Das Verfahren, wie die Richter des Bundesverfassungsgerichts ins Amt kommen, ist bekanntlich undemokratisch und intransparent. Aber beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat man mit ganz anderen Schwierigkeiten zu kämpfen: Da bleibt zum Beispiel der Posten des Malteser Richters jahrelang unbesetzt, weil Malta es offenbar nicht hinbekommt, eine einzige weibliche Kandidatin für den Posten aufzutreiben. Und die Ukraine hat auch keinen Richter in Straßburg, weil die Regierung ihre Kandidatenliste einfach zurückgezogen und durch eine neue ersetzt hat – das gab es noch nie, und jetzt weiß keiner, wer die legitimen Kandidaten sind.
Der EGMR soll jetzt selbst für prozedurale Klarheit sorgen, wie im ECHR Blog zu erfahren ist.

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All the best, Max Steinbeis
Ach wenn das nur das einzige Problem des EGMR wäre… http://eulaw.wordpress.com/2009/08/05/the-european-court-of-human-rights-is-in-crisis/