

Posted in Verfassungspolitik on March 18th, 2010 by Max Steinbeis

Tausende unterschreiben. Zehntausende. Das Arbeitsmarkt-Datenmonster ELENA soll auf ähnliche Weise geschlachtet werden wie die Vorratsdatenspeicherung, mit einer Massen-Verfassungsbeschwerde nämlich.

Das ist ein spektakulärer Mobilisierungserfolg. Toll.

ELENA ist seit Jahren in der Planung, seit Monaten in Kraft. Das Ding ist nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit entstanden. Da haben parlamentarische Anhörungen und Debatten stattgefunden, von denen jeder, den es interessiert, hätte Notiz nehmen können. Es interessiert offenbar eine Menge Leute. Notiz genommen hat aber kein Mensch. Auch your humble Verfassungsblogger hat bis vor kurzem Elena für einen hübschen graecisierenden Mädchennamen gehalten.

Da kann man schon einmal, wie Steffen Kraft auf Freitag.de, auf den Gedanken kommen, die Frage zu stellen:

Warum kommen Datenrechtler eigentlich fast immer so spät?

Ich würde die Frage sogar noch weiter fassen: Wieso kommen wir alle überhaupt immer so spät? Ist das nicht auch ein Teil der Erklärung, warum die politischen Weichen so oft in Karlsruhe gestellt werden müssen statt im eigentlich zuständigen Parlament – dass die Öffentlichkeit erst merkt, was abgeht, wenn das fragliche Gesetz längst verabschiedet ist, und dann halt nur noch das Bundesverfassungsgericht als Korrekturinstanz übrig ist, weil alle politischen Züge schon längst abgefahren sind?

Offen, und gerade deshalb nicht öffentlich

Die meisten noch offenen politischen Entscheidungsprozesse interessieren die Öffentlichkeit einen feuchten Kehricht. Und zwar gerade weil sie noch offen sind.

Öffentlichkeit entsteht nicht durch Offenheit. Das Abwägen von Lösungsalternativen, das Ringen um Kompromisse und Bündnisse und Mehrheiten interessiert im Zweifel nur die, die in besondere Weise betroffen sind – also Partikularinteressen, im Gegensatz zur Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeit, die breite Masse der allgemein Betroffenen, braucht mehr als diese allgemeine Betroffenheit. Da muss eine Spannung her, eine Polarisierung. Irgendetwas, worüber man sich aufregen kann.

Aufregen kann man sich aber nur über vollendete Tatsachen.

Ein kleines Gedankenexperiment: Die berüchtigten ACTA-Geheimverhandlungen zu Urheberrecht, Internetsperren und  Produktpiraterie. Die sind ein Skandal, weil niemand erfährt, worüber da genau verhandelt wird.

Jetzt mal angenommen, die ganzen Verhandlungstexte wären alle online zugänglich.

Wäre es dann tatsächlich einfacher, eine öffentliche Debatte über das Thema in Gang zu setzen? Wenn man die Geheimhaltung nicht skandalisieren könnte?

Wahrscheinlich nicht, oder? Wahrscheinlich würde sich außer ein paar Spezialisten keine Sau dafür interessieren, oder?

Politik muss auch dort, wo sie nicht im engeren Sinne spannend ist, wieder öffentlicher werden. Das ist das Ziel meines Politikatlas-Projektes.

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FAZ heute

Posted in Uncategorized on March 17th, 2010 by Max Steinbeis

Ich will es ja mit der Buchpromotion nicht übertreiben. Aber man wird schließlich nicht alle Tage mit Thomas Mann verglichen.

Wenn der geneigte Leser des Verfassungsblogs vielleicht die FAZ zur Hand hätte und vielleicht die LitBeilage aufschlagen möchte? Seite 3 oben?

Sonst auch hier.

