Laboratorium Lwiw
Jenseits der Lethargie
Als Leser:in des Verfassungsblogs werden Sie wissen, dass es bei uns viel um Krisen geht: um taumelnde Demokratien, geschwächte Gerichte und ein Völkerrecht, das vor unseren Augen zerfällt. Die Geschichten, die Sie bei uns lesen, sind meist wenig erbaulich. Es ist wichtig, sie zu erzählen, aber Krisennarrative können auch gefährlich sein. Sie können lähmen, strukturelle Probleme verschleiern und unsere Vorstellungskraft rauben. Statt über Neues nachzudenken, treiben sie uns in die Defensive, im schlimmsten Falle in Resignation und Lethargie.
Das sind einerseits verständliche Reaktionen; sie helfen zugleich aber wenig dagegen, dass die Schlinge des Autoritarismus immer enger wird. Was also tun? Mein Vorschlag: Schauen Sie in die Ukraine. Ich bin kurz nach Neujahr mit Democracy Reporting International nach Lwiw gefahren, eine westukrainische Stadt mit unzähligen Kaffeehäusern und bewegender Völkerrechtsgeschichte. Zwischen surrenden Generatoren und dröhnender Weihnachtsmusik haben wir mit zahlreichen Menschen gesprochen, die uns von der Geschichte ihrer Stadt, dem Stand der Demokratie und ihren Plänen für die Zukunft erzählten. Lwiw antwortet auf Russlands Autoritarismus mit Mut, Vernetzung und Trotz. Mir scheint diese Antwort auch jenseits der Ukraine hochrelevant zu sein. Und bevor uns 2026 wieder in jene defensive Logik schickt, die wir inzwischen sattsam kennen, würde ich das Jahr auf dem Verfassungsblog gerne mit einem Blick nach Lwiw beginnen – und damit, was es von dieser Stadt zu lernen gibt.
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Applications are now open for the Institute for Law & AI’s Summer Research Fellowship (EU Law). This is a 10-week full-time fellowship that lasts from June 29 to Fri 4 Sep 2026. Summer Research Fellows receive a €2,000 weekly stipend and work closely with LawAI staff at our Cambridge, UK office. We will consider remote candidates.
We welcome applications from law students, PhD candidates, and postdoctoral researchers with diverse skill sets, experience levels, and degrees of knowledge in AI law and policy. Applications close on Fri 30 Jan 2026.
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Das Herz des Völkerrechts
Unweit der Lwiwer Oper befindet sich ein Haus mit einem kleinen Gedenkschild, auf dem einer der berühmtesten Einwohner der Stadt abgebildet ist: Hersch Lauterpacht. Der Völkerrechtler und spätere IGH-Richter war der dogmatische Architekt hinter dem völkerstrafrechtlichen Tatbestand der „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und bereitete den Weg dafür, dass es dieses Verbrechen in die Anklagen von Nürnberg schaffte. Lauterpacht studierte zwischen 1915 und 1919 an der juristischen Fakultät Lwiws und hatte – wie Philippe Sands in seinem bahnbrechenden Buch herausfand – dabei teils dieselben Lehrer wie Raphael Lemkin, ebenfalls Student der Universität Lwiw und Schöpfer des Begriffs „Genozid“. Lauterpacht und Lemkin haben das Völkerrecht des 20. Jahrhunderts maßgeblich geprägt. Doch welche Rolle spielt dieses Erbe in einer Zeit, in der anderswo über den Tod des Völkerrechts diskutiert wird?
