Betreuungsgeld: Karlsruhe schützt die Bayern vor sich selbst
Das Urteil des Ersten Senats zum Betreuungsgeld ist da, und es fällt einstimmig genau so aus wie erwartet: Dieses Paradeprojekt der vermeintlichen Erzföderalisten von der Christlich-Sozialen Union scheitert… am Föderalismus. Es ist ein zentralistischer Übergriff in die Kompetenzen der Bundesländer, viel zentralistischer, als das Grundgesetz erlaubt, und daher kann es leider keinen Bestand haben.
Ich habe mich schon anlässlich der mündlichen Verhandlung dazu ausgelassen, daher will ich hier gar keine großen Worte mehr dazu machen (zumal ich eigentlich gerade in Italien unter einer südlichen Sonne brutzele und mir dieses ganze Thema aus der Distanz noch viel absonderlicher vorkommt als so schon…).
Das Kindergeld soll grds. (für Steuerpflichtige) Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder sein. Es scheint also steuerliche gesetzgebungskompetenzrechtliche Grundlagen zu haben o.ä.
Das Betreuungsgeld könnte hier als mögliche gesetzgeberische Anhebung entsprechender Beträge zu verstehen sein. Krippenkosten könnten wegen “Freiwilligkeitsanteilen” dabei davon ausgenommen sein. Vielleicht entfernt zu denken, könnte also noch an eine steuerliche, (evtl. Bundes-)Gesetzgebungskompetenz sein, und zwar etwa insgesamt kraft Sachzusammenhang o.ä. (M.M.; a.A. offenbar BVerfG u.a.)?
Das BverfG hätte die Bayern eventuell nicht vor sich selbst, aber vor der CSU besser schützen können, wenn es sich weiter für eine Verfassungswidrigkeit aus materiellen Gründen ausgesprochen hätte
(etwa möglicherweise nur im Hinblick auf eine Gefahr einer möglichen unverhältnismäßig grundrechtskollidierenden, mittelbaren Sprach-/ und dadurch zukünftigen Berufsbenachteiligung von zu Hause verbleibenden Migrantenkindern o.ä.).