01 May 2011

Vom Recht des australischen Thronfolgers, nicht veralbert zu werden

Zwei Tage nach dem frohen Ereignis kann auch ich der Versuchung nicht widerstehen, die famose Hochzeit von William und Kate für meine verfassungsmedialen Zwecke zu melken.

Anlass dazu bietet mir die (nicht mehr ganz frische) Meldung, dass ein australischer Fernsehsender sich dem Druck des britischen Königshauses beugen und seinen Plan beerdigen musste, die Übertragung live durch eine satirische Comedy-Truppe kommentieren zu lassen:

Yesterday, the cobweb-draped hand of the motherland reached out of the constitutional shadows and took the unprecedented step of threatening to deny the national broadcaster access to the royal wedding,

schreibt ein Blogger des Sydney Morning Herald.

Zu einem verfassungspolitisch relevanten Vorgang wird das dadurch, dass Australien der Staatsform nach eine Monarchie ist: Staatsoberhaupt ist Ihre Majestät Elizabeth, von Gottes Gnaden Königin von Australien und ihrer anderen Reiche und Territorien, Oberhaupt des Commonwealth.

Zu den anderen Reichen gehört Großbritannien, wo die Dame als Elizabeth II. und Großmutter des Bräutigams bekannt ist.

Art. 7 des Australian Act (so etwas wie die Verfassung Australiens) sieht vor, dass ihre Funktionen durch einen Gouverneur ausgeübt werden, aber sollte sie mal auf die Idee kommen, ihren Untertanen down under persönlich huldvoll zuwinken zu wollen, könnte sie nach Art. 7 IV niemand daran hindern, bei der Gelegenheit die monarchische Amtsausübung selber wieder in die Hand zu nehmen.

In einer Monarchie hängt von den Familienangelegenheiten des Monarchen und seiner Thronfolger die Legitimität künftiger Staatsoberhäupter ab. Das ist keine Privatsache. Die Hochzeit von William und Kate ist keine bloße Promi-Ehe, dessen mediale Coverage Braut und Bräutigam vertraglich mit allerhand einschränkenden Klauseln versehen können.

Das ist natürlich alles im höchsten Maße albern.

PS: Ich bin ein bisschen in Pippa Middleton verknallt.

Foto: Bluecowboy2002, Flickr Creative Commons


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Vom Recht des australischen Thronfolgers, nicht veralbert zu werden, VerfBlog, 2011/5/01, https://verfassungsblog.de/vom-recht-des-australischen-thronfolgers-nicht-veralbert-zu-werden/, DOI: 10.17176/20181008-123320-0.

5 Comments

  1. MaRath Sun 1 May 2011 at 19:36 - Reply

    Nachdem ich den Freitag doch sooo gut republikanisch mit Tomaten auf den Augen, Rettich in den Ohren und einem überdimensionierten französischen Gemüsehackmesser im Herzen überstanden habe, trifft es mich also hier.

    Darf ich mich mit zwei hoffentlich fiesen Fragen revanchieren? Gefragt, getan:

    1) Firmiert die britische Lizbeth in Australien als Nr. 1 oder als Nr. 2? Immerhin war die zum Kontinent hochgejazzte Insel auf der Südhalbkugel zu Zeiten der englischen Elisabeth I. noch nicht entdeckt.

    2) Nachdem es 1920 eines preußisch-republikanischen Gesetzes zur Reichsverfassung bedurfte, damit die Angehörigen des einst regierenden Hauses überhaupt zu einem bürgerlichen Nachnamen kamen (leider ja “von Preußen” statt “Hohenzollern”): Haben sich die Royals während des Ersten Weltkriegs überhaupt legal des “Sachsen-Coburg-Gotha” entledigen können? Oder heißt die Sippe womöglich von Rechts wegen immer noch so?

    PS: Verknallt in Fräulein Middleton? Da treten Sie aber bitte nicht in die Fußstapfen von Philipp Christoph von Königsmarck. Man möchte Sie hier nicht vermissen 😉

  2. Max Steinbeis Sun 1 May 2011 at 19:51 - Reply

    zu Frage 1 hab ich auf Wikipedia was gefunden: Demnach heißt sie auch dort E II, aber man scheint sich des Problems mit E I und Terra australis incognita bewusst zu sein…
    zu 2: keine Ahnung. zu deutschem oder britischem Rechts wegen?
    zu Königsmarck: so weit kommt’s noch

  3. Stühler-Walter Mon 2 May 2011 at 10:35 - Reply

    Lieber Kollege Steinbeis,

    ich fürchte für Sie, dass die gute Pippa (was für ein Name!) bereits an den rotschopfigen Bruder des nächsten Königs des Vereinigten Königreiches (gemeint ist Willi und nicht Charles! Von der Prognose lasse ich mich nicht abbringen, da das garantiert der Deal war, damit er Camilla heiraten darf!) vergeben ist …

  4. Jens Wed 4 May 2011 at 11:40 - Reply

    http://en.wikipedia.org/wiki/House_of_Windsor

    Hence, on 17 July 1917, a royal proclamation issued by George V declared:

    “Now, therefore, We, out of Our Royal Will and Authority, do hereby declare and announce that as from the date of this Our Royal Proclamation Our House and Family shall be styled and known as the House and Family of Windsor, and that all the descendants in the male line of Our said Grandmother Queen Victoria who are subjects of these Realms, other than female descendants who may marry or may have married, shall bear the said Name of Windsor…”

    http://www.london-gazette.co.uk/issues/30186/pages/7119

    Nach britischem Recht heißen die also Windsor. Das ist auch nach deutschem Recht maßgeblich, § 10 Abs. 1 EGBGB.

  5. Jens Thu 5 May 2011 at 12:58 - Reply

    “Australian Act”? Meinen Sie den (bzw. eigentlich: die beiden) Australia Act von 1985/1986?

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