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Vorratsdatenspeicherung: Verständnis für das BVerfG

Posted in Aus der Wissenschaft, Verfassungspolitik on March 15th, 2010 by Max Steinbeis

Das ging ja fix: Das Urteil ist keine zwei Wochen alt, schon gibt es erste Analysen aus der Wissenschaft. Im neuen German Law Journal bemüht sich Christian DeSimone darum, Verständnis für die Linie des Ersten Senats zwischen Schonung der EU-rechtlichen Kompetenzstrukturen und Verteidigung der Grundrechte zu wecken.

DeSimone zufolge stand der Senat vor zwei Alternativen:

The BVerfG might have continued to honor Solange II precedent and not stood in the way of the implementation of European Law through the GNTR, which was nonetheless unconstitutional by standards of German jurisprudence. This would have been a boon for German security hawks as they would have gained a back‐door method of passing legislation that Germany’s Constitutional Court otherwise would nullify. The BVerfG also could have diverged from Solange II and ruled that the ECJ no longer adequately protects basic liberties consistent with German law or issued a blanket retention ban, and reasserted its own jurisdiction. Divergence would have presented a supranational legal crisis with adverse impact on European Union integration.

In dieser Situation habe der Senat einen respektablen Mittelweg gewählt.

Die dritte und meiner Meinung nach eigentlich korrekte Alternative – Vorlage an den EuGH – erwähnt er überhaupt nicht, eigenartigerweise.

Update: Unterdessen werden jetzt Vollmachten gesammelt, um nach dem VDS-Vorbild jetzt auch ELENA mit einer Massen-Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu killen.

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Mein Buch ist da

Posted in Meine Werke on March 14th, 2010 by Max Steinbeis

Mein Roman Pascolini ist erschienen. Seit kurzem liegt das Buch in allen vernünftigen Buchhandlungen auf den Tischen. Verfassungsrecht spielt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Aber wer den Blog gern liest, wird auf seine Kosten kommen.

Am Dienstag ist Premiere im Literaturhaus in München. Leser des Verfassungsblogs sind besonders willkommen!

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Wir verschenken unsere Stimme an die armen Negerlein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 14th, 2010 by Max Steinbeis

Auf dieses Projekt aus Großbritannien hat mich ein Leser meines letzten Texts aufmerksam gemacht: Giveyourvote.org

Die Idee ist im Kern diese: Wir treten unsere Wählerstimme an all die armen Leute in der Dritten Welt ab, die unter den Taten unserer Regierungen zu leiden haben, aber bei deren Wahl nicht mitstimmen dürfen. Dürfen sie künftig doch: weil wir ihnen einfach unsere Stimme leihen.

Who decides how we address climate change? Who decides how we combat global poverty? Who decides when war is legal? Who decides when migration is a crime? In today’s world where democracy stops at the border, the people who make these decisions are not accountable to the people they affect.Give Your Vote is empowering people in the UK and abroad to directly challenge this lack of accountability, here and now, by sharing one of their most valuable political rights  – the right to vote.

Das ist ja ganz süß. Und an der Beobachtung, dass Wahlen international mächtige Regierungen hervorbringen, aber diese nur national legitimieren, ist sicherlich was dran.

Aber diese sicher lieb gemeinte Idee ist derart offensichtlich ungeeignet, das Problem auch nur ansatzweise zu lösen, dass es mir schwerfällt, nicht sarkastisch zu werden.

Selbst wenn man mal unterstellt, es gelänge, tatsächlich einen nennenswerten Teil der britischen Wählerschaft zum Verleihen ihrer Stimme zu mobilisieren: Wer soll die Stimme dann bekommen? Wer entscheidet denn darüber, und mit welcher Legitimation?

Wenn ich jetzt, Max Steinbeis aus Deutschland, den Finger hebe und sage, ich hätte bitte gern eine Leihstimme, um die Euroskeptiker von der Regierung fernhalten zu helfen – mit welchem Argument will man mir dieses Ansinnen versagen? Dass die Stimmen nur für die armen Negerlein in Afrika gedacht sind, vielleicht?

Das ganze riecht nach Links-Paternalismus und ist ein weiteres Exemplar einer lieben, törichten Wohlfühl-Kampagne à la Unterwäschen-Farbe-Status-Update-against-Breast-Cancer-on-Facebook. This is exactly what gives liberal activism a bad name.

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Warum ich gegen die Wahlpflicht bin

Posted in Meine Werke, Verfassungspolitik on March 12th, 2010 by Max Steinbeis

crossgepostet auf The European

Da dürfen die Leute endlich wählen, und dann gehen sie nicht hin. Sie gehen im Sommer lieber baden und legen sich im Winter lieber vor den Kamin, die faulen Säcke. Sie schimpfen über „die da oben“ und verachten die schmutzige Politik, aber selbst sind sie nicht einmal in der Lage, ein lappiges Kreuzchen auf den Wahlzettel zu malen. Das geht doch nicht. Wo kommen wir denn da hin. Wenn sie nicht freiwillig wählen gehen, dann muss man sie eben zwingen.

Das Gerede von der Wahl als „staatsbürgerlicher Pflicht“ hat etwas eigentümlich Freudloses, Zopfiges und Gouvernantenhaftes. Als sei Politik eine Härte, eine Last, die man gemeinsam tragen muss, ohne dass sich einer drückt. So etwas wie Wehrdienst oder Steuern zahlen. Daraus spricht die deutsche Lust, den Nebenmann zu belehren, zu schleifen und zu schurigeln, um einer Gemeinschaft willen, die sich nicht von selbst versteht und deshalb allerhand Zusammenhalt stiftender Exerzitien bedarf.

Nicht nur nutzlos, sondern schädlich

Ich halte die Wahlpflicht aber nicht nur für einen unsympathischen Gedanken, sondern auch für einen ausgemachten Blödsinn, und zwar aus zwei Gründen: Erstens bringt’s nichts. Zweitens schadet es noch.

Natürlich ist es nicht schön, dass in Deutschland so viele Leute so griesgrämig über Politik und Demokratie denken und reden. In einer Demokratie gibt es keinen Lieben Gott und keinen väterlichen Monarchen, der auf uns aufpasst und dafür sorgt, dass uns nichts Übles widerfährt. Das müssen wir schon selber tun. Wer über die Politiker schimpft, der meint in Wahrheit nicht selten die Zumutung, sich um seine eigenen Angelegenheiten kümmern zu müssen. Was im Übrigen nichts Neues ist: Über diese krypto-obrigkeitsstaatliche Befindlichkeit sorgen wir seit 40 Jahren. Schon 1966 prägte der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel den Begriff „Parlamentsverdrossenheit“. Er hat uns seither nicht verlassen.

Zurück zur Wahlpflicht: Was würde passieren, wenn man sie einführte? Würde dadurch auch nur ein einziger Politikverdrossener politikvergnügt? Wohl kaum. Im Gegenteil: Damit würde quasi amtlich, was die Politikverdrossenen ohnehin schon insgeheim argwöhnen – dass die demokratische Verantwortung der Bürger für ihr eigenes politisches Schicksal eine Last ist, die man allenfalls widerstrebend auf sich nimmt. Ein Anspruch, den der Staat an das Volk stellt und notfalls mit aller Autorität der Obrigkeit durchsetzt.

Spirale der sich selbst reproduzierenden Unzufriedenheit

Nun kann man einwenden, dass mit der Wahlpflicht immerhin die Demokratie wieder repräsentativer würde: Wenn jeder wählen muss, dann ist auch jeder im Parlament vertreten. Dann würde der Bundestag wieder zu einem Spiegelbild der Gesellschaft, in dem sich alle Interessen proportional zur ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Stärke wiederfinden und politisch wirksam werden.

