10 October 2022

Neurechte Verfassungskatholiken

Vom paradoxen Glauben (nicht nur) der AfD an Grundgesetz und Konstitutionalismus

Viel wird über das Verhältnis der Alternative für Deutschland (AfD) zur grundgesetzlichen Ordnung geschrieben und gestritten. So wird insbesondere – auch gerichtlich – ausgefochten, ob die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes die Partei als „Prüf-“ oder sogar „Verdachtsfall“ einstufen dürfen. Es geht dabei um nicht weniger als die Frage, ob die AfD zumindest potenziell und zumindest teilweise verfassungsfeindlich sei.

Die Partei selbst inszeniert sich dagegen mittlerweile offensiv, wie Maximilian Steinbeis kürzlich in seinem Editorial schrieb, „als die glühendsten Grundgesetz-Fans […], die die Republik je gesehen hat.“ Sie hat dafür sogar eine eigene „Initiative“ mit dem Titel „Gemeinsam für das Grundgesetz“ gestartet. Für diejenigen, die seit Jahren darüber debattieren, ob der Verfassungsstaat die AfD (gerade) noch oder (schon) nicht mehr auszuhalten habe, kann dies nur paradox wirken. Für sie muss diese Selbstdarstellung der Partei wie eine – vielleicht zynische, vielleicht panische – Antwort auf den erhobenen Vorwurf der Verfassungswidrigkeit klingen.

Das greift jedoch gleich doppelt zu kurz. Zum einen wird damit die Bedeutung von (verfassungs-)legalistischen Argumentationsmustern in der deutschen Neuen Rechten, als deren exemplarischer Teil die AfD hier besprochen werden soll, verkannt. Zum anderen verschließt sich so die Erkenntnis des besonderen deutschen Verhältnisses zu der eigenen Verfassung, das gerade in der geführten Debatte über die Verfassungswidrigkeit der Partei zum Ausdruck kommt.

In der Tat ist das Verhältnis der AfD zu diesem Grundgesetz, auf das sie sich so gerne bezieht, paradox. Diese Paradoxie entspringt aber nicht der Tatsache, dass sie sich lobend auf die Verfassung beruft, sondern daraus, wie sie dies tut. Deutlich wird dies, wenn man das Verhältnis der Partei zum Grundgesetz anhand einer Analogie nachvollzieht. Dafür müssen wir uns Konstitutionalismus als ein religiöses System denken. Die Frage nach dem Verhältnis zur grundgesetzlichen Ordnung wird dabei zu einer Frage des persönlichen Glaubens an sie.

Vom Glauben an die Verfassung

Religionsanalogien für das Verhältnis von Menschen zum Staat und seiner Grundordnung sind mindestens so alt wie Rousseaus Begriff des religione civile. Verfassungen und Konstitutionalismus können dabei ein elementarer Bestandteil von Zivilreligionen werden. Für die Vereinigten Staaten hat Sanford Levinson diese Analogie des „Constitutional Faith“ ausführlich formuliert.1) An eine Verfassung zu glauben bedeutet dabei mehr als von ihrer tatsächlichen Wirkmacht, wie sie in staatlichen Institutionen ihren Ausdruck findet, zu wissen. Es bedeutet auch mehr als die Befolgung der von der Verfassung formulierten Grundregeln für logisch, vernünftig oder notwendig zu halten. Der Begriff des Glaubens beinhaltet die von der logischen – also insbesondere nicht beweisbaren – Einsicht getrennte Überzeugung von einer unumstößlichen Wahrheit.

Dieser quasi-religiöse Charakter des Umgangs mit der Verfassung lässt sich gut anhand ihrer argumentativen Position im öffentlichen, gerade auch extra-judiziellen, Diskurs nachvollziehen. Politische Konflikte werden um Verfassungskategorien geführt und politische Rhetorik ist von Lobpreisungen der Verfassung durchzogen. Die Verfassung umgