Franziska Oehm
In den letzten Wochen hat sich die politische Debatte um die Vorlage eines Entwurfes für ein Lieferkettengesetz in Deutschland intensiviert. Derzeit wird auf Minister*innen-Ebene zwischen dem Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft über den Gesetzesentwurf verhandelt, der im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ angelegt ist. Uneinigkeit besteht aktuell neben Fragen des Anwendungsbereichs vor allem noch über den Haftungstatbestand – soll Haftung für Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette Teil des Gesetzes werden, und wenn ja, wie sollen Haftungsnorm und korrespondierende Vorschriften ausgestaltet sein? Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Politik sowie weitere Interessierte haben der Debatte im Rahmen einer Fachtagung neue Impulse gegeben.
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David Krebs
David Krebs schlägt in diesem Beitrag das Konzept eines „Globalisierungsfolgenrechts“ vor, um der Auseinandersetzung mit Globalisierungsfolgen in der rechtspolitischen und -wissenschaftlichen Debatte einen begrifflich-konzeptionellen Rahmen zu geben. Der Beitrag zeigt eine deskriptive sowie eine normative Funktion des Konzeptes auf. Er schlägt zudem vor, zwischen „geborenem“ und „gekorenem“ Globalisierungsfolgenrecht zu unterscheiden. Schließlich skizziert er anhand von Beispielen ein Mehrebenensystem des Globalisierungsfolgenrechts und erläutert, wie sich ein deutsches Lieferkettengesetzes in dieses einfügen würde.
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Christian Scheper
Ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt muss die deutsche Außenwirtschaftsförderung erfassen und damit die Förderungskriterien für Unternehmen im Ausland gesetzlich regeln. Die Notwendigkeit ist mehrfach begründet:
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Cannelle Lavite
The French Loi de Vigilance is the result of a remarkable mobilization of trade unions, civil society and parliamentarians. It combines hard law with (international) soft law standards on business and human rights and introduces an unprecedented corporate duty of vigilance in French tort law.
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Andreas Rühmkorf
In den letzten Jahren haben zunehmend die Heimatstaaten transnationaler Unternehmen gesetzliche Regelungen für globale Lieferketten erlassen. Diese Gesetze sollen das weltweite Handeln transnationaler Unternehmen dahingehend beeinflussen, dass diese Unternehmen mehr Verantwortung für ihre globale Lieferkette übernehmen und sie sich stärker für die Einhaltung von Arbeitsstandards, Menschenrechten und Umweltschutz einsetzen. Dieser Ansatz basiert maßgeblich auf der Idee der Komplementarität von staatlichen Regelungen (public governance) und privater Regulierung (private governance).
Die bisherigen nationalen Lieferkettengesetze unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der von ihnen geregelten Themen (z.B. Kinderarbeit oder Korruption) sowie des Regelungsinstruments (z.B. Berichterstattungspflicht oder Unternehmensstrafbarkeit). Man kann diese Gesetze nach ihrer Regelungsstärke in ein Regelungskontinuum einteilen, das im folgenden kurz diskutiert wird.
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Lena Walker
Die von der Initiative Lieferkettengesetz geforderte Regelung soll neben den menschenrechtlichen Verpflichtungen auch sogenannte umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen beinhalten. Auch der dahingehende Entwurf der Bundesbundesregierung, der 2019 bekannt wurde, sieht solche umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll erreicht werden, dass deutsche Unternehmen die Einhaltung von Umweltstandards in der Lieferkette, insbesondere im Herkunftsland von importierter Ware, überwachen. Solche gesetzlich geregelten und verpflichtenden, umweltbezogenen Sorgfaltspflichten stellen ein neuartiges umweltrechtliches Instrument, für das es erst wenige Beispiele gibt. Neben der nationalen Regelung in Frankreich stellt die europäische Holzhandelsverordnung – nach ihrer englischen Bezeichnung (European Timber Regulation) im Fachjargon oft als EUTR bezeichnet – ein Beispiel dar. Die nun mehrjährige Erfahrung mit der 2013 in Kraft getretenen Holzhandelsverordnung und ihrer Um- und Durchsetzung durch die europäischen Mitgliedsstaaten lohnt deswegen einen besonderen Blick.