Lwiws Antwort lässt sich am besten mit „jetzt erst recht“ zusammenfassen. „Das Völkerrecht ist nicht am Ende“, sagt etwa Ivan Horodysky, Mitgründer des Stanislav-Dnistrianskyi-Centres for Law and Politics. „In Krisen müssen wir das Völkerrecht erneuern, anstatt es aufzugeben.“ Horodysky ist eine treibende Kraft hinter Plänen für ein neues Zentrum für Völkerrecht. Lwiw sei hierfür prädestiniert, einerseits aufgrund seiner Vergangenheit, andererseits aufgrund des ukrainischen Widerstands gegen Russlands Aggression. Horodysky schwebt dabei Großes vor. Ein „internationales Hub“ für Völkerrecht soll die Stadt werden, ein Ort für Forschung, Reflexion und Innovation. Das würde auch über die Ukraine hinaus ein Signal senden. „Das Zentrum würde zeigen, dass das Völkerrecht ein lebendiges und adaptionsfähiges Werkzeug ist“, so Horodysky. Auch Andriy Sadovyi, Lwiws Bürgermeister, zeigt sich begeistert: „Lwiw ist das Herz des Völkerrechts“, ruft er aus, als ich ihn auf die Pläne anspreche. Die Idee eines solchen Zentrums habe seine Unterstützung, und dass Lwiw hierfür der richtige Ort sei, daran bestehe kein Zweifel. Lwiw sei schließlich „ein Ort zum Denken“.
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Die Universität Kassel, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht (Prof. Dr. Gerrit Hornung), sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in (m/w/d), EG 13 TV-H, befristet (für 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung), Vollzeit (teilzeitfähig)
zur Mitwirkung in Lehre und Forschung, insbesondere in einem Projekt zur KI-Regulierung (Aufsicht über KI-Anbieter nach der KI-Verordnung)
Bewerbungsfrist: 30.1.2026; weitere Informationen im Ausschreibungstext.
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Transformation und Verteidigung
Sadovyis Begeisterung für das Zentrum reiht sich in eine Reihe weiterer Projekte ein, die allesamt um Resilienz und Erneuerung kreisen. So ist in Lwiw innerhalb nur weniger Monate das „Unbroken“, Ukraines größtes Rehabilitationszentrum, entstanden. Das Zentrum behandelt Menschen, die der Krieg verwundet und traumatisiert hat, stellt komplexe Prothesen her und hilft bei der Wiedereingliederung in den Alltag. Ein ganzes „Ökosystem“ sei dort errichtet worden, so Sadovyi. Flankiert werde das Zentrum von dem eigens hierfür ins Leben gerufenen internationalen Städtenetzwerk „Unbroken Cities“. Das Netzwerk soll Rehabilitationsmaßnahmen in der Ukraine unterstützen, zugleich aber auch von den ukrainischen Erfahrungen lernen können.
Dass man von der Ukraine lernen könne, berichtet auch Svitlana Khyliuk, Dekanin der juristischen Fakultät der Ukrainischen Katholischen Universität. Khyliuk denkt viel darüber nach, wie sich die ukrainische Verfassung weiterentwickeln und von ihrem post-sowjetischen Erbe lösen könne. Es gebe ein starkes Bedürfnis, Freiheitsrechte in der Verfassung zu stärken; daneben stellten sich zahlreiche Fragen zum EU-Beitritt, etwa, was es heiße, der Union beizutreten, wenn ein Teil des Territoriums noch besetzt sei. Kein Land habe Erfahrung mit dem, was die Ukraine gerade leistet, so Khyliuk – demokratische Reformen im Inland bei gleichzeitiger Abwehr einer großflächigen Invasion. Jurist:innen arbeiten hier unter völlig unbekannten Bedingungen; dafür gebe es keine Vorlagen und Protokolle. „Wir müssen uns transformieren und gleichzeitig kämpfen.“
Ob an Lwiws juristischen Fakultäten, in den zahlreichen Cafés oder den Graswurzel-Initiativen junger Aktivist:innen: Hier wird geplant, geträumt und gebaut. Wie in einem kleinen Laboratorium experimentiert die Stadt mit Strategien, die jenseits von Resignation und Lethargie liegen. Nicht jedes dieser Experimente muss gleich gelingen, und auch Angst ist hier eine dominante Emotion. Aber das Tandem aus Transformation durch demokratische Reformen und Verteidigung gegen den Autoritarismus setzt ohne Zweifel auch über Lwiw hinaus einen wichtigen Orientierungspunkt. „Nur wenn wir das transformative Element nicht vergessen, haben wir eine Zukunft“, sagt Svitlana Khyliuk am Ende unseres Gesprächs. Das ist ganz sicher richtig – in Lwiw, in der Ukraine, und sehr wahrscheinlich auch dort, wo Sie dieses Editorial gerade lesen.
