23 May 2020
Eine Antwort, viele neue Fragen
Vor einem Staat, der durch Grundrechte nicht gebunden ist, muss man Angst haben. Grundrechtlich gebundene Staatsgewalt ist nicht per se daran gehindert, in Grundrechte einzugreifen, aber sie muss sich dafür im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderungen rechtfertigen. Vor diesem Hintergrund muss es nicht verwundern, dass man die Entwicklung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung als eine Entwicklung hin zu einem immer lückenloseren Grundrechtsschutz lesen kann. Von diesem Grundsatz scheinbar ausgenommen war bislang (zumindest teilweise) staatliches Handeln außerhalb des Staatsgebietes. Continue reading >>
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