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28 August 2024

Kommunale Spiel(räum)e gegen die Menschenwürde

Die Verwaltung hat gegenüber Asylbewerber*innen in Deutschland im Wesentlichen zwei Gesichter: Zuerst zeigt sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das die Asylbegehren prüft. In der Zeit, die dafür oft ins Land streicht, treffen sie zweitens in vielen aufenthalts- und sozialrechtlichen Belangen auf kommunale Behörden. Insbesondere sind sie im existenziellen Sinne auf das Asylbewerberleistungsrecht angewiesen, das die Sozialbehörden der Landratsämter umsetzen. Was passiert, wenn autoritäre Populist*innen, die einer rassistischen Ideologie verhaftet sind, diese Behörden steuern?

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07 March 2024

Bar oder mit Karte?

Mit der sogenannten Bezahlkarte will der Gesetzgeber ein neues Kapitel aufschlagen, um (vermeintlichen) Pull-Faktoren entgegenzuwirken und existenzsichernde Sozialleistungen für Asylsuchende einzuschränken. Dazu hat sich die Bundesregierung letzte Woche darauf verständigt, das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Doch einige der aktuell diskutierten Bezahlkartenmodelle werden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gerecht: Es droht eine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

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22 January 2024

Totalverweigerung des Existenzminimums?

Aktuell befindet sich das sogenannte Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 im Gesetzgebungsverfahren, am 17. Januar fand die 1. Lesung im Bundestag statt. Gegenstand dieses Artikelgesetzes sind Änderungen an verschiedenen Gesetzen, die Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 erzielen sollen. Gespart werden soll auch beim im SGB II verankerten Bürgergeld: Der Gesetzentwurf sieht vor, „Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen“ (den sogenannten Sanktionen) für den Fall „nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit“ zu verschärfen. Dass die geplante Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung verfassungsgemäß ist, ist zweifelhaft; ich sehe insbesondere drei Probleme.

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01 November 2023

30 Jahre Sonderrecht

Heute vor 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damals lagerte der Gesetzgeber als Teil des sog. Asylkompromisses die Existenzsicherung Asylsuchender und Geduldeter aus dem allgemeinen Sozialhilferecht aus und schuf mit dem AsylbLG die Rechtsgrundlage für reduzierte Sozialleistungen (einschließlich Gesundheitsleistungen) für eine allein über den Aufenthaltsstatus definierte Personengruppe. Bis heute bildet das Asylbewerberleistungsrecht neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) den dritten Zweig der Grundsicherung. Inwiefern aber ist ein solches Sonderrecht vor dem Hintergrund des Bedeutungsaufstiegs sozialer Menschenrechte wie des UN-Sozialpakts und der UN-Behindertenrechtskonvention noch zu rechtfertigen?

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27 October 2023

Arbeitspflicht, Arbeitszwang und Arbeitendürfen

Zurzeit wird dem Asylbewerberleistungsrecht eine bislang ungeahnte Aufmerksamkeit zuteil. Die aktuelle Debatte läuft darauf hinaus, Restriktionen vorzuschlagen, die in offenem Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen oder medienwirksam nach Gesetzesänderungen zu rufen, wenngleich die gewünschten Inhalte bereits gesetzlich normiert sind. Hier reiht sich der Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz ein, Asylsuchende verstärkt zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Vier Anmerkungen zur gegenwärtig diskutierten „Arbeitspflicht“ für Asylsuchende.

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