20 April 2021
Jeder schweigt für sich allein
Am 3. April ist endlich das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft getreten. Vorfrage und Grundlage dieser rechtlichen Regelung ist die verfassungsrechtliche Abwägung, die es überhaupt erst erlaubt, eine Meinungsäußerung unter Strafe zu stellen – oder gar, noch weitergehend, eine Pflicht zu etablieren, Meinungsäußerungen an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. In dieser Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und würdebasiertem Persönlichkeitsrecht bildet jedoch die Gleichheit, die bei der beleidigenden Hassrede eine große Rolle spielt, eine seltsame Leerstelle. Continue reading >>
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