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POSTS BY Michael Wrase
05 December 2021

Ein Beschluss mit weitreichenden Folgen

Die Anerkennung eines Rechts auf schulische Bildung durch das Bundesverfassungsgericht greift weit über die Frage pandemiebedinger Schulschließungen hinaus. Sie stellt das bisher objektiv-rechtlich begründete Bildungsverfassungsrecht auf eine neue Grundlage – das hat dogmatische und praktische Konsequenzen. Continue reading >>
04 December 2020

Vorrang für Bildung

Die seit September erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland haben zu einem sogenannten „Teil-Lockdown“ geführt. Forderungen nach einer (temporären) Schließung von Bildungseinrichtungen, wie im Frühjahr, haben die Länder eine Absage erteilt. Sie räumen dem Recht auf Bildung Vorrang ein. Das ist richtig so - und auch rechtlich sehr gut vertretbar. Continue reading >>
31 August 2017
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Grenzenlose Freiheit – staatlich gefördert? Zum Verbot der Sonderung der Schülerinnen und Schüler an privaten Ersatzschulen

Das Grundgesetz fordert eine allgemeine Zugänglichkeit zu privaten Ersatzschulen unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern. Doch der seit Jahren zu beobachtende Boom der Privatschulen geht an sozioökonomisch schwachen Familien vorbei. Ein wegweisender Gesetzesentwurf im baden-württembergischen Landtag könnte dies nun ändern. Continue reading >>
03 December 2016

Zwischen pädagogischer Freiheit und Selektivität: Warum die Förderung der freien Schulen verfassungsrechtlich auf dem Spiel steht

Das Grundgesetz gebietet in Art. 7 Abs. 4, dass Privatschulen nur genehmigt werden dürfen, soweit sie keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern. Mit der Praxis in den meisten deutschen Bundesländern hat dies offensichtlich wenig zu tun. Wie kann es zu einem solchen Zustand kommen, der das Verfassungsgebot faktisch leerlaufen lässt? Continue reading >>
22 August 2014

Förderschulzuweisung unter verfassungsrechtlichem Legitimationszwang

1997 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zuweisung von Kindern in Sonder- oder Förderschulen nicht gegen das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (Art. 3 Abs. 3 GG) verstößt, weil die Ungleichbehandlung durch die besondere Förderung der Kinder auf diesen Schulen "kompensiert" werde. Nunmehr ist aber das Grundgesetz im Lichte der UN-Berhindertenrechtskonvention auszulegen. Damit ist klar, dass die "Kompensationsrechtsprechung" des Ersten Senats von 1997 nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Continue reading >>
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