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Editor’s Pick
von EVA MARIA BREDLER

Gisèle Pelicot wurde über fast zehn Jahre von ihrem Ehemann sediert und von ihm und 70 anderen Männern vergewaltigt. Allein dieser Satz ist kaum auszuhalten. Garcias detaillierte Schilderungen des Prozesses tun unglaublich weh. Und zugleich machen Garcias präzisen „Überlegungen zum Pelicot-Prozess“ das Unerträgliche erträglicher. Sie erklärt das Kontinuum von Inzest und Vergewaltigung einer wie tot wirkenden Frau, die Normalität dessen, die sich scheinbar ewig fortsetzende Objektifizierung von Frauen. Garcia schreibt nicht nur als Philosophin, sondern als Frau in einer Welt, in der diese Dinge passieren. Ich kann mich nicht an eine so körperliche Leseerfahrung erinnern: Ekel, Traurigkeit, Scham. Es ist schwere, aber unerlässliche Lektüre – damit, Seite für Seite, die Scham die Seite wechselt.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Jedes Jahr frage ich mich, was das eigentlich heißt: gut ins neue Jahr kommen. Ein gelungener Silvesterabend? Ein versöhnlicher persönlicher Jahresrückblick? Von der winterlichen Erkältungswelle verschont zu bleiben? Oder doch nur die rechtzeitige Steuererklärung?
Weltpolitisch jedenfalls lässt sich festhalten: Wir sind nicht besonders gut gestartet. Am 3. Januar nahmen US-Streitkräfte in Venezuela Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores fest und brachten sie in die Vereinigten Staaten – ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht. BRAD R. ROTH (EN) erklärt, wie die Operation die UN-Charta unterläuft – und warum es die internationale Ordnung destabilisiert, auf rechtliche Begründungen gänzlich zu verzichten, selbst wenn sie heuchlerisch sind. Sobald solche Interventionen zur Routine werden, entscheiden die Reaktionen anderer Staaten – insbesondere Europas – darüber, ob die Erosion des Völkerrechts zur neuen Normalität wird, wie ANDRÉ NOLLKAEMPER (EN) hinzufügt.
Europa selbst scheint diese Normalisierung bereits zu üben, wie CHRISTINA ECKES (EN) beobachtet: Europas Klimakrise gehe längst über bloße Emissionsfragen hinaus – sie sei zur Rechtsstaatsfrage geworden. In ihrem Beitrag zeigt sie, wie die Rücknahmen von Klimagesetzen sowie das Aus für Verbrennungsmotoren schleichend in die Gesetzeslosigkeit führen – und warum die Gerichte eingreifen müssen.
Der EuGH hat tatsächlich eingegriffen. In Kommission gegen Polen stellte er fest, dass Polens Verfassungsgericht kein rechtsstaatliches Gericht ist. Die polnische Rechtsstaatskrise ist damit allerdings nicht vorbei. JAKUB JARACZEWSKI und LAURENT PECH (EN) erläutern, worum es im Urteil geht und warum seine Umsetzung alles andere als einfach wird. WOJCIECH SADURSKI (EN) skizziert, welche Optionen Polen nun hat.
In einer weiteren Entscheidung drängte der EuGH Polen zum Handeln. In Trojan stellte er klar, dass EU-Mitgliedstaaten eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtsgültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen müssen. ALIX SCHULZ (EN) zeigt, wie der Gerichtshof sicherstellt, dass EU-Bürger*innen die vollen Rechtswirkungen dieses Status genießen. MATTI WARNEZ (EN) erklärt, wie Trojan nationale Richter*innen mobilisiert, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, und den polnischen Gesetzgeber unter Zugzwang setzt, das Recht eingetragener Partnerschaften neu zu regeln.
