27 May 2026
Sensibilität, nicht Nervosität
Am 27. April gab das Verwaltungsgericht Berlin dem Eilantrag der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V." statt: Der Verein hatte sich dagegen gewehrt, im Verfassungsschutzbericht 2024 als extremistisch eingestuft zu werden. Dahinter steckt ein grundsätzliches Problem. Der Verfassungsschutz bewegt sich auf einem schmalen Grat: dem zwischen noch Worten und schon Taten. Allzu schnell droht ein falsches Verständnis von Wehrhaftigkeit in Angst vor der Freiheitsausübung von (Grund-)Rechtsträgern umzuschlagen. In diesem Fall jedoch beweist das Verwaltungsgericht Berlin Sensibilität statt Nervosität. Continue reading >>
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