15 April 2016
Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?
In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Continue reading >>
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26 February 2016
Grenze zu, dank Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO? Eine Replik
Darf Deutschland Flüchtlinge an seiner Grenze (jetzt doch) zurückweisen? In diesem Blog wurden die europa-, verfassungs- und asylrechtlichen Vorgaben, die dem entgegenstehen, hinreichend ausgebreitet (hier, hier, hier und hier). Trotzdem reißt die Debatte, ob Deutschland sich zu Recht für zuständig hält, aus Österreich kommende Flüchtlinge auf ihre Asylberechtigung zu überprüfen, nicht ab. Zuletzt haben vier Juraprofessoren in der FAZ die These aufgestellt, es gebe sehr wohl eine Rechtsnorm, die diese Verantwortung Österreich zuweist – nämlich Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-VO. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Die Norm gibt das nicht her. Continue reading >>30 October 2015
Grenze auf, Grenze zu? Die transnationale Wirkung von Rechtsverstößen im Dublin-System
In der Flüchtlingskrise bedarf es einer europäischen Lösung. Die verbreitete Vorstellung, man könne Flüchtlinge an der deutschen Grenze massenhaft abweisen, erweist sich vor dem Hintergrund des europäischen Asylrechts als Irrglaube. Dieses beruht auf dem wechselseitigen Vertrauen darauf, dass alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Vorgaben einhalten. Die Rechtsverstöße einiger gehen nun zulasten Deutschlands. Einen Ausweg aus diesem Dilemma wird man nicht an der nationalen Grenze finden. Continue reading >>18 September 2015
Dublin, Schengen und der Stöpsel
Deutschland muss in diesen Tagen für seine Flüchtlingspolitik eine Menge Kritik einstecken. Eine nüchterne Betrachtung zeigt: Die Kritik geht im Wesentlichen fehl. Auch wenn es einigen europäischen Staaten nicht gefallen dürfte; im Gegensatz zu ihnen hält Deutschland die unionsrechtlichen Vorgaben in punkto Dublin-Verfahren und Schengen-Besitzstand ein. Wer glaubt, dass Menschen, die enorme Strapazen in Kauf nehmen und sogar bereit sind ihr Leben zu riskieren, erst den Wink der Kanzlerin abwarten müssen, um eine lebensverändernde Entscheidung zu treffen, unterschätzt die Migrationsdynamik gewaltig. Continue reading >>13 August 2015