Dem EGMR ist die Türkei nicht laizistisch genug

Posted in Europa, Was die anderen machen on February 3rd, 2010 by Max Steinbeis

Der Staat des Kemal Atatürk hat sich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bei einem Verstoß gegen das Neutralitätsgebot in Glaubensdingen erwischen lassen: Gestern hat der EGMR die Türkei dafür gemaßregelt, dass die bis 2006 obligatorische Angabe der Religionszugehörigkeit im Personalausweis aus besagtem Grund die EMRK verletze.

Geklagt hatte ein Alevit, der sich nicht damit abfinden wollte, dass in seinem Ausweis als Religion “Islam” vermerkt ist. Die Religionsbehörde befand, dass Alevitentum eine islamische Sekte sei und der Religionsvermerk somit korrekt.

Das geht nicht, so der EGMR: Der Staat könne nicht in dieser Weise seinen Bürgern vorschreiben, welcher Religion sie angehören.

Dass Türken seit 2006 beantragen können, das Feld “Religionszugehörigkeit” im Perso leer zu lassen, befriedigt die Straßburger Richter nicht (dissenting opinion eines Kammermitglieds): Der Verstoß gegen die Glaubensfreiheit liege bereits darin, im Ausweis eine solche Angabe vorzusehen.

Da geht im Moment offenbar in Straßburg eine Menge, was religiöse Neutralitätspflicht des Staates betrifft…

Das Urteil gibt es nur auf Französisch, und zwar hier.

Via ECHR-Blog

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Kruzifix-Urteil: Italien legt Rechtsmittel ein

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Gegen das Kruzifix-Urteil des EGMR hat Italien, wie bereits angekündigt, jetzt die Große Kammer angerufen, wie der ECHR-Blog mitteilt.

Der Fall ist ganz ähnlich gelagert wie unser Kruzifix-Urteil des BVerfG von 1995 und hat das Zeug, zu einer grundsätzlichen Klärung des Verhältnisses von nationaler Mehrheitskultur und negativer Glaubensfreiheit in Europa beizutragen. Schon deswegen dürfen wir gespannt sein auf das Urteil der Großen Kammer.

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Steuersünder-CD: Wo Links-Etatisten hobeln, fallen ebenfalls Späne

Posted in Verfassungspolitik on February 1st, 2010 by Max Steinbeis

Wie sich die Fronten doch manchmal verkehren: In der Diskussion, ob Finanzminister Schäuble irgendeinem Finsterling 2,5 Millionen Euro für eine vermutlich illegal entstandene CD mit Daten von Steuersündern überweisen soll, ergibt sich aus rechtsstaatlicher Sicht eine ziemlich merkwürdige Konstellation: SPD, Grüne und Linke sagen, da sind wir mal nicht so. Und die Konservativen (zu denen ich die FDP jetzt mal dazurechne) warnen und wägen und haben rechtsstaatliche Bauchschmerzen.

Wie man sich hier positioniert, hängt stark davon ab, wie man den Staat betrachtet – als eine Organisation, die Geld ausgibt, um allerhand mehr oder weniger gute Dinge zu bewirken, und die das in dem Maße nicht kann, in dem ihr Steuereinnahmen vorenthalten werden. Oder als eine Organisation, die auf rechtlich gebundene Weise Recht setzt und von dem Vertrauen der Gesellschaft abhängt, dass es unter der Herrschaft dieses Rechts mit rechtmäßigen Dingen zugeht.

Eigentlich liegt die Antwort auf der Hand: natürlich beides.

Dass das gesamte linke Spektrum einschließlich der Grünen (“Krokodilstränen”, Künast) so bedenkenlos bereit ist, über den rechtsstaatlichen Vertrauensaspekt hinwegzulatschen, zeigt, dass sie hier genauso in punkto Rechtsstaat einen blinden Fleck haben wie die Konservativen, wenn es um die innere Sicherheit geht. Links-Etatisten kann man verfassungspolitisch genauso wenig trauen wie Rechts-Etatisten.

Dass die FDP hier auch wieder nur die Interessen der Schönheitschirurgen verteidigt, die sie wählen, weiß ich auch. Sie ist mir in diesem Fall trotzdem tausendmal lieber.

Update: Zum Thema auch lesenswert wie immer Thomas Stadler.

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Diskriminierungsverbot für Schwule und Lesben ins Grundgesetz

Posted in Verfassungspolitik on January 29th, 2010 by Max Steinbeis

Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Xenophobie, konfessionelle und politische Intoleranz, Stigmatisierung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung – das sind alles Dinge, die wir in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr haben wollen. Wir haben historisch schreckliche Erfahrungen damit gemacht, dass es früher üblich war, die Gesellschaft entlang dieser Linien auseinander zu dividieren. Damit muss Schluss sein unter dem Grundgesetz.

