POSTS BY Sebastian Leuschner
17 May 2020

Ein Vertrags­verletzungs­verfahren als Deeskalations­instrument?

Könnte ein Vertragsverletzungsverfahren in dem Ultra-Vires-Fall eine weitere Stufe des Kooperationsverhältnisses von EuGH und BVerfG sein? Es könnte den prozessualen Mantel bilden, um den Dialog um den Inhalt der nationalen Verfassungsidentität der Bundesrepublik fortzuführen. Continue reading >>
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12 February 2017

Lammerts Eröffnungsrede zur Bundesversammlung gegen Trump und AfD – Darf der das?

Bei der Wahl des Bundespräsidenten hat Bundestagspräsident Lammert deutliche Töne angeschlagen, unter anderem auch gegen die AfD. Deren Kandidat Albrecht Glaser stand aber auch zur Wahl. Darf Lammert in diesem Rahmen verfassungsrechtlich überhaupt so sprechen? Continue reading >>
22 February 2016

Es ist wieder da: Der EuGH bestätigt das Grundrecht auf Sicherheit

Vor zwei Jahren, in seinem epochalen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung, erwähnte der EuGH erstmals ein eigenständiges Grundrecht auf Sicherheit, welches sich aus Art. 6 GRCh ergeben soll. Eine höchst fragwürdige Innovation: schließlich soll das Grundrecht im Wesentlichen vor willkürlichen Verhaftungen schützen, mit anderen Worten will es die Sicherheit vor dem Staat, nicht durch den Staat. Dass diese beiläufige Erwähnung dieses „Grundrechts auf Sicherheit“ kein Ausrutscher war, bestätigt jetzt eine neue Entscheidung der Großen Kammer. Darin bekräftigt der EuGH, und zwar unter explizitem Verweis auf die entsprechende Passage in Digital Rights Ireland, dass nach Art. 6 GRCh jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat (Rn. 53). Europa ist damit nun also tatsächlich um ein Grundrecht reicher geworden – allerdings um ein mehr als zweifelhaftes. Continue reading >>
11 December 2015

Eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit”, und warum wir sie brauchen

“Ich surfe, also bin ich.” Das ist nach der Internet-Milieu-Studie des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet das neue Credo der sogenannten Digital Natives. Auch das Verfassungsrecht reagiert auf diese Entwicklung. Das Internet ist heute auch “Grundrechtsverwirklichungsnetz“. Entsprechend laut werden die Rufe nach neuen Katalogen digitaler Grundrechte. Jüngst hat auch der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz eine “Charta der Grundrechte für die digitale Zeit” gefordert. Macht eine solche Charta Sinn? Was kann sie leisten? Wie weit soll sie reichen? Und wer soll sie ausarbeiten? Continue reading >>
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01 May 2015

Die Angst vor der epistemischen Unsicherheit: das gruppenspezifische Blutspendeverbot vor dem EuGH

Gestern urteilte der EuGH über die Vereinbarkeit des französischen Blutspendeverbots für Männer, die gleichgeschlechtliche Sexualkontakte haben. Nachdem er sich in letzter Zeit vor allem im Bereich des Datenschutzes durchaus als Grundrechtsgericht profiliert hat, bestätigt sich diese Tendenz auch im vorliegenden Urteil, das sich durch eine detaillierte Grundrechtsprüfung mit ausgewogener Verhältnismäßigkeitsprüfung auszeichnet. Für die Zukunft ist dem EuGH auch aus Eigeninteresse anzuraten, künftig mutiger auch unter epistemischer Unsicherheit zu entscheiden und diese grundrechtsdogmatisch operabel zu machen. Continue reading >>
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09 April 2014

EuGH und Vorratsdatenspeicherung: Emergenz eines Grundrechts auf Sicherheit?

An einer Stelle seines gestrigen Urteils zur Vorratsdatenspeicherung verweist der EuGH auf Art. 6 GRCh, nach dem „jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat“. Diese Feststellung ist bemerkenswert. Nimmt man die Formulierung ernst, wäre es künftig durchaus denkbar, sich in der EU auf ein Grundrecht auf Sicherheit zu berufen. Was könnte damit gemeint sein? Hätten Individuen dann Anspruch auf die Vornahme bestimmter Sicherheitsmaßnahmen durch die Europäische Union? Wurde hier der Grundstein für künftige mögliche subjektiv-grundrechtliche Schutzpflichten auf europäischer Ebene gelegt? Oder erwächst aus diesem Grundrecht zumindest eine objektiv- aber dennoch explizit grundrechtliche Pflicht der EU zur Vornahme von Sicherheitsmaßnahmen? Wäre es, provokant gefragt, gar denkbar, die Schaffung einer neuen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, die den Anforderungen des EuGH genügt, grundrechtlich zu begründen? In its data retention judgment the CJEU mentions a right of any person "not only to liberty, but also to security". This finding is remarkable in several ways. Continue reading >>
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09 April 2014

ECJ and Data Retention: Emergence of a Right to Security?

An einer Stelle seines gestrigen Urteils zur Vorratsdatenspeicherung verweist der EuGH auf Art. 6 GRCh, nach dem „jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat“. Diese Feststellung ist bemerkenswert. Nimmt man die Formulierung ernst, wäre es künftig durchaus denkbar, sich in der EU auf ein Grundrecht auf Sicherheit zu berufen. Was könnte damit gemeint sein? Hätten Individuen dann Anspruch auf die Vornahme bestimmter Sicherheitsmaßnahmen durch die Europäische Union? Wurde hier der Grundstein für künftige mögliche subjektiv-grundrechtliche Schutzpflichten auf europäischer Ebene gelegt? Oder erwächst aus diesem Grundrecht zumindest eine objektiv- aber dennoch explizit grundrechtliche Pflicht der EU zur Vornahme von Sicherheitsmaßnahmen? Wäre es, provokant gefragt, gar denkbar, die Schaffung einer neuen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, die den Anforderungen des EuGH genügt, grundrechtlich zu begründen? In its data retention judgment the CJEU mentions a right of any person "not only to liberty, but also to security". This finding is remarkable in several ways. Continue reading >>
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