Ingolf Pernice
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen historischen Schritt getan: Die Abtrennung der Fragen zum Ankaufprogramm von Staatsanleihen (OMT) der Europäischen Zentralbank vom Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und die Vorlage der Fragen zum OMT an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Nie zuvor hat das Gericht eine Frage im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV an den EuGH gerichtet.
Schade allerdings wäre es, wenn der EuGH die Vorlage als unzulässig abweisen müsste, weil die Fragen hypothetischer Natur sind und das Vorlageverfahren nicht als Gutachtenverfahren oder sonst missbraucht werden darf. Während normalerweise die Gerichte dem EuGH die Frage nach der Gültigkeit von Rechtsakten der Unionsorgane vorgelegt wird, fragt das BVerfG hier, ob das Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen OMT unvereinbar mit den Unionsverträgen ist und macht sehr deutlich, dass es von der Ungültigkeit ausgeht.
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Daniel Thym
Die Medien waren sich schnell einig: eine Sensation, ein Paukenschlag, ein Wendepunkt. Mein Fazit ist nüchterner. Karlsruhe erkennt die eigenen Grenzen und versucht den EuGH als Verbündeten zu gewinnen.Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.
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Daniel Thym
Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.
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Maximilian Steinbeis
Wer sich angesichts der heutigen Entscheidung aus Karlsruhe verstört fragt, […]
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