Brief aus Beirut
Über Krieg, Völkerrecht und gute deutsche Außenpolitik
Ich schreibe diesen Text leider nicht mehr aus, sondern über Beirut, meine berufliche Heimat. Die Stadt, der ich tief verbunden bin, über die ich vor über 25 Jahren meine Doktorarbeit schrieb und in der ich seit September 2023 das Orient-Institut der Max-Weber-Stiftung leite. Als am 2. März 2026 erneut der asymmetrische Krieg zwischen Israel und Hizbollah ausbrach und die libanesische Zivilbevölkerung südlich von Beirut erneut aus den Bauruinen des letzten Krieges vertrieb, sprang die Krisenstufe der deutschen Botschaft auf „3a“. Ein trauriger Rekord, denn selbst bei der israelischen Bodenoffensive im Herbst 2024 waren wir „nur“ bei „2c“. So wurde ich mit meiner Frau und den anderen entsandten Kolleginnen aufgefordert, das Land zu verlassen.
Das Orient-Institut Beirut ist seit 1961 in diesem Land ansässig. Es hat 15 Jahre Bürgerkrieg auf der Grünen Linie überlebt, musste nach der Hafenexplosion von 2020 zum Glück nur seine ornamentierten Fensterscheiben und Holzvertäfelungen ersetzen und hat auch sonst alle Krisen der letzten 65 Jahre überstanden. Unsere historische Villa in Zokak el-Blat, unweit des Goethe-Instituts, beherbergt eine Bibliothek mit mehr als 145.000 Titeln. Hier arbeiten über dreißig Angestellte und Forschende. Am 12. März 2026 und erneut in der Nacht zum 18. März schlugen in unmittelbarer Nähe Raketen ein.
Direkt neben dem Institut hat eine Schule bereits am 2. März 2026 wieder hunderten von Vertriebenen Unterkunft geboten. Unsere Mitarbeitenden nehmen Dutzende Familienmitglieder, die nur mit dem Nötigsten aus den Ortschaften im Süden ankamen, bei sich zu Hause auf. Einige Studierende und ehemalige Praktikanten arbeiten als Freiwillige bei Hilfsorganisationen und Feldküchen in der Stadt. Das Institut selbst beherbergt derzeit unsere Wächter mit ihren Familien, weil sie die südlichen Vororte verlassen mussten.
Der israelische Beschuss macht vor zivilen Einrichtungen nicht mehr Halt. Am 14. März tötete eine Drohnenrakete zwei Professoren im Innenhof des Rafic-Hariri-Campus der staatlichen Universität in Beirut-Hadath. Am 9. März fiel Père Pierre al-Rahi, ein katholischer Priester, dem Artilleriefeuer in seinem Dorf im Süden zum Opfer. Ein persönlicher Gesandter von Papst Leo XIV. stattete der Gemeinde am Wochenende einen Kondolenzbesuch ab.
Die israelische Seite spricht von vierhundert getöteten Hizbollah-Mitgliedern – doch wie sollen KI-Programme wie „Lavender“ und „Gospel“ „eine Mitgliedschaft“ erkennen? Sie liefern größtenteils ungeprüfte Wahrscheinlichkeitsrechnungen. Diese Art der Kriegsführung ist völkerrechtswidrig. Nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums sind seit dem 2. März über 1.000 Menschen getötet worden, darunter über 100 Kinder. Christen wie Muslime haben keinen Schutz, keine Sicherheit, keine Hoffnung mehr – es sei denn, die internationale Gemeinschaft handelt entschlossen.
Der Vierte Golfkrieg
Der Erste Golfkrieg dauerte acht Jahre, nachdem Saddam Hussein 1980 in den Iran einmarschierte, um die vermeintliche Schwäche der jungen Islamischen Republik auszunutzen. Das iranische Regime entwickelte seine tiefe Verteidigungsstruktur in genau diesem Krieg. Die Reagan-Administration betrieb eine „doppelte Eindämmungsstrategie“ und versorgte mal die Iraker, mal die Iraner mit Waffen („Irangate,“ „Tankerkrieg“) – bis Saddam Hussein 1988 die Munition und das Petroleum ausgingen.