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Sarah Hoesch
Die Initiative Lieferkettengesetz strebt eine gesetzlich verankerte und sowohl menschenrechts- als auch umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in Anlehnung an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte an. Auf Verfahrensebene soll eine die gesamte Wertschöpfungskette erfassende Risikoanalyse durchgeführt und unter anderem die Ergreifung angemessener Maßnahmen zur Beendigung, Abmilderung und Wiedergutmachung von Menschenrechts- und Umweltbeeinträchtigungen vorgesehen werden. Im Folgenden werden die Notwendigkeit einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht und denkbare Möglichkeiten ihrer rechtssicheren Gestaltung dargelegt.
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Pierre Thielbörger, Timeela Manandhar
Krieg ist nicht nur ein schmutziges Geschäft, sondern auch ein lukratives. Ein berühmt-berüchtigtes Beispiel dafür sind die sog. „Blood Diamonds“ (Blutdiamanten, vgl. die Kimberley Resolution), die in Konfliktgebieten in verschiedenen afrikanischen Ländern illegal geschürft und von transnationalen Unternehmen gekauft werden. Der so erwirtschaftete Erlös wird in großen Teilen zur Finanzierung bewaffneter Gruppen genutzt, was die bestehende Konflikte in der Region verschärft. Ein anderes aktuelles Beispiel, das die Verstrickung von Unternehmen in Kriegspraktiken aufzeigt, sind die strafrechtlichen Untersuchungen gegen das französische Unternehmen Lafarge für seine Aktivitäten während des syrischen Bürgerkriegs. Lafarge wird u.a. Finanzierung von Terrorismus und Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, nachdem es für den Weiterbetrieb seiner Werke finanzielle Absprachen mit verschiedenen bewaffneten Gruppen eingegangen, Rohmaterialien von ihnen erworben und insgesamt 13 Millionen Euro an den Islamischen Staat gezahlt haben soll.
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Isabell Hensel, Judith Hoellmann
Die Studien legen schonungslos offen, dass nationale Arbeitsrechte verletzt werden, nicht wirksam bzw. nicht ausreichend vorhanden sind oder, wie etwa in der Ukraine, systematisch abgebaut werden. Insbesondere Frauen sind rechtswidrigen Arbeitszeit-, Überstunden- und Urlaubsregelungen, Kündigungen sowie dem Missbrauch von Teilzeitverträgen, Verletzungen des Mutterschutzes, ungesetzlichen Lohnzahlungen und Repressionen gegen Gewerkschaftsmitglieder ausgesetzt.
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Matthieu Binder
Die Bemühungen von Zivilgesellschaft und Politik um ein deutsches Lieferkettengesetz rücken Unternehmen mit weltumspannenden Produktionsketten ins Zentrum der Debatte um den Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht deshalb nicht zufällig die Forderung nach einem produzierende Unternehmen und international aufgestellte Retailer verpflichtenden Gebot, im Rahmen der eigenen Wertschöpfungskette Umwelt und Menschenrechte durch umfassende Risikoanalysen und hierauf abgestimmte Maßnahmen effektiv zu schützen. Diese Perspektive ist verständlich, verengt den Diskurs jedoch, und räumt insbesondere Auditierungs- und Zertifizierungsunternehmen nicht den Platz ein, welcher der Branche aufgrund ihrer faktischen Bedeutung für das Funktionieren einer globalisierten Wirtschaft und den effektiven Schutz von Umwelt und Menschenrechten zukommen sollte.
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Nicolas Bueno
Über die Volksinitiative ‘Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt’, den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrats und den weiteren schwächeren Gegenvorschlag ohne Haftung des Ständerats ohne Haftungsnorm debattiert das Parlament schon über zwei Jahren. Doch am Dienstag entschied sich das Parlament für den schwachen Gegenvorschlag ohne Haftung für Unternehmen. Damit wird die Konzerninitiative nicht zurückgezogen. Wahrscheinlich im November aber spätestens im Februar 2021 werden Schweizer Bürger*innen für oder gegen den Text der Volksinitiative stimmen müssen.
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Anton Zimmermann
In der heutigen Zeit dürfte unzweifelhaft sein, dass menschenrechtlichen Schutzgütern mancherorts auch und zum Teil gerade von privater Seite Gefahr droht. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt, dass selbst Zulieferer und Tochtergesellschaften deutscher Muttergesellschaften im Ausland teilweise leider menschenunwürdige Arbeitsplätze bereitstellen oder in anderer Weise finanzielle Eigeninteressen in illegitimer Weise über die Grundbedürfnisse der örtlichen Bevölkerung stellen. Diese Entwicklung hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob man das deutsche Deliktsrecht aktivieren kann, um Menschenrechte grenzüberschreitend gegenüber Privaten durchzusetzen. Dieser Beitrag soll zwei Hürden beleuchten, die dieses Vorhaben nehmen müsste: das Internationale Deliktsrecht und die Verteilung der Beweislast für die Verletzung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten.
