09 October 2019

Impeachment und Corruption

Den Vorwurf der „corruption“ erheben in den Vereinigten Staaten von Amerika derzeit beide Seiten des politischen Spektrums gegeneinander. Während Donald Trump der Familie Biden „corruption“ vorwirft, bezeichnet der ehemalige Vize-Präsident den amtierenden Präsidenten als „most corrupt President we’ve had in modern history“. Diese Begrifflichkeiten haben eine Tradition, die über die aktuellen Diskussionen hinausgeht. „Corruption“ ist einer der Schlüsselbegriffe zum Verständnis der amerikanischen Republik – und des Impeachment-Verfahrens.

Schon aus Sicht der amerikanischen Gründergeneration am Ende des 18. Jahrhunderts war „corruption“ eine der größten Gefahren für das künftige Gemeinwesen. Im Verfassungskonvent von Philadelphia wurde das Problem der „corruption“ an fast einem Viertel der Beratungstage thematisiert. Die Gründergeneration war dabei beeinflusst vom Republikanismus Machiavellis, der vor allem durch die Schriften des britischen Politikers und Philosophen Bolingbroke sowie Montesquieus Eingang in den amerikanischen Diskurs gefunden hatte. Vor der Unabhängigkeit im Jahr 1776 war die „corruption“ der englischen Kolonialmacht das Problem – und die Tugendhaftigkeit, die „virtue“,der amerikanischen Revolutionäre die Lösung. Nach der Unabhängigkeit war die Herausforderung, selbst politische Führer auszuwählen, die von „virtue“ geprägt waren und sich nicht zur „corruption“ hinreißen ließen. Dabei war mit „corruption“ stets mehr gemeint als Korruption im engeren Sinne. „Corruption“ ist die Orientierung an Eigeninteressen und der Missbrauch von Macht zum eigenen Machtzuwachs. Sie ist das Gegenteil zur republikanischen Tugend, sich am Gemeinwohl zu orientieren – und zwar im Zweifel auch unter Zurückstellung eigener Interessen. „Virtue is the only Foundation of Republics”, sagte der spätere zweite Präsident John Adams schon im Jahr 1776. Und sein Vorgänger George Washington wurde als Inbegriff der Fähigkeit gesehen, eigene Interessen für das Gemeinwohl zurückzustellen. In diesem Sinne wurde – zumindest retrospektiv – auch Washingtons freiwilliger Rückzug nach zwei Amtszeiten häufig interpretiert. (Die Beschränkung auf grundsätzlich zwei Amtszeiten durch den 22. Zusatzartikel der Verfassung trat erst 1951 in Kraft.)

Da der Gründergeneration bewusst war, dass nicht alle Präsidenten wie George Washington sein würden, bedurfte es eines Verfahrens zum Schutz vor „corruption“ in der Person des Präsidenten. Das ist einer der Hauptzwecke des Impeachment-Verfahrens.

Natürlich hat auch das Impeachment-Verfahren – wie viele andere Elemente des amerikanischen Verfassungssystems – englische Ursprünge. Auch die Gründe, die die amerikanische Verfassung (Artikel 2 Absatz 4). vorsieht, stammen aus dem in England schon Jahrhunderte vorher praktizierten Impeachment-Verfahren: „Treason, Bribery, or other High Crimes and Misdemeanors“. Doch in Amerika wurden sie republikanisch interpretiert: Zum einen war das Impeachment-Verfahren in Amerika schon in der Kolonialzeit zum Ausdruck der Volkssouveränität geworden, da es den örtlichen Volksvertretungen die begrenzte Möglichkeit gab, königliche Amtsträger bei Amtsmissbrauch des Amtes zu entheben – ein Vorbote der Revolution. Dementsprechend können Impeachment-Verfahren nur im direkt gewählten Repräsentantenhaus begonnen werden (Artikel 1 Absatz 2 Satz 5: „sole power of impeachment“). Zum anderen wirkte die republikanische Dichotomie von „virtue“ und „corruption“: Das Impeachment-Verfahren wurde als Mittel gegen „corruption“ verstanden. Mit „Treason, Bribery, or other High Crimes and Misdemeanors“ sind nicht (nur) Straftaten und Vergehen im technischen Sinne gemeint. Grund für die Amtsenthebung ist die Verletzung des durch die Wahl vermittelten Vertrauens des Volkes durch Amtsmissbrauch – also der Missbrauch von Macht zum eigenen Nutzen, die fehlende Orientierung am Gemeinwohl. Das bestätigt Alexander Hamilton