Schön wär’s. Die meisten Nichtwähler haben sich aber bei ihrer Wahlenthaltung etwas gedacht, vielleicht etwas Ungehöriges, vielleicht sogar etwas Undemokratisches, aber jedenfalls ist sie ihnen nicht nur einfach so passiert. Die Wahlen würden, wenn es eine Pflicht zur Teilnahme gäbe, noch stärker den Charakter von „Protest“- und „Denkzettel“-Wahlen annehmen: Man bringt damit nicht zum Ausruck, dass man für etwas ist und diesem Etwas politisch Geltung verschaffen will, sondern dass man gegen etwas ist, auf mehr oder weniger fundamentaler Ebene. Eine solche Wahl ist Gestaltungsauftrag, sondern ein Obstruktionsauftrag. Sie macht Politik schwerer und schmälert ihre Erfolgschancen und nährt damit die Politikverdrossenheit weiter; eine Spirale der sich selbst reproduzierenden Unzufriedenheit würde entstehen.

Und das soll die Demokratie stärken? Na, vielen Dank.

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BVerfG stärkt Eigentum bei Fluglärm

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on March 11th, 2010 by Max Steinbeis

Wer das Pech hat, mit seinem Häuschen einem öffentlichen Großvorhaben weichen zu müssen, wird entschädigt. Er bekommt, give or take, den Wert seines Häuschens vom Staat erstattet. Aber wie stellt man diesen Wert fest? Was ist ein Häuschen, das bekanntermaßen einem Großvorhaben weichen muss, überhaupt wert?

Das BVerfG hat in einem heute veröffentlichten Kammerbeschluss einen Pfosten für die Häuschenbesitzer eingeschlagen: Den Wert zum Zeitpunkt der Anspruchstellung (wo das Häuschen längst entwertet ist) zu ermitteln, verletzt das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG.

Der Fall betrifft einen Anwohner des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg im idyllischen Schönefeld, dessen Haus künftig mitten in der Anflugschneise der Startbahn Süd liegen wird. Wohnen wird man dort nicht mehr können. Die Regularien sahen vor, dass das Grundstück an die Flughafengesellschaft geht und der Eigentümer dafür den Verkehrswert erstattet bekommt. Die Krux ist der Stichtag, in diesem Fall der Zeitpunkt der Antragstellung: Da war das Grundstück längst nur noch so viel wert, wie ein unbewohnbares Fluglärm-Grundstück eben wert ist.

“Niemand ist eine Insel” vs. “My Home is my Castle”

Nun kann man sagen, und das haben die Verwaltungsgerichte in diesen Fällen offenbar auch getan, dass Eigentum eben der Allgemeinheit verpflichtet sei und es keinen absoluten Schutz vor Wertverlust gebe: Niemand ist eine Insel, und wenn durch das Handeln A das Grundstück von B an Wert verliert, dann geschieht damit B noch lange nicht automatisch ein Unrecht, für das A in vollem Umfang aufzukommen hätte.

Die 3. Kammer des Ersten Senats fordert indessen eine differenziertere Sichtweise: Das selbst bewohnte Haus sei Eigentum von anderer Art als, sagen wir, die Aktie im Wertpapierdepot.

Soweit das Eigentum die persönliche Freiheit des Einzelnen im vermögensrechtlichen Bereich sichert, genießt es einen besonders ausgeprägten Schutz (…) Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Pflichtigen bildet und die Grundlage seiner privaten Lebensführung einschließlich seiner Familie darstellt. In solchen Fällen tritt die Aufgabe der Eigentumsgarantie, dem Träger des Grundrechts einen Freiraum im vermögensrechtlichen Bereich zu sichern und ihm damit eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens zu ermöglichen, in den Vordergrund.

Den betroffenen Eigentümern bliebe faktisch nichts anderes übrig, als ihr Eigentum aufzugeben und sich ein anderes Haus zu suchen. Ein anderes, mit ihrem bisherigen Eigentum vergleichbares Haus könnten sie sich aber mit der Entschädigung nicht leisten. Das könne nicht sein.

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Die Angst der Deutschen vor dem Internet

Posted in Verfassungspolitik on March 10th, 2010 by Max Steinbeis

72 Prozent halten das Netz für einen gefährlichen Ort, um seine Meinung frei zu äußern – mehr als in jedem anderen Land. So eine aktuelle Studie, die die BBC in Auftrag gegeben hat.