Auch im dänischen „Getto“-Fall stärkte der EuGH den Diskriminierungsschutz und warf damit die grundsätzliche Frage auf, wie das EU-Antidiskriminierungsrecht Wohnraum behandelt. SERDE ATALAY (EN) zeigt, wie sich Stigmatisierung und Entrechtung wechselseitig beeinflussen.
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HUMANISTISCH. NACHHALTIG. HANDLUNGSORIENTIERT.
Die Leuphana Universität Lüneburg steht für Innovation in Bildung und Wissenschaft. Methodische Vielfalt, interdisziplinäre Zusammenarbeit, transdisziplinäre Kooperationen mit der Praxis und eine insgesamt dynamische Entwicklung prägen ihr Forschungsprofil in den Themen Bildung, Kultur, Management & Technologie, Nachhaltigkeit sowie Staat. Ihr Studienmodell mit dem Leuphana College, der Leuphana Graduate School und der Leuphana Professional School ist vielfach ausgezeichnet.
An der Leuphana Universität Lüneburg ist folgende Professur zu besetzen:
– ÖFFENTLICHES RECHT MIT INTERNATIONALEN BEZÜGEN (W2/W3)
NEUGIERIG GEWORDEN? Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.
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Und noch mehr Nachrichten aus Luxemburg: In W.S. et al. und Hamoudi stellte der EuGH klar, dass sich Frontex der gerichtlichen Verantwortung für Grundrechtsverletzungen nicht entziehen kann. Für CATHARINA ZIEBRITSKI (EN) beenden die Entscheidungen eine lange Phase struktureller Verantwortungslosigkeit und stärken die Geltung des Rechts in der EU-Asylpolitik.
Wie hier bereits im vergangenen Jahr zu lesen war (als sei es erst zwei Wochen her!), hebt das Russmedia-Urteil des EuGH still und leise einen Eckpfeiler des EU-Plattformrechts auf. ERIK TUCHTFELD (EN) zeigt, wie die DSGVO-Haftung die bisherigen Notice-and-Takedown-Verfahren faktisch durch Monitoring ersetzen könnte – mit weitreichenden Folgen für digitale Meinungsäußerung in ganz Europa. MICHAEL FITZGERALD (EN) skizziert drei mögliche Lesarten der Entscheidung.
Russmedia hat einmal mehr verdeutlicht, wie sehr sich das EU-Digitalrecht in seiner eigenen Komplexität verheddert hat. Die Antwort darauf heißt oft „Vereinfachung“. HERWIG C.H. HOFMANN (EN) zeigt, dass Instrumente wie die Digital-Omnibus-Verordnung genau das Gegenteil bewirken: Sie beschneiden Rechte, ohne Klarheit zu schaffen – und produzieren neue Rechtsunsicherheit.
Auch ein anderer Omnibus versprach Vereinfachung, diesmal bei zentralen EU-Nachhaltigkeitsinstrumenten. Doch was brachte Omnibus I wirklich? INÉS RACIONERO GÓMEZ (EN) kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Die CSDDD wurde nicht vereinfacht, sondern unter dem Deckmantel der Regulierung sang- und klanglos abgebaut.
Eine weitere leise, aber folgenreiche EU-Entwicklung kommt vom Rat: Mit der Verordnung 2025/2600 wurden russische Staatsvermögen faktisch dauerhaft eingefroren. TIL LEICHSENRING und JULIA POPP (EN) kritisieren, dass dies primär außenpolitischen Zielen dient, gegen die Kompetenzordnung verstößt und langfristige Folgen haben könnte.
Die Frage nach einer eigenständigen EU-Sicherheitspolitik wird damit umso drängender. Die jüngste US-National Security Strategy erinnerte die EU daran, ihre eigenen Interessen schnell besser selbst zu schützen. SAMUEL SHANNON (EN) findet dafür Inspiration in der US-Gründungsgeschichte und schlägt einen europäischen „1787-Moment“ vor.