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Ich bin alt genug, um mich, damals als Arabischstudent in Alexandria, an den Zweiten Golfkrieg 1990–91 zu erinnern. Außenminister Genscher besuchte damals die ägyptische Hafenstadt zu Verhandlungen: Irak sollte Kuwait räumen, Saudi-Arabien im Gegenzug die Ölproduktion drosseln. Der höhere Ölpreis sollte Iraks Wiederaufbau ermöglichen. Saddam weigerte sich. Kuwaitische Ölfelder brannten wochenlang lichterloh. Wir rochen es bis Ägypten. Saddam Husseins Annexion Kuwaits war ein eklatanter Bruch des Völkerrechts, und die internationale Gemeinschaft antwortete mit einem UN-Mandat und einer Koalition von über 30 Staaten, inklusive Deutschland. George Bush Sr. handelte hier im Rahmen des Rechts.
Doch auch rechtmäßige Entscheidungen haben ihren Preis. Als Gegenleistung für Syriens Teilnahme an der Koalition bekam Präsident Assad die stillschweigende Erlaubnis, die militärische Kontrolle über den bürgerkriegsgebeutelten Libanon zu übernehmen. Dieser Deal von 1991 sollte beide Länder für drei Jahrzehnte prägen: Syrien wurde zum Dreh- und Angelpunkt der anti-imperialen Achse des Widerstandes zwischen dem Iran und der Hizbollah. Erst mit dem Sturz des Assad-Regimes und der Machtübernahme einer sunnitischen Miliz in Damaskus ist diese Achse gebrochen. Doch der neue Machthaber in Damaskus lässt sich – bislang – nicht von Israel dazu verleiten, gegen die Hizbollah vorzugehen. In Damaskus ist es derzeit ruhig, Syrien nimmt sogar libanesische Vertriebene auf.
Die amerikanisch-britische Invasion des Irak 2003 – der Dritte Golfkrieg – war durch kein Mandat gedeckt und völkerrechtswidrig. Millionen Menschen gingen weltweit auf die Straße. Joschka Fischer hatte damals recht, als er – unterstützt von seinem französischen Amtskollegen Dominique de Villepin – mit den Worten „I am not convinced“ Deutschlands Ablehnung formulierte. Diese Haltung war keine Schwäche; sie war Ausdruck einer reifen, eigenständigen Außenpolitik. Sie hat das internationale Ansehen Deutschlands gestärkt und den transatlantischen Beziehungen letztlich nicht geschadet. Der Irak hingegen hat sich bis heute nicht von der Besatzung erholt.
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In diesem Vierten Golfkrieg, in den Hizbollah den Libanon reingezogen hat, befinden wir uns in einer Lage, die 2003 in ihrer Gefährlichkeit übertrifft. Donald Trump und Benjamin Netanyahu sind in ihrer gegenwärtigen Politik eine noch größere Bedrohung für die Stabilität des Nahen Ostens und der internationalen Ordnung als das Regime in Teheran. Diese Einschätzung teile ich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Region, mit Regierungen innerhalb und außerhalb Europas. Der imperiale Angriffskrieg gegen den Iran – ohne UN-Resolution, ohne Mandat – setzt die gesamte Region in Brand und wirkt sich bereits jetzt negativ auf die Weltwirtschaft aus.
Gute Außenpolitik
Im Libanon ist man überrascht darüber, dass die deutsche Regierung sich gegen eine israelische Bodenoffensive ausgesprochen hat und sich endlich wieder auf ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu besinnen scheint. In Anbetracht der Tatsache, dass israelische Bomben weiter ungehindert fallen und wahllos töten, Brücken und Straßen zerstören, kritische Infrastruktur beschädigen, und Ortschaften entvölkern, traut man dieser Haltung nicht wirklich allzu viel zu.
Die libanesische Regierung unter Nawaf Salam verdient aktive und substanzielle Unterstützung. Diese Regierung – die beste, die der Libanon seit Jahrzehnten hat – steht für Rechtsstaatlichkeit, Souveränität und staatliche Kontrolle über die militärische Verteidigung des Landes. Sie hat einen dysfunktionalen Staat übernommen und braucht jetzt die Rückendeckung Europas. Ohne diese Unterstützung wird sie unter dem Druck der Eskalation zerbrechen – und mit ihr die letzte realistische Chance auf Stabilität.