Warum? Was erschreckt uns mehr als die anderen? Sind wir besonders leicht einzuschüchtern? Oder tatsächlich in größerer Gefahr?

Was ist da los?

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EGMR stärkt Diskriminierungsschutz für Homosexuelle

Posted in Europa, Verfassungspolitik, Was die anderen machen on March 10th, 2010 by Max Steinbeis

Schwulen und lesbischen Paaren Rechte vorzuenthalten, die Hetero-Paare genießen, verletzt im Regelfall die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Argument, das sei zum gebotenen Schutz der klassischen Ehe halt nötig, leuchtet niemandem mehr ein – auch nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie das letzte Woche ergangene Urteil Kozak vs. Polen zeigt.

Herr Kozak wollte nach dem Tod seines Partners dessen Wohnung übernehmen. Dabei war allerhand strittig, aber am Ende bekam er die Wohnung nicht, weil die Gerichte fanden, die (inzwischen korrigierte) Anspruchsgrundlage auf Übernahme des Mietvertrages gelte nur für eheähnliche Paare – also nur für Heteros.

Mag sein, sagt der EGMR und fragt nach Argumenten, die eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen können:

Striking a balance between the protection of the traditional family and the Convention rights of sexual minorities is, by the nature of things, a difficult and delicate exercise, which may require the State to reconcile conflicting views and interests perceived by the parties concerned as being in fundamental opposition. Nevertheless, having regard to the State’s narrow margin of appreciation in adopting measures that result in a difference based on sexual orientation (…), a blanket exclusion of persons living in a homosexual relationship from succession to a tenancy cannot be accepted by the Court as necessary for the protection of the family viewed in its traditional sense (…). Nor have any convincing or compelling reasons been advanced by the Polish Government to justify the distinction in treatment of heterosexual and homosexual partners at the material time.

Dass die Regelung, die auf Eheähnlichkeit abstellte, inzwischen abgeschafft ist, wertet der EGMR als zusätzliches Indiz dafür, dass niemandem ein legitimer Grund eingefallen ist, warum Homos schlechter zu stellen sind als Heteros.

(Via)

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EuGH steht vor Grundsatzentscheidung zu Genpatenten

Posted in Europa, Verfassungspolitik on March 9th, 2010 by Max Steinbeis

Wie weit reicht der Patentschutz für genmanipulierte Pflanzen in Europa? Derzeit ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Verfahren anhängig, in dem es um Gen-Soja von Monsanto geht, genauer: um Sojamehl aus Argentinien, das zu erheblichen Teilen aus patentiertem Gen-Soja hergestellt worden war. Generalanwalt Paolo Mengozzi hat jetzt seine Schlussanträge (C-428/08) vorgelegt und strebt erklärtermaßen an, diese Frage ganz grundsätzlich vom Gerichtshof beantworten zu lassen.

Monsanto hat in Argentinien kein Patent, wollte aber sein europäisches Patent auf das importierte Mehl angewandt sehen. Argument: In dem Mehr ist massenhaft patentierte DNA, und darauf bezieht sich ja dann das Patent.

Mengozzi sieht das anders: Das Patent könne nicht bedeuten, dass Monsanto diese DNA-Sequenz in aller Konsequenz gehört. Patentiert sei nicht die Entdeckung eines Gens, das auch vorher schon da war, sondern die Erfindung einer Nutzbarmachung dieses Gens, die vorher eben noch nicht da war und deshalb prämierenswert ist.

Würde man Monsanto uneingeschränkten Patentschutz zugestehen, dann könnte diese Firma überall, wo diese DNA-Sequenz auftaucht, ihre Rechte geltend machen. Wenn ich die Sojabohnen an meine Kuh verfüttere und die DNA-Sequenz dann im Kuhfladen dieser Kuh landet und ich den auf den Misthaufen schaufle und den Mist später aufs Feld fahre und dort Kartoffeln anpflanze – solange die DNA-Sequenz nachweisbar ist, hat Monsanto seine Hand drauf. Das, so Mengozzi, kann nicht sein.

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