Da ein solcher Moment und eine kohärente EU-Sicherheitspolitik derzeit weit entfernt scheinen, setzen die Mitgliedstaaten auf nationale Lösungen. Nach monatelangen Diskussionen führte Deutschland zum 1. Januar 2026 einen „neuen Wehrdienst“ ein: Während die Teilnahme zunächst freiwillig ist, müssen alle 18-jährigen Männer zur Musterung. Frauen können freiwillig teilnehmen. Ist das fair? SVEN ALTENBURGER (DE) argumentiert, dass eine gerechte Lastenverteilung nur mit einer allgemeinen, geschlechtsneutralen Dienstpflicht möglich sei.
Wo das Parlament – wie bei der neuen Wehrpflicht – Grundrechte einschränkt, muss es das betroffene Grundrecht und den entsprechenden Artikel benennen. Das Zitiergebot in Art. 19 Abs. 1 GG wird selten ernsthaft diskutiert – und durch die Rechtsprechung des BVerfG zunehmend ausgehöhlt, zuletzt im Martinstor-Beschluss. JOHANNES SCHÄFFER (DE) fordert Klarheit: entweder das Zitiergebot ernst nehmen oder konsequent abschaffen.
Auch Gerichte müssen Gründe nennen. In Gondert v. Germany stärkte der EGMR die Begründungspflicht und damit den „Dialog der Gerichte“ im Dreiecksverhältnis zwischen EU-Recht, EMRK und nationaler Rechtsordnung. PETER HILPOLD (EN) erklärt, wie der Gerichtshof diesen Dialog versteht und wo er lückenhaft bleibt.
Der EGMR kämpft derweil mit seinem inneren Dialog – immer mehr Mitgliedstaaten setzen ihn unter Druck. MARGARITA S. LLIEVA (EN) schlägt deshalb vor, Contempt-Maßnahmen zu definieren und damit Staaten zu sanktionieren, die in die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichtshofs eingreifen.
Auch ein weiteres europäisches Menschenrechtsinstrument gerät in Bedrängnis: die Istanbul-Konvention zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Im Oktober 2025 versuchte Lettland, aus ihr auszutreten. KALVIS ENGIZERS (EN) analysiert, wie Desinformation und patriarchale Mythen demokratische Prozesse untergraben.
Währenddessen instrumentalisiert Lettlands Nachbar Belarus Interpol-Red-Notices, um im Exil lebende Aktivist*innen europaweit zu verfolgen – wie die einjährige Inhaftierung des Filmemachers Andrei Hnyot auf Basis erfundener Steueranklagen zeigt. BEN KEITH und JACQUELINE JAHNEL (EN) gehen der Frage nach, ob Europas verfassungsrechtliche Schutzmechanismen diesem autoritären Angriff auf kooperative Polizeiarbeit standhalten.
Gleichzeitig entstehen neue Formen eben dieser Polizeikooperation: nämlich in Kooperation mit KI. Von Palantir in Deutschland bis hin zu KI-gestützter Überwachung in Frankreich und Luxemburg bleibt der regulatorische Rahmen fragmentiert. MARIUS KÜHNE and ANDREAS KANAKAKIS (EN) skizzieren Risiken und mögliche Lösungen.
Ein aktuelles Beispiel liefert Sachsen. Ein neues Polizeigesetz soll intelligente Datenanalyse, KI-gestützte Videoüberwachung und biometrische Abgleiche erlauben – mit Signalwirkung weit über den Freistaat hinaus. Für EYK LENSCHOW (DE) stellt sich die Frage, wie viel technologisch gestützte Effizienz eine liberale Verfassungsordnung verträgt, bevor sie ihre eigenen Grenzen überschreitet.