Deutschland sollte sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern, insbesondere Spanien, aber auch den arabischen Golfstaaten, klar von der militaristischen Politik Washingtons und Tel Avivs distanzieren. Europa darf sich nicht instrumentalisieren lassen. Die EU-Staaten müssen eine eigenständige, glaubwürdige Stimme finden – wie Deutschland und Frankreich es 2003 getan haben. Das ist keine antiamerikanische Geste; es ist die Pflicht einer Demokratie, nach ihrer Verfassung und dem Völkerrecht zu handeln. Der Artikel 25 des Grundgesetzes stellt das Völkerrecht über die Staatsräson und aktuelle Allianzzwänge. Denn nur durch die ausdrückliche Anerkennung des Völkerrechts wurde Deutschland nach der Naziherrschaft wieder in die internationale Staatengemeinschaft integriert.
Dieser nunmehr achte Nahostkrieg seit 1948 muss beendet und ein Frieden verhandelt werden, der auf einem völkerrechtlichen Fundament steht und es endlich wagt, den ursprünglichen Grund für die Instabilität in der Region anzugehen.
Ich möchte mich bei Andrea Kazzer und Mirjam Brusius für die stilistische Verbesserung des Textes bedanken.
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Editor’s Pick
von EVA MARIA BREDLER

Frankreich steht diese Woche zwischen zwei Kommunalwahlen, zwischen rechts und links.
Aber was, wenn es eigentlich um oben und unten geht? In Rachel Kushners „Creation Lake“ folgen wir der US-amerikanischen Spionin Sadie Smith tief in den Süden Frankreichs – und zwar wirklich tief, bis unter die Erde, wo Bruno Lacombe lebt. Lacombe, Freund des revolutionären Theoretikers Guy Debord, unterstützt per Mail die “Moulinards”, eine eher dysfunktionale Öko-Kommune, auf die Smith angesetzt worden ist. Mit Smith lesen wir den Mailverkehr und graben uns immer tiefer in die Welt der Moulinards hinein. Smith ist hinreißend abgebrüht, trinkt ein bisschen zu viel, und ihre Beobachtungen sind nicht nur so ziemlich das Lustigste, was mir je in einem Roman untergekommen ist – sondern auch so klug, dass es mehr philosophische Abhandlung als Spy Novel ist. Und dank Lacombes ansteckender Faszination für Neandertaler und Höhlen blickt man unserer postapokalyptischen Zukunft ein bisschen gelassener entgegen. Ich wähle unten.
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Die Woche auf dem Verfassungsblog
zusammengefasst von EVA MARIA BREDLER
Die Bundesregierung hat den Krieg gegen den Iran noch immer nicht als das benannt, was er ist: völkerrechtswidrig. Zahlreiche Wissenschaftler*innen aus dem Völkerrecht und den internationalen Beziehungen fordern die deutsche Bundesregierung in einer STELLUNGNAHME (EN/DE) auf, zur UN-Charta und zum Grundgesetz zurückzukehren.
Doch auch die UN tun sich mit dem Völkerrecht schwer. Am 12. März verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Angriffe Irans als „Verstoß gegen das Völkerrecht“. SAFIA SOUTHEY (EN) argumentiert, dass die Resolution wahrscheinlich bindend ist, jedoch methodisch fehlerhaft – denn sie bewerte das Handeln des Iran, ohne die vorausgegangene Gewaltanwendung der USA und Israels einzubeziehen.
Die US-Regierung rechtfertigt ihre Gewaltanwendung gegen den Iran mit widersprüchlichen Narrativen, die allesamt um eine zu schützende „westliche Zivilisation“ kreisen – von Regimewechsel über Druck aus Israel bis hin zur Selbstverteidigung des eigenen Territoriums. PAVLOS ELEFTHERIADIS (EN) warnt, dass diese Rhetorik eine alte Herrschaftslogik wiederbelebe, die das Fundament des Völkerrechts bedrohe.
