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BSP Business School Berlin

Posts by authors affiliated with BSP Business School Berlin

08 November 2024

Ende ohne Ende?

„What a week, huh? Captain, it’s Wednesday” – ein bekanntes Meme, das selten so gut gepasst haben dürfte, wie in dieser Woche: Zunächst wurde im Laufe des Tages klar, dass sich die USA tatsächlich mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit von Donald Trump entschieden haben, bevor wenige Stunden später der Bundeskanzler ankündigte, Finanzminister Christian Lindner zu entlassen und damit das formale Ende der Ampelkoalition zu besiegeln. Mit dem sich zwar lange anbahnenden, nun aber doch sehr plötzlichen Ende der Koalition stellen sich einige auch verfassungsrechtliche Fragen, die im Folgenden ein wenig näher und in mehr oder weniger chronologischer Reihenfolge beleuchtet werden sollen.

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04 June 2024

Zur Gestalt Europas

Die Debatte über die Finalität der Europäischen Union ist in eine Sackgasse geraten. Die letzte Vertragsrevision liegt bald 15 Jahre zurück, ernsthafte politische Initiativen sind nicht erkennbar oder nicht Erfolg versprechend. Die Konferenz zur Zukunft Europas präsentierte Mitte 2022 ihre Ergebnisse, vermutlich dürften aber auch diese alsbald verpuffen. Wir tippeln auf der Stelle, seit dem Vertrag von Lissabon, eigentlich aber schon seit dem Scheitern des Verfassungsvertrages scheint die Debatte festgefahren. Anstatt über die weitere Entwicklung der Integration zu sprechen, scheint es eher darum zu gehen, das Bestehende zu bewahren und zu verhindern, dass es zu signifikanten Integrationsrückständen kommt.

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26 October 2023

Zwischen Schutz, Stigma und Stereotyp

Mit der Einführung des ProstSchG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in Deutschland neue gesetzliche Verpflichtungen verabschiedet, die die Situation der Prostituierten verbessern und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen sollen. Eine zentrale Bestimmung zur Umsetzung des intendierten Schutzes ist die Anmeldepflicht nach § 3 Abs. 1 ProstSchG, die in mehrfacher Hinsicht eine Belastung für die Anmeldepflichtigen bedeuten kann. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigt sich, dass dieser Verpflichtung das im Diskurs verankerte klassistische und rassistische Narrativ der nicht selbstbestimmten migrantischen Sexarbeiterin nicht nur vorausgeht, sondern zugrunde liegt.

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17 October 2022

Die scheinbare Richtlinie

Nun also doch das Machtwort. In einem formal an die BundesministerInnen Steffi Lemke, Robert Habeck und Christian Lindner formulierten Schreiben hat der Bundeskanzler Olaf Scholz öffentlich seine Entscheidung verkündet, eine gesetzliche Grundlage schaffen zu wollen, die den Leistungsbetrieb aller drei noch laufenden Atomkraftwerke bis längstens zum 15. April 2023 ermöglicht. Damit wird zugleich der bereits seit einigen Wochen zwischen Robert Habeck und Christian Lindner schwelende Streit formal durch eine Richtlinie des Bundeskanzlers entschieden – Olaf Scholz beruft sich in seinem Schreiben ausdrücklich auf § 1 der Geschäftsordnung der Bundesregierung, die, Art. 65 S. 1 GG aufnehmend, die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers normiert. Aber war das in dieser Form verfassungsrechtlich überhaupt möglich?

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10 October 2021

Whoever equates Karlsruhe to Warsaw is wildly mistaken

In the Polish, and to some extent also in the German public discourse, the ruling of the Federal Constitutional Court of 5 May 2020 on the partial unconstitutionality of the ECB's PSP programme is considered to be qualitatively comparable to the ruling of the Polish Constitutional Tribunal of 7 October 2021. In this respect, the Polish judgement is merely seen as a continuation of the established case law of the Bundesverfassungsgericht. From a legal point of view, however, this is clearly false.

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Wer Karlsruhe mit Warschau gleichsetzt, irrt sich gewaltig

Im polnischen, partiell aber auch im deutschen Diskurs wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 zur partiellen Verfassungswidrigkeit des PSP-Programms der EZB als qualitativ vergleichbar mit dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7.10.2021 eingestuft. Das polnische Urteil knüpfe insoweit lediglich an die gefestigte Rechtsprechung des BVerfG an. Dem ist aus juristischer Sicht aus verschiedenen Gründen deutlich zu widersprechen.

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