Besetzte Hochschulautonomie
Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, wurde das am Vortag von Studierenden besetzte Institut für Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität (HU), polizeilich geräumt. Die Präsidentin der HU, die zuvor den Dialog mit den Besetzer:innen gesucht hatte, sprach hinterher davon, dass sie von der Wissenschaftssenatorin und dem Regierenden Bürgermeister angewiesen worden sei, die Besetzung zu beenden. Die Hochschulautonomie verschafft der Präsidentin einen weiten Ermessensspielraum, auf derartige Situation zu reagieren. Eine Weisung wäre – auf Grundlage der bislang bekannten Tatsachen – in der vorliegenden Situation rechtswidrig gewesen.
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Die Hochschulen waren von Beginn der bundesdeutschen Geschichte an Austragungsort politischer Konflikte. Ihre große Stärke liegt darin, ein Forum für die Versachlichung, wissenschaftliche Vertiefung und Reflexion dieser Konflikte zu bieten. Die Konflikte in den letzten Jahren haben jedoch plastisch gemacht, dass dieses Ideal eines wissenschaftlichen Forums kein Selbstläufer ist, sondern Steuerungsleistungen aller Organe der Hochschulen bedarf und häufig auch Präsidien und Rektorate in die Pflicht nimmt, Auseinandersetzungen zu begleiten, zu gestalten und ultima ratio auch Grenzen zu setzen.
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