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11 March 2025

Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium

Am 10. Oktober 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass einem Mitglied der Partei „Der III. Weg“ der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden müsse. Nachdem zunächst lediglich die Pressemitteilung zur Entscheidung vorlag, wurde das Urteil selbst vor einigen Tagen veröffentlicht. Auch wenn Ergebnis und Begründung aus Leipzig jedenfalls auf den ersten Blick plausibel erscheinen mögen, so wirft das Urteil doch diverse Folgefragen auf.

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