Auch Berlin zieht nach: Die neue ASOG-Novelle macht kriminalitätsbelastete Orte zu Hochburgen automatisierter Videoüberwachung und KI-gestützter Verhaltensanalyse – ein massiver Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. PETRA SUSSNER (DE) kritisiert, vage Regelungen, fehlende Evidenz zur Wirksamkeit und die Gefahr verstärkter Stigmatisierung – trotz formaler Garantien gegen Racial Profiling und diskriminierende Algorithmen.
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Promotionsstelle im Exzellenzcluster Future Forests der Universität Freiburg – Sozial-ökologische Systemforschung und Nachhaltigkeitsrecht – Anpassung der Wälder an den Klimawandel
Wie kann die Rolle des Rechts in Konzepten der sozial-ökologischen Systemforschung differenzierter sichtbar gemacht werden? Welchen Mehrwert bietet sozial-ökologisches Systemdenken in der rechtswissenschaftlichen Forschung? Wir besetzen zum 1. April 2026 eine Promotionsstelle (75%, 3,5 Jahre) in unserem internationalen und interdisziplinären Team. Sie forschen zur Rolle des Rechts in der sozial-ökologischen Systemforschung und entwickeln anhand konkreter Fallstudien rechtliche Bausteine für Adaptions- und Transformationspfade hin zu zukunftssicheren Wäldern. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2026.
Weitere Informationen und das Bewerbungsportal finden Sie hier.
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Polizeiaufgaben übernehmen in den USA zunehmend auch Universitäten. Die Columbia University ist ein Beispiel. Fünf UN-Sonderberichterstatter*innen wandten sich deshalb kürzlich mit einem Schreiben an die Universität, in dem sie Bedenken an dem Vorgehen bei Versammlungen, Disziplinarmaßnahmen sowie der Überwachung von ausländischen Studierenden und Forschenden im Zusammenhang mit Gaza-Protesten äußern. Für SAFIA SOUTHEY (EN) sieht darin einen Versuch, eine völkerrechtliche Rechenschaftslücke für formal private, faktisch staatliche Institutionen zu schließen.
Viele Rechtskonflikte entstehen an dieser verschwommenen Grenze zwischen privat und öffentlich: Das zeigt auch der Fall des zypriotischen Künstlers Gavriel, dessen Ausstellung nach politischem Druck, Morddrohungen und einem Angriff auf seinen Wohnsitz abgesagt wurde. Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Beeinträchtigt die Unterdrückung künstlerischer Ausdrucksformen die Meinungsfreiheit nach Art. 10 EMRK, selbst ohne formelles Verbot? Für NATALIE ALKIVIADOU (EN) versagt Art. 10 EMRK, wenn Kunstfreiheit von herrschenden religiösen Empfindlichkeiten abhängig gemacht wird.
Apropos religiöse Empfindlichkeiten: Das Bundesinnenministerium will künftig nicht nur „gewaltbereiten Islamismus“, sondern auch den sogenannten „legalistischen Islamismus“ bekämpfen. NAHED SAMOUR (DE) hält den Begriff für rechtsstaatlich gefährlich.
Ein weiteres Stichwort stellt deutsche Jurist*innen vor Herausforderungen. Seit dem 7. Oktober 2023 ist die Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland deutlich gestiegen. Das erhöht den Druck auf Gerichte, Behörden, Arbeitgeber und Universitäten, die Grenze zwischen demokratischem Wettbewerb und verbotener Diskriminierung zu ziehen. REUT YAEL PAZ (EN) erklärt, warum solche Entscheidungen rechtlich oft binär ausfallen müssen – auch wenn ihre gesellschaftliche Bedeutung hochumstritten bleibt.
Vor diesem Hintergrund verurteilte kürzlich ein österreichisches Gericht den früheren Chefredakteur des rechtsextremen Magazins „Aula“ wegen Holocaust-Verharmlosung zu vier Jahren Haft. Für ULRICH WAGRANDL (DE) zeigt der Fall: Trotz historisch bedingter Lücken ist auch die österreichische Demokratie wehrhaft.
