Asyl für russische Kriegsdienstverweigerer
Während die Unionsparteien mit Stimmen von AfD und FDP mutmaßlich rechtswidrige Migrationsanträge im Bundestag verabschieden lassen und die Brandmauer zur extremen Rechten abtragen, wird in Deutschland (vorerst) weiter über Asylanträge entschieden. In zwei bemerkenswerten Urteilen hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt, dass russischen Kriegsdienstverweigerern aufgrund des drohenden Einsatzes in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg subsidiärer Schutz zustehe. Es wendet sich damit nicht nur gegen die Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern auch gegen das eigene Oberverwaltungsgericht.
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