05 Oktober 2022
Filtering fundamental rights
On platforms, the protection of fundamental rights is increasingly provided by algorithms. With the Digital Services Act (DSA) at the door, algorithms used for copyright protection were probably only the first step in regard to automated decision-making. Indeed, the DSA, conceived by the Union legislator as the new constitution of the Internet, presupposes the use of algorithmic filtering. Human pre-examination has become impossible due to the sheer amount of user-generated content. Filters are an effective moderation tool that is cost-effective compared to human review. But being fast is easier than being right: the usual method of applying European fundamental rights hangs heavily on the proportionality test, which at least at the current technological level escapes automation: fundamental rights cannot be filtered. Continue reading >>
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26 Februar 2022
Kette ins nichts?
Noch immer sind deutscher und europäischer Gesetzgeber dabei, die digitale Plattformökonomie juristisch einzuhegen. Im Umgang mit der Blockchain besteht nun die Gefahr, dass sich das alte Muster aus blauäugiger Begeisterung mit anschließendem Erstaunen wiederholt. Sie müssen aber nicht nur zivilrechtlich dogmatisiert, sondern auch öffentlich-rechtlich reguliert werden. Es drohen sonst Gefahren für den Rechtsschutz im digitalen Raum, den man gerade zu zivilisieren begonnen hat. Continue reading >>01 August 2021
Grundrechte gegen Gebühr
Am 1. August tritt das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft. Mit ihm halten nicht nur algorithmische Filtersysteme - die umstrittenen Uploadfilter - Einzug in das deutsche Urheberrecht, sondern auch eine Vergütungspflicht für Parodien, Karikaturen und Pastiches: Kunst- und Meinungsfreiheit werden auf Plattformen künftig kosten. Das ist verfassungsrechtlich wie rechtspolitisch bedenklich, allerdings eine gute Gelegenheit, die Bedeutung des Urheberrechts für die (Plattform-)Kommunikation herauszustellen. Continue reading >>10 Juli 2020
Das Urheberrecht als „Zensurrecht“
Das Urheberrecht wird von der Bundesregierung genau wie von Privaten zur Unterdrückung von Presseberichterstattung eingesetzt. Es kann derart missbraucht werden, weil die Zivilgerichte bei der Prüfung eines urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs jenseits eines engen Ausnahmekatalogs keine einzelfallspezifische grundrechtliche Interessenabwägung vornehmen. Über 60 Jahre nach dem Lüth-Urteil ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im deutschen Urheberrecht noch nicht angekommen. Continue reading >>
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