Neues zu “Neues aus Karlsruhe zum EU-Haftbefehl”
Irgendwie häuft es sich in letzter Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder die gleichen Fälle erneut auf den Tisch bekommt. Am 3. September hatte die 2. Kammer des Zweiten Senats einem Deutsch-Griechen zu seinem Recht verholfen, der in Griechenland wegen einer nach deutschem Recht verjährten Tat gesucht worden war.
Anschließend hatten die Griechen einfach einen neuen Haftbefehl erlassen, und dann wenig später noch einen dritten – wegen ganz anderer Taten als beim ersten Mal. An Tatvorwürfen gegen den Mann scheint kein Mangel zu herrschen: Diesmal soll er dem griechischen Staat zur Olympiade 2004 ein Sicherheitssystem verkauft haben, das er von vornherein gar nicht liefern konnte. Eingehungsbetrug also: angeblicher Schaden 250 Mill. Euro.
Diese Häufung von Haftbefehlen kommt den drei Herren der 2. Kammern dermaßen griechisch vor, dass sie dem Oberlandesgericht München böse einschenken dafür, dass sie die Haftbefehle erneut ohne großen Stress durchwinkten. Auch sonst spannt sich den Karlsruhern erkennbar der Geduldsfaden: In ihrer Wortwahl machen sie ganz kurz vor der offenen Misstrauenserklärung gegenüber der griechischen Justiz halt:
Der neue Beschluss (des OLG wird) bei der Frage nach einer möglicherweise erforderlichen Tatverdachtsprüfung aber auch mit dem bisherigen Ablauf des Auslieferungsverfahrens auseinanderzusetzen haben, insbesondere mit dem besonderen Umstand, dass in einem sehr komplexen Verfahren nur wenige Tage nach der Festnahme des Beschwerdeführers und dem Bekanntwerden von verjährungsrechtlichen Problemen bei dessen Auslieferung ein ganz anderer Haftbefehl erlassen wurde, dem dann am 14. September 2009 nochmals ein neuer – dritter – Haftbefehl an die Seite gestellt wurde.