Deswegen gibt es Art. 3 III GG: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Da fehlt was

Fehlt da nicht was? In der Tat, da fehlt was. Die sexuelle Identität. Niemand darf benachteiligt oder bevorzugt werden, nur weil er oder sie auf Männer oder auf Frauen steht oder sich selbst als Mann oder als Frau identifiziert.

Der Ansicht sind auch SPD, Grüne und Linke, deren drei gleichlautende Anträge (warum drei verschiene und nicht ein gemeinsamer?) zur Änderung von Art. 3 III 1 GG der Bundestag heute in erster Lesung beraten hat. Jetzt ist das Thema mal in den Rechtsausschuss verwiesen worden und wird dort von Union und FDP in aller Stille beigesetzt werden.

Warum eigentlich? Was in aller Welt kann man dagegen haben, Lesben und Schwulen den gleichen Diskriminierungsschutz zukommen zu lassen wie, sagen wir, Ostfriesen und Zeugen Jehovas?

Schutzlücke?

Hören wir Marco Buschmann von der FDP-Fraktion: “Bei aller Sympathie”, sagt der junge Mann. Er könne beim besten Willen keine “Schutzlücke, die wir schließen müssen”, erkennen.

Da hat er insofern Recht, als die Juristen von Art. 3 III generell wenig Gebrauch machen (müssen). Die Fälle kriegt man auch über den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 I gelöst.

Trotzdem gibt es diese Aufzählung besonderer Diskriminierungsverbote in der Verfassung. Und zwar nicht ohne Grund: Hier wird nicht Rechtsphilosophie betrieben, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln sei, sondern hier werden historische Erfahrungen verarbeitet. Hier sagt uns die Verfassung: Mit diesen Differenzierungskriterien, mit denen so viel Unheil angerichtet worden ist, muss man ganz vorsichtig umgehen.

Das in auch Hinblick auf die sexuelle Orientierung zu sagen, dafür gibt es wahrhaftig Anlass und Gründe genug.

Da wir gerade von Diskriminierung sprechen

Die sexuelle Identität in den Katalog der verbotenen Diskriminierungsmerkmale nicht aufzunehmen, ist selbst eine Diskriminierung von Schwulen und Lesben.

An dieser Stelle sollten wir vielleicht auch an eine der dunkelsten Stunden in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts erinnern, an seine Entscheidung zum § 175 StGB aus dem Jahr 1957: Das Urteil liest sich aus heutiger Sicht wie ein Kompendium homophober Vernageltheit. Typischerweise, so befand der Erste Senat darin unter Berufung auf allerlei obskure “Sachverständige”, um nur einen bizarren Satz unter vielen aus dem Urteil herauszugreifen,

liebt der typisch homosexuelle Mann den Jüngling und neigt dazu, ihn zu verführen (…); er sucht den 20- bis 27-jährigen “jünglinghaften” gleichwohl bereits reifen Mann…


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BAG: Ein schöner Fall von höchstrichterlicher Selbstkorrektur

Posted in Verfassungspolitik on January 28th, 2010 by Max Steinbeis

Hier mal ein Ausflug in ein Rechtsgebiet, das uns sonst nicht so oft beschäftigt: Der heutige Beschluss aus dem Bundesarbeitsgericht zur Tarifeinheit ist für den Verfassungsblog deshalb bemerkenswert, weil wir es hier mit einem seltenen Fall verfassungsrechtlicher Selbstkorrektur eines obersten Bundesgerichtes zu tun haben.

Wir erinnern uns alle noch an die Lokführer-, Piloten- und Ärztestreiks der letzten Jahre. Die hatten gemeinsam, dass Gruppen höher qualifizierter Beschäftigter kollektiv mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen für sich durchzusetzen versuchten: Sie wollten eigene Tarifverträge für sich und nicht länger den Tarifen unterworfen sein, die von den Groß-Gewerkschaften in erster Linie für die Schaffner, Stewardessen und Krankenschwestern ausgehandelt wurden und die Interessen der ohnehin höher Bezahlten hintan stellte.

Dem stand der so genannte Grundsatz der Tarifeinheit im Weg: Der besagte, dass in einem Betrieb immer nur ein Tarifvertrag für alle gelten darf. Wenn mehrere Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen haben, dann verdrängt der sachnähere und mächtigere Tarifvertrag den anderen. Das heißt, wenn ich Mitglied einer Gewerkschaft bin und die schließt nach allen Regeln der Kunst mit einem Verband, in dem mein Arbeitsgeber Mitglied ist, einen Tarifvertrag – dann kann ich diesen Tarifvertrag in der Pfeife rauchen, wenn die Kollegen aus der Soundso-Abteilung mit ihrer Gewerkschaft einen dickeren Tarifvertrag für sich klar gemacht haben.

