Löschen für die Vielfalt
Das Bundesverwaltungsgericht gelangt mit einiger Anstrengung zu einer generellen Pflicht öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, Inhalte auf ihren Social Media-Präsenzen zu moderieren und Nutzendenkommentare ohne hinreichenden Sendungsbezug zu löschen. Die Chance, ein zukunftweisendes Judikat zum Auftrag des ÖRR in der plattformisierten Öffentlichkeit zu erlassen, lässt der 7. Senat ungenutzt, dabei hatte das erstinstanzlich befasste VG Leipzig einen Weg dorthin aufgezeigt.
Continue reading >>Staatliche Lobbyisten
Beauftragte, die sich als ausgegliederte Organisationseinheiten ohne imperative Kompetenzen einem spezifischen Belang widmen, finden sich auf der Parlaments- und auf unterschiedlichen Exekutivebenen. Besonders vielfältig und undurchsichtig erscheint das Ensemble der Beauftragten der Bundesregierung. Je nach Aufgabenbereich stellen sie Fürsprecher:innen einer Sache oder einer Personengruppe dar, bilden Institutionen der externen Verwaltungskontrolle, koordinieren zwischen Hoheitsträgern und/oder beraten die Regierung aufgrund ihrer besonderen Expertise.
Continue reading >>„Bekannt aus Funk und Fernsehen, hier aber privat.“
Der WDR plant eine „Dienstanweisung zum Umgang mit sozialen Medien“. Sie sollte sich in geleakter Fassung nicht nur auf die dienstlichen Accounts der Rundfunkanstalt, sondern auch auf die privaten Accounts ihrer Mitarbeitenden erstrecken, deren Agieren in den sozialen Netzwerken weitgehend regulieren und Verstöße empfindlich sanktionieren. Diese Pläne scheinen nun vom Tisch zu sein, rechtlich haltbar sind sie jedenfalls nicht. Sollte der Entwurf doch noch in dieser Form verabschiedet werden, kann den Betroffenen vollauf geraten werden, die Gerichte zu konsultieren.
Continue reading >>Wahlkampf ohne Diskurs?
In Brüssel wird zur Stunde über den Digital Services Act (DSA) verhandelt. Diskutiert werden dürfte dabei auch über politisches Microtargeting, eine Technik, bei der Daten der Plattformnutzer:innen ausgewertet werden, um personalisierte Werbung entlang ihrer Vorlieben und Interessen zu schalten. Artikel 24 des Entwurfes zum DSA sieht vor, Nutzer:innen zukünftig durch Transparenzvorschriften auf die Verwendung dieser Methode aufmerksam zu machen. Aber was ist das Problem an politischem Microtargeting? Kritiker:innen befürchten durch die Nutzung der Technik demokratiefeindliche Effekte, wie den Ausschluss von Bürger:innen vom gesamtgesellschaftlichen Diskurs bis hin zu ihrer Radikalisierung. Moralisch ist die Wahlkampftechnik umstritten, doch was sagt das Recht? Dieser Beitrag zeigt, dass PMT auch verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte.
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