Bundeshaushalt
Deutschland nicht pleonastisch
Bundeshaushalt
Deutschland nicht pleonastisch
Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 – als „in Zahlen gegossenes Regierungsprogramm“ – bietet Anlass, das eher nüchterne Zahlenwerk einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Denn die Folgen eines verfassungswidrigen Haushalts können kaum überschätzt werden, wie das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 eindrucksvoll zeigte. Insbesondere die Höhe der im Entwurf ausgebrachten Globalansätze ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Es liegt nahe, dass damit der Haushaltsgrundsatz der Klarheit und Wahrheit verletzt wird.
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