Julia Kienast
Das Asyl- und Migrationsrecht kommt aus der „Krise“ nicht heraus. Ziel der Reform ist insbesondere, nationale Alleingänge in Derogation des GEAS einzudämmen, indem sie europäische Prozesse für bestehende Probleme schafft. Vor diesem Hintergrund ist die neue Krisenverordnung und das damit geschaffene Rechtssystem für ein gemeinsames Vorgehen in Zeiten besonderer Belastungen eine der wesentlichen Errungenschaften der gesamten Reform.
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Maximilian Pichl, Lisa Steurer
Etliche Mitgliedstaaten haben in den vergangenen zwei Jahren „migrationsbedingte Notlagen“ erklärt. Werden diese nationalen Alleingänge im neuen GEAS noch möglich sein? Die neue AMMVO, die die vorherige Dublin-III-VO ersetzt, sieht zum ersten Mal einen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser könnte eine institutionelle und verfahrensförmige Solidarität schaffen, die für unilateral ausgerufene Notlagen keinen Raum mehr lässt.
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Anna-Lena Priebe
Die neue einheitliche Screening-Prozedur stand für Union und Mitgliedstaaten von Beginn an im Zeichen von Effizienz und Kontrolle, wirft allerdings (grund- und menschen-)rechtliche Bedenken auf. Dabei stehen insbesondere die für Persönlichkeitsrechte relevante Digitalisierung der Grenze sowie die Gefahr im Fokus, dass das Screening mit Haft und mangelndem Rechtsschutz einhergeht.
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Constantin Hruschka, Robert Nestler, Katharina Stübinger
Acht Jahre lang haben die Mitgliedstaaten und das Europaparlament mit sich und den verschiedenen Vorschlägen der EU-Kommission gerungen, um einen Kompromiss bei der Reform des europäischen Asylsystems zu erreichen. Die Lektüre der über 500 Seiten Gesetzestext offenbart jedoch zahlreiche juristische Unklarheiten und Spannungsfelder. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den Neuregelungen ist deshalb unerlässlich.
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