Warum das so ist? Keine Ahnung. Ich habe schon im Studium die Arbeitsrechtler immer für ihre freihändige Gedankenführung bewundert. Es ist natürlich klar, dass diese Tarifeinheit den Gewerkschaften und auch den Arbeitgebern das Leben viel übersichtlicher macht. Aber wo steht das im Gesetz?

Das Bundesarbeitsgericht hat eine lange und ehrwürdige Tradition darin, sich das Recht, das es seinen Urteilen zugrundelegt, selber zusammenzustecken. Es gibt ja kein Arbeitsgesetzbuch.

Koalitionsfreiheit

Hier aber gibt es unglückseligerweise den Artikel 9 III Grundgesetz: “Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.”

Das ist jetzt auch dem für Tarifrecht zuständigen 4. BAG-Senat aufgefallen:

Eine gesetzlich angeordnete Regelung für die Verdrängung dieser durch das Tarifvertragsgesetz vorgesehenen Geltung besteht ebenso wenig wie eine zur Rechtsfortbildung berechtigende Lücke im Tarifvertragsgesetz angenommen werden kann. Die Verdrängung eines geltenden Tarifvertrages nach dem Grundsatz der Tarifeinheit in den Fällen einer durch Mitgliedschaft oder durch die Stellung als Tarifvertragspartei begründeten Tarifpluralität ist zudem mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren.

Deshalb will der 4. Senat den Grundsatz der Tarifeinheit beerdigen und fordert den 10. Senat auf, dieser Linie zu folgen. Wenn dieser folgt, dann ist die Tarifeinheit tot. Was dann passiert, ob dann die Herzkranzgefäßspezialistengewerkschaft eines Tages für höhere Zuschläge streikt, weil die Kardiologengewerkschaft ihr zu lasch erscheint, und ob das eine gute Sache wäre oder eine schlechte – das vermag ich alles nicht zu beurteilen. Gespannt bin ich in jedem Fall.

Aber ich staune auch aus einem anderen Grund: Ohne dass es eines Spruchs aus Karlsruhe bedurft hätte (wie der gegebenenfalls ausgefallen wäre, steht sowieso auf einem anderen Blatt), hat hier ein Bundesgerichts-Senat erkannt, dass sich das von ihm ausgelegte Recht zu weit über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausbewegt hat, und hat beschlossen, dies zu korrigieren.

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US Supreme Court: Staatsstreich der Richter?

Posted in Verfassungspolitik, Was die anderen machen on January 27th, 2010 by Max Steinbeis

Das Citizens-United-Urteil des Supreme Court rockt mit unverminderter Heftigkeit die verfassungspolitische Diskussion in den USA.

Ein Aspekt an der Entscheidung, in der der Gerichtshof die Schranken für Wahlkampfunterstützung durch Unternehmen niederreißt, ist besonders beunruhigend: Die fünf konservativen Richter, die das Urteil stützen, setzen den Gerichtshof dem Verdacht aus, sich für den Machtgewinn und -erhalt der Republikaner instrumentalisieren zu lassen oder diesen sogar aktiv zu betreiben.

Und das ist keine Flüstermeinung, die hinter vorgehaltener Hand verbreitet wird, sondern steht ganz breit und outspoken in der Zeitung. Im Blog der New York Review of Books hat jetzt auch Ronald Dworkin, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker unserer Zeit, diesen Verdacht offen ausgesprochen.

Richter als Wahl-Entscheider

Kennedy, Roberts, Alito, Scalia und Thomas sind alle von republikanischen Präsidenten ins Amt gebracht worden; die letzteren vier sind erklärte Neokonservative. Dass es republikanischen Bewerbern mehr nützt, ungezügelt Geld von Unternehmen für ihre Wahl mobilisieren zu können, als demokratischen, dürfte auf der Hand liegen. Das gilt auch für die Justiz: In den USA werden (auf Staatsebene) auch Richter und Staatsanwälte demokratisch gewählt.

2000 hat der US Supreme Court mit der entsprechenden konservativen Richtermehrheit im Fall Bush vs Gore verhindert, dass die offenkundig fischige Stimmenauszählung in Florida unter Gouverneur Jeb Bush wiederholt wird, und so dessen Bruder George W. Bush zum mächtigsten Amt der Welt verholfen, das ihm nach demokratischen Regeln nicht zustand. Dies versetzt George W. Bush wiederum in die Lage, anstelle des Hardcore-Konservativen Rehnquist den Hardcore-Konservativen Roberts und an Stelle der Moderat-Konservativen Day O’Connor den Hardcore-Konservativen Alito zu setzen – also die konservative Bank zu stärken und auszubauen. Und diese wiederum räumt seiner Partei jetzt den Weg frei, die Deep Pockets der Banken und Konzerne in den Dienst ihrer Macht zu stellen – und umgekehrt.