Mit eben jener Rhetorik rechtfertigten die USA auch die Tötung Khameneis. Ob das Völkerrecht die gezielte Tötung von Staats- und Regierungschefs verbietet, ist unklar. MARGOT DONZÉ (EN) argumentiert, dass das positive Völkerrecht keine solche Norm kenne – der Schutz von Führungspersonen hänge vielmehr von deren Status innerhalb unterschiedlicher völkerrechtlicher Regelungsregime ab.
Völkerrechtlichen Schutz könnte nun auch ein nationales Verfahren vermitteln: Vor dem Oberlandesgericht Koblenz wird erstmals das Kriegsverbrechen des Aushungerns der Zivilbevölkerung nach dem Völkerstrafgesetzbuch verhandelt. Wo endet eine militärisch begründete Belagerung und wo beginnt die Strafbarkeit? ROSA-LENA LAUTERBACH (DE) zeigt, welche völkerstrafrechtlichen Maßstäbe das Verfahren setzen kann.
Neue völkerrechtliche Maßstäbe gab es gestern aus Den Haag. Der IGH war bislang sehr zurückhaltend, wenn es darum ging, Interventionen von Drittstaaten zuzulassen. Nun hat er auf die anhaltende Kritik reagiert und in seinem einstimmigen Urteil in Sovereignty over the Sapodilla Cayes/Cayos Zapotillos (Belize v. Honduras) – Application by Guatemala for Permission to Intervene die Interventionsmöglichkeiten bedeutend erweitert. ZAHRA MAGHSOUDZADEH und DWIGHT NEWMAN (EN) erläutern die neuen Maßstäbe.
Guatemala hat diese Woche auch vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte das Völkerrecht mobilisiert – allerdings für eine interne Konfliktlage: Seit 2023 setzen autoritäre Kräfte die prodemokratische Regierung unter Druck. Guatemala beantragte deshalb beim IAGMR ein Gutachten zum Schutz von Demokratie und politischen Rechten, heute gehen die öffentlichen Anhörungen zu Ende. Für PHILIPP ROTHKIRCH (EN) nutzt Guatemala hier strategisch das Völkerrecht, um Ressourcen für den innerstaatlichen Kampf um die Demokratie zu mobilisieren.
Diesen altbekannten Kampf führen auch die USA. Das Varieties of Democracy (V-Dem) Institute warnte jüngst in seinem vielbeachteten jährlichen Demokratiebericht, dass die US-Demokratie in beispiellosem Tempo abgebaut werde. KASH RADOCHA (EN) zeigt, wie exekutive overreach und Angriffe auf Wahlen die USA in eine demokratische Grauzone drängen.
Die demokratische Grauzone dehnt sich auch in der EU aus. Deren Gelder sind deshalb daran gebunden, dass sich die Mitgliedstaaten an die Grundwerte der EU – insbesondere Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – halten. Doch was passiert eigentlich, wenn die Kommission diese Kriterien bei der Freigabe nicht berücksichtigt? JACQUELYN D. VERALDI (EN) analysiert die Schlussanträge von Generalanwältin Ćapeta in Parliament v Commission – und fordert, das Ermessen der Kommission zu begrenzen und mehr Transparenz zu schaffen.
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The ICJ’s Advisory Opinion on Climate Change
Edited by Maria Antonia Tigre, Maxim Bönnemann & Antoine De Spiegeleir
“The ICJ opinion is the most definitive statement ever made about international law and climate change. However, it is lengthy and complex. In this volume, the editors have assembled some of the world‘s leading scholars in the field to unravel the opinion and probe the subtleties of what it did and didn‘t say.”
– Michael Gerrard, Columbia Law School
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Und in Deutschland diskutieren wir immer wieder darüber, inwieweit die AfD noch in einer demokratischen Grauzone liegt oder schon im Dunkeln. Das VG Köln untersagt vorläufig die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. So sei etwa unklar, ob die AfD Worten auch Taten folgen lasse. Mehr nachrichtendienstliche Erkenntnisse seien daher nötig – auch für ein Verbotsverfahren, so ANDRÉ BARTSCH (DE).
