Finanzverfassung
Gesamtheit der Bestimmungen, die das öffentliche Finanzwesen in einem Staat regeln, insbesondere das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit), die Verteilung der Einnahmen und die Haushaltswirtschaft.
Finanzverfassung
Gesamtheit der Bestimmungen, die das öffentliche Finanzwesen in einem Staat regeln, insbesondere das Recht, Steuern zu erheben (Finanzhoheit), die Verteilung der Einnahmen und die Haushaltswirtschaft.
Am vergangenen Freitag einigten sich die Spitzen der Ampel-Koalition (erneut) auf einen Bundeshaushaltsentwurf für das kommende Jahr 2025. Dem voran gingen nicht nur zähe politische Debatten innerhalb der Koalition. Auch das Verfassungsrecht spielte – mal wieder – eine hervorgehobene Rolle für die Haushaltspolitik der Bundesrepublik. Im Verlauf der Debatte um den nun vorgesehenen Entwurf, der im Laufe des Jahres vom Bundestag beschlossen werden soll, zeigt sich ein weiteres Mal der übermäßige Fokus haushaltspolitischer Erwägungen auf verfassungsrechtliche Normen.
Continue reading >>Landwirtschaftsminister Cem Özdemir fordert eine eigene Abgabe auf tierische Erzeugnisse wie Fleisch, Milch und Eier, um daraus Hilfen für den tierfreundlichen Umbau der Nutztierhaltung zu finanzieren. Mit dieser sogenannten Tierwohlabgabe greift er die Empfehlungen der Borchert-Kommission auf, die bereits seine Vorgängerin Julia Klöckner in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie auf ihre Umsetzbarkeit untersuchen ließ. Für die Einführung einer Tierwohlabgabe sind erhebliche verfassungs- und unionsrechtliche Hürden zu überwinden. Während eine Sondergabe kaum mit der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu vereinbaren sein dürfte, setzt das unionsrechtliche Verbot diskriminierender Abgaben einer zweckgebundenen Steuer Grenzen.
Continue reading >>Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland über Wochen in Atem gehalten und die Ampel-Koalition in eine Krise gestürzt. Bei der bisherigen Diskussion wenig beleuchtet wurde die Frage, ob Bürger Verstöße gegen die Schuldenbremse im Wege einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG rügen können. Wendet man die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Institute des Anspruchs auf Demokratie (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und des intertemporalen Freiheitsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG) konsequent an, hat jeder Bürger einen grundrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Schuldenbremse. Diesen Anspruch kann jeder einzelne Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Eine solche „Schulden-Verfassungsbeschwerde“ könnte schon bald zu einem Haushaltsurteil 2.0 führen.
Continue reading >>