Doch ist Selbstverteidigung tatsächlich die klügste Strategie für die Demokratie? BOJAN BUGARIC (EN) meint, Demokratie verteidige man nicht, indem man ihre Gegner*innen ausschließt, sondern indem man die Zustimmung der Bevölkerung erneuert –mittels Partizipation, Überzeugungskraft und substantieller Reformen.
Der Fall Bolsonaro stellt diese These auf die Probe: Viele feierten seine Verurteilung wegen des Putschversuchs im Januar 2023 als Sieg des Rechtsstaats. Ein neues Gesetz reduziert nun jedoch den Strafrahmen erheblich. EVANDRO PROENCA SÜSSEKIND (EN) erklärt, warum dieser Sieg fragil bleibt.
Schließlich beginnt am Montag die Anhörung des IGH in The Gambia vs. Myanmar. Über drei Wochen wird das Gericht der Frage nachgehen, ob Myanmars Behandlung der ethnischen Minderheit der Rohingya gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstößt. MICHAEL A. BECKER (EN) gibt einen Überblick über die zentralen Streitfragen.
Mit dem Jahresende haben wir außerdem zwei Symposien abgeschlossen:
In unserem Symposium „In Good Faith: Freedom of Religion under Article 10 of the EU Charter“ haben wir uns gefragt, was der Schutz religiöser Minderheiten erfordert. MARIA FRANCESCA CAVALCANTI (EN) argumentiert, dass verfassungsrechtliche Rahmen für Religionsfreiheit und Nichtdiskriminierung nicht ausreichen, um Minderheiten zu schützen. PAUL BLOKKER (EN) zeigt, wie reproduktive Rechte in Europa zunehmend nicht nur vor Gericht, sondern auch in Parlamenten und der Öffentlichkeit umkämpft sind. KRISTIN HENRARD (EN) erklärt, dass der größere Beurteilungsspielraum der Gerichte in Religionsfragen eine nationale Souveränitätserweiterung begünstigt. Anhand der Ausführungen des BVerfG zur Selbstbestimmung der Kirche in Egenberger bezweifelt LUCY VICKERS (EN), dass Gruppenrechte ohne die Zustimmung der Mitglieder, die die Sicht der Kirchenleitung teilen, geschützt werden sollten. MATTHIAS MAHLMANN (EN) sieht in dem Wandel des BVerfG hin zu Gleichheit und Nichtdiskriminierung in Egenberger einen grundrechtsfreundlichen und begrüßenswerten Bruch mit jahrzehntelanger Praxis. MATTHIAS WENDEL und SARAH GEIGER (EN) untersuchen zum Abschluss, wie Egenberger den alten Solange-Test zurückbrachte, der potenziell eine Ausnahme von der Vorrangregel des EU-Rechts rechtfertigen könnte.
Für unser Symposium „Who Owns Science“ erforschen JULIA WILDGANS und TOBIAS HEYCKE (DE) Kreativität in der Wissenschaft: Können Forschungsdaten urheberrechtlich geschützt sein? Wem „gehört“ eine wissenschaftliche Publikation? Und wer entscheidet, ob, wann und wie Forschungsergebnisse veröffentlicht werden? TRISTAN RADTKE (EN) analysiert die Reichweite und Widerrufbarkeit von Rechten, die Verlagen eingeräumt werden. Forschende, Verlage, Bibliotheken und Förderer sind die entscheidenden Akteure im wissenschaftlichen Publikationswesen – und alle verfügen über Handlungsspielräume, um Diamond OA zu stärken. JOSEPHINE HARTWIG (DE) kartiert diese Räume und ihre Grenzen. ELENA DI ROSA (EN) fragt, was nötig ist, um das Publikationssystem endlich grundlegend zu transformieren.
Statt zu hoffen, dass Sie gut ins neue Jahr gekommen sind, wünsche ich Ihnen, dass Sie gut durchs Jahr kommen – was auch immer das heißen mag. Vergessen Sie nicht zu träumen, vergessen Sie Lwiw nicht.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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