Vielleicht ist das eine Riesengemeinheit, jemandem wie Kennedy solche niedrigen Beweggründe zu unterstellen. Aber dass das Gericht sich diesem Verdacht aussetzen würde, musste den Richtern bewusst sein. Insbesondere, wenn sie dabei so entschlossen über ihre sonst so leidenschaftlich hochgehaltenen Prinzipien wie stare decisis und judicial selfrestraint hinweglatschen…

Update: Das Thema auf Jon Stewarts Daily Show:

The Daily Show With Jon Stewart Mon – Thurs 11p / 10c
Supreme Corp
www.thedailyshow.com
Daily Show
Full Episodes
Political Humor Health Care Crisis

Update: Präsident Obama hat in seiner State-of-the-Union-Rede das Urteil mit ziemlich harten Worten kritisiert und den Kongress dazu aufgerufen, für eine gesetzliche Korrektur zu sorgen. Hier kann man die steinernen Mienen auf der Richterbank während dieser Redepassage sehen, und außerdem, dass Richter Alito währenddessen ein bisschen die Contenance verliert, zur großen Aufregung der Medien in den USA.

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Geht ein Mann in den Flughafen…

Posted in Verfassungspolitik on January 25th, 2010 by Max Steinbeis

Das Ganze klingt wie ein Witz: Geht ein Mann in den Flughafen, legt seinen Computer aufs Fließband, nimmt ihn wieder an sich, schlendert noch ein bisschen durch den Duty Free, setzt sich hin, steht wieder auf, wartet auf seine Maschine, das ganze dauert ewig, dann wird der Flughafen geräumt, er ärgert sich tüchtig und geht schließlich seiner Wege.

Und jetzt kommt die Pointe:

Dieser Vorgang versetzt die ganze Republik in Terroralarm.

Bevor wir uns jetzt alle schlapp lachen, stellen wir uns mal kurz vor, wie es dem Mann ergangen wäre, wenn ihn auf seinem Spaziergang durch den Duty Free Shop die Sicherheitskräfte geschnappt hätten…

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Urteilsverkündung in Sachen Hartz IV

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on January 23rd, 2010 by Max Steinbeis

Am 9. Februar wird das Urteil verkündet, hat das BVerfG bekanntgegeben.

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BVerfG: Lebenslang in der Türkei ist unmenschlich

Posted in Karlsruhe locuta, Verfassungspolitik on January 22nd, 2010 by Max Steinbeis

Auslieferungen von Straftätern sind eine heikle Sache, wenn im Auslieferungsland nach Maßstäben bestraft wird, bei denen es uns schaudert.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem eben veröffentlichten Beschluss das OLG Hamm zurückgepfiffen und einen mutmaßlichen PKK-Funktionär vorläufig vor der Auslieferung in die Türkei bewahrt. Den Mann hätte dort eine “erschwerte” lebenslange Freiheitsstrafe erwartet – also wirklich Knast bis zum Tod, der nur für den Fall Aussicht auf Freilassung lässt, dass der Häftling ohnehin schon im Sterben liegt.

Eine Strafe ist allerdings auch unter Berücksichtigung des im völkerrechtlichen Verkehr grundsätzlich gebotenen Respekts vor einer fremden Rechtsordnung dann grausam und erniedrigend, wenn sie ohne hinreichende praktische Aussicht – sei es in einem den Gerichten anvertrauten oder in einem grundsätzlich erfolgversprechenden Gnadenverfahren – auf Wiedererlangung der Freiheit regelmäßig bis zum Tod vollstreckt wird“, schreibt die 2. Kammer des Zweiten Senats.

Vor vier Jahren hatte das BVerfG befunden, dass die Auslieferung in die USA (“life without possibility of parole”) im entsprechenden Fall in Ordnung geht: Da gebe es eine, wenn auch nur extrem schmale, Chance, dass die Strafe noch umgewandelt wird.

Das war keine besonders ruhmvolle Stunde Karlsruher Grundrechtsrechtsprechung. Was ist grausam und erniedrigend, wenn nicht die lebenslange Haft in einem US-Gefängnis unter den dort herrschenden Bedingungen? Aber diplomatisch wäre ein solches Urteil gegenüber den USA natürlich eine eisenharte Sache gewesen. Der Gesichtspunkt fällt bei der Türkei schon mal weg.

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ZEIT Online über Vermittlungsausschuss

Posted in Meine Werke on January 21st, 2010 by Max Steinbeis

Weil’s so schön war, hier noch mal zum Nachlesen mein Bericht über den BVerfG-Beschluss zur Parlamentsöffentlichkeit auf ZEIT Online.

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