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Markus Kaltenborn
Im Auftrag von zivilgesellschaftlichen Organisationen sind zwei Gutachten erstellt worden, die Vorschläge zur gesetzlichen Ausgestaltung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht enthalten – zum einen das bereits vor vier Jahren für Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam verfasste Gutachten „Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen im deutschen Recht“, zum anderen das in diesem Frühjahr von der Initiative Lieferkettengesetz vorgestellte „Rechtsgutachten zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“. Die in den beiden Gutachten erarbeiteten Empfehlungen geben wertvolle Impulse für die nun bald intensiver zu führende Debatte zur Ausgestaltung eines Sorgfaltspflichtengesetzes bzw. einer entsprechenden europäischen Regelung.
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Alexander Schall
Die UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht („Ruggie-Prinzipien“) aus dem Jahr 2011 statuieren in ihrem Teil IV eine menschenrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen („human rights due diligence“). Es fragt sich, ob und wie die Unternehmen für Verletzungen dieser Pflicht zivilrechtlich auf Schadensersatz haftbar gemacht werden können. Unter geltendem Recht ist eine solche Haftung nur sehr schwer zu begründen. Alexander Schall schlägt daher de lege ferenda ein Erfolgsdelikt der „Menschenrechtsverletzung“ in Anlehnung an § 823 I BGB vor („§ 823a BGB“). Alternativ könnte auch die „menschenrechtliche Sorgfaltspflicht“ der UN-Prinzipien direkt ausformuliert werden, zB als neuer Absatz 3 des § 91 AktG. Sie könnte als Schutznorm fungieren, bei deren Verletzung der daraus entstehende Schaden gemäß § 823 II BGB zu ersetzen ist.
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Markus Krajewski
Über das Für und Wider eines Lieferkettengesetzes und dessen mögliche Inhalte wird seit einiger Zeit in Politik und Wissenschaft diskutiert. Dass die Bundesrepublik Deutschland mit einem sollen Gesetz auch zur Verwirklichung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte beitragen würde, ist unbestritten und im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ auch angelegt. Weniger klar und seltener diskutiert ist dagegen die Frage, ob Deutschland völkerrechtlich auch verpflichtet ist, ein derartiges Gesetz zu erlassen, um seiner menschenrechtlichen Pflichten zu genügen. Dieser Frage wird hier nachgegangen. Im Mittelpunkt steht dabei die territoriale Reichweite der Schutzdimension internationaler Menschenrechte.
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Franziska Humbert, Robert Grabosch
Das Völkerrecht sieht bisher keine Möglichkeit für Individuen vor, gerichtlich gegen Unternehmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Lieferkettengesetz de lege ferenda könnte diese Lücke beim Rechtsschutz schließen. Die Möglichkeiten des Privatrechts sind bisher kaum ausgeschöpft. Der folgende Beispielsfall, der auf der Grundlage der Schilderung von Arbeitsrechtsverletzungen im Ananasanbau in Costa Rica in der Lieferkette deutscher Supermarktketten im Bericht „Süße Früchte, Bittere Wahrheit“ der Nichtregierungsorganisation Oxfam gebildet wurde, soll die zentralen kritischen Rechtsfragen deutlich machen.
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Miriam Saage-Maaß, Maren Leifker, Armin Paasch
Wenn aktuell über Lieferketten gesprochen wird, geht es vor allem darum, wie ihre Funktionsweise trotz Corona-Krise aufrechterhalten werden kann. Über die Auswirkungen der Krise am Anfang der Lieferketten wird kaum gesprochen. Dort arbeiten Menschen unter Bedingungen, die keine soziale Distanz zum Schutz der eigenen Gesundheit erlauben. Weil europäische Firmen massenhaft Aufträge stornieren, werden Arbeiter*innen auf die Straße gesetzt, ohne dagegen sozial abgesichert zu sein. Das Lieferkettengesetz, um das es in diesem Symposium geht, ist ein Baustein für eine fairere Globalisierung.
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