28 December 2021

Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs

Voriges Jahr um diese Zeit habe ich an dieser Stelle so etwas wie einen Hilferuf abgesetzt: Das Corona-Jahr 2020 hatte uns an den Rand unserer Möglichkeiten und teilweise darüber hinaus katapultiert. Sowohl unser Output als auch unsere Reichweite hatte sich vervielfacht. Wir mussten die Redaktion massiv ausbauen. Ich habe Sie um Ihre Unterstützung gebeten, und die Resonanz war überwältigend. Ohne Ihre Hilfe hätten wir es nicht geschafft. Vielen Dank dafür!

Trotzdem zeichnet sich ab, dass wir 2021 mit einem deutlichen Verlust abschließen werden. Wir sehen das als Investition in die Zukunft: Die Nachfrage nach dem, was wir machen, ist riesengroß, in Deutschland, in Europa und global, und wir haben uns sehr angestrengt, sie zu stillen. Wir haben unseren Podcast komplett neu aufgestellt. Wir haben unsere Online-Symposien massiv ausgebaut. Wir haben das Projekt “Öffentlicher Zugang zu Öffentlichem Recht” (OZOR) gestartet. Wir haben unterdessen sowohl beim Output als auch bei der Reichweite das Niveau des Ausnahmejahrs 2020 annähernd gehalten.

Das ging nur durch einen weiteren deutlichen Personalaufbau. Wir sind jetzt in der Redaktion (ohne OZOR) fünf Leute, mich selbst nicht mitgezählt, die auf Teilzeitstellen (i.d.R. 50%) dieses ganze Riesenprojekt jeden Tag wuppen. Ich danke jeden Tag meinem Schöpfer für das Glück, dass ich mit diesen tollen Leuten zusammenarbeiten kann. Weil wir trotzdem im Dezember  schon wieder fast zusammengekracht wären, habe ich zum 1.1.2022 einen sechsten Redakteur eingestellt.

Im nächsten Jahr müssen diese Investitionen Früchte tragen.

Unserem Ziel, im Rahmen des OZOR-Projekts für den regulären Blogbetrieb eine Konsortialfinanzierung aus Bibliotheksetats derjenigen Universitäten und Institute zusammenzubekommen, an denen unsere Autor_innen und Leser_innen forschen, lehren und publizieren, sind wir ein Stück näher gekommen, aber haben es noch nicht erreicht: immerhin eine 50%-Stelle werden wir 2022 auf diese Weise finanzieren können.

Vorangekommen sind wir auch beim Crowdfunding durch unsere Leser_innen, also Sie: Auf Steady hat sich die Zahl der Fördermitglieder von 382 auf 816 mehr als verdoppelt. Noch ein bisschen, und wir können zwei unserer Redakteur_innenstellen auf diese Weise refinanzieren!

Aber auch das wird nicht reichen, um den Verfassungsblog auf solide finanzielle Beine zu stellen. Bei uns gibt es keine Paywalls, bei uns gibt es keine Onlinewerbung, und das soll auch so bleiben. Wir glauben fest daran, dass das funktionieren kann: Open Access für alle.

Die Voraussetzung dafür ist, dass die Zahl der Unibibliotheken, die sich an der Konsortialfinanzierung beteiligen, deutlich steigt. Das werden wir im kommenden Jahr nach Kräften versuchen, und dafür werden wir Ihre Hilfe benötigen, um den mit uns ja möglicherweise nicht so vertrauten Bibliotheksleiter_innen die Einsicht zu vermitteln, dass der Verfassungsblog die Kosten wert ist.

Die weitere Voraussetzung ist, dass die Zahl der Steady-Mitglieder noch einmal deutlich nach oben geht. Es gibt immer noch Tausende, die den Verfassungsblog intensiv nutzen und lesen, ohne dafür zu bezahlen. Ich kann nicht recht glauben, dass alle dafür gute Gründe haben. Zumal ja weiterhin jedes neue Steady-Mitglied kostenlos unseren legendären “Hold on to the Constitution”-Becher zugeschickt bekommt:

Alternativ oder kumulativ dazu: wenn Sie Bücher, Veranstaltungen oder offene Stellen zu bewerben und einen Etat für Anzeigen haben, wäre es toll, wenn Sie im Editorial eine Anzeige schalten. Das kostet nicht viel Geld und verschafft ihnen Sichtbarkeit und uns ein weiteres Stückchen Deckungsbeitrag.

Ihnen alles Gute, ein erfolgreiches Jahr 2022 und bis bald!

Ihr

Max Steinbeis


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Liebe Freund_innen des Verfassungsblogs, VerfBlog, 2021/12/28, https://verfassungsblog.de/liebe-freund_innen-des-verfassungsblogs-2/.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.