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23 October 2024
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Wie die Grundrechte-Charta unbegleitete Minderjährige vor dem europäischen Verschiebebahnhof schützt

Die Anfang Juni 2024 im Amtsblatt veröffentlichten neuen Regelungen über das Gemeinsame Europäische Asylsystem finden ab 2026 Anwendung. Weiterhin zentral bleibt dabei die Frage, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. In Hinblick auf unbegleitete Minderjährige verstößt ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren, das regelhaft die Möglichkeit der Überstellung in den Erstregistrierungsstaat prüft, gegen die kinderrechtlichen Garantien der EU-Grundrechtecharta.

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