Ganz ohne nachrichtendienstliche Erkenntnisse lässt sich das offizielle Programm der AfD untersuchen. In ihrem „Regierungsprogramm“ nimmt sich die AfD in Sachsen-Anhalt vor, die Schulpflicht durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Warum das nicht nur an der Landesverfassung scheitern würde, zeigt ISABEL LISCHEWSKI (DE).
Am 26. März verhandelt das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage des Kreisverbandes der AfD gegen die Stadt Nürnberg. Der Kreisverband will erreichen, dass die Stadt aus einer Allianz gegen Rechtsextremismus austritt. Für ANDREAS FUNKE und MARKUS KRAJEWSKI (DE) ist gerade dieses Engagement Ausdruck eines präventiven Verfassungsschutzes.
Prävention hält auch FABIAN PELTZER (DE) für eine gute Idee, allerdings in ganz anderem Kontext: Es sei nicht mehr zeitgemäß, dass der Bundestag einem Bundeswehreinsatz zustimmen müsste, wenn Russland das Baltikum angreifen würde – der Bundestag solle solchen Einsätzen vielmehr schon vorab zustimmen.
Vor gut einem Jahr haben wir nicht nur über die Wehrpflicht für Frauen diskutiert, sondern auch zu geschlechtlicher Vielfalt in Gefängnissen. Nun haben mehrere Bundesländer geräuschlos ihre Strafvollzugsgesetze angepasst, um geschlechtliche Selbstbestimmung im Strafvollzug zu gewährleisten. Doch nicht jede ausdifferenzierte Regelung ist auch eine verfassungskonforme, sagt CLARA WELLHÄUẞER (DE).
Währenddessen hat Südkorea Verfassungsbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen eingeführt. JEONG-IN YUN (EN) erklärt, wie die Reform gerichtliche Entscheidungen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle unterstellt und warum sie einen Wendepunkt für die südkoreanische Verfassungsgerichtsbarkeit markiert.
Während Südkorea Gerichte vor Gericht bringt, hat in Ecuador eine Kröte vor Gericht gewonnen: Das Gericht stoppte ein Straßenbauprojekt, um die Jambato-Kröte zu schützen. JENNY GARCÍA RUALES und ANDREAS GUTMANN (EN) zeigen an dem Fall: Rechte der Natur sind lokal durchaus umstritten, erweitern so aber auch die Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungen.
Lässt sich die Beteiligung auch zeitlich erweitern? In einem anhängigen Gutachtenverfahren klärt nun der Afrikanische Gerichtshof für Menschen- und Völkerrechte, ob Menschenrechte auch zukünftige Generationen vor Klimaschäden schützen können. SIMON WASWA (EN) sieht im offenen Begriff der „Völker“ in der Afrikanischen Charta eine dogmatische Grundlage für intergenerationelle Gerechtigkeit.
Genau diesen offenen Begriff diskutiert DAN JERKER B. SVANTESSON (EN) – im Kontext des Friedensnobelpreises. Nach der gängigen englischen Übersetzung wird der Preis an jene Person vergeben, „who has done the most or best to advance fellowship among nations“. Das schwedische Original „folkens förbrödrande“ gehe jedoch darüber hinaus – und verweise auf den Frieden innerhalb des „Volkes“. Svantesson schlägt deshalb vor, das Kriterium anders zu übersetzen: als „Förderung der Verbundenheit unter den Völkern“ oder „der Verbundenheit zwischen und innerhalb der Nationen“.
Frieden zwischen und innerhalb der Nationen also – und vielleicht sogar zwischen den Zeiten, wie es die intergenerationelle Gerechtigkeit einfordert. Für mich steckt darin Hoffnung. Denn während wir uns beim zwischenstaatlichen Frieden einzelnen (wahnsinnigen) Staatsoberhäuptern ausgeliefert fühlen, können wir zum Frieden zwischen uns und über die Zeit hinweg beitragen, jeden Tag. Es gibt sogar eine UN-Resolution (66/281), die uns das ausgerechnet für den heutigen 20. März aufträgt.
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Das war’s für diese Woche.
Ihnen alles Gute!
Ihr
Verfassungsblog-Team
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