„…those offenses which proceed from the misconduct of public men, or, in other words, from the abuse or violation of some public trust. They are of a nature which may with peculiar propriety be denominated POLITICAL, as they relate chiefly to injuries done immediately to the society itself.“ 

Davon ist die „maladministration“ zu unterscheiden, die – wie aus einem Wortwechsel im Verfassungskonvent hervorgeht – kein ausreichender Grund für die Amtsenthebung sein soll. James Madison sah die Gefahr, dass die Abhängigkeit des Präsidenten vom Willen des Senates zu groß wäre, wenn schon die „maladministration“ für eine Amtsenthebung genügen würde. Ein derart weit gefasster Amtsenthebungsgrund könnte genau zu der Abhängigkeit der Exekutive von der Legislative führen, die die Gründergeneration mit der Entscheidung für eine von der Legislative unabhängige Exekutive vermeiden wollte. 

Wie die Gründe für eine Amtsenthebung auszulegen sind, ist bis heute nicht verbindlich geklärt und wird auch nie abschließend durch den Supreme Court geklärt werden: Die amerikanischen Verfassungsväter haben das Gericht bewusst aus dem Amtsenthebungsverfahren herausgehalten und stattdessen die Entscheidung dem personenstärkeren Senat anvertraut, der sie mit Zweitdrittelmehrheit treffen soll. Hamilton führt dafür in Federalist No. 65 Zweifel an der Stärke („fortitude“) und an der Autorität („credit and authority“) des Gerichts an, ein derart politisches Verfahren zu bewältigen, das durch die unmittelbaren Volksvertreter im Repräsentantenhaus begonnen wurde. Dementsprechend hat der Supreme Court im Fall Walter L. Nixon v. United States klargestellt, dass er aufgrund der Political Question-Doctrine eine Entscheidung des Senats im Impeachment-Verfahren grundsätzlich nicht überprüfen wird. Dass der Senat in einem Impeachment-Verfahren gegen den Präsidenten unter Vorsitz des Chief Justice tagt (Artikel 1 Absatz 3 Satz 6), zeigt den intendierten judiziellen Charakter des Verfahrens (trial). Doch auch die Gründergeneration war sich der Gefahr bewusst, dass in einem solchen Verfahren die Möglichkeit bestehe, „that the decision will be regulated more by the comparative strength of parties, than by the real demonstrations of innocence or guilt“ (Alexander Hamilton). 

Diese Gefahr könnte sich auch im derzeit diskutierten Impeachment-Verfahren gegen Donald Trump materialisieren – wenn es nach der laufenden Voruntersuchung zu diesem kommen sollte. Doch dieser politische Streit verläuft nicht völlig maßstabslos. Er wird in einer „constitutional language“ geführt, die Jahrhunderte zurückgeht. Die Abwehr von „corruption“ beschäftigt die amerikanische Republik seit ihrer Entstehung – genauso wie umgekehrt die Suche nach „virtuous leaders“: 

„The aim of every political constitution is, or ought to be, first to obtain for rulers men who possess most wisdom to discern, and most virtue to pursue, the common good of the society; and in the next place, to take the most effectual precautions for keeping them virtuous whilst they continue to hold their public trust.” (James Madison, Federalist No. 57).


SUGGESTED CITATION  Roßbach, Matthias: Impeachment und Corruption, VerfBlog, 2019/10/09, https://verfassungsblog.de/impeachment-und-corruption/, DOI: 10.17176/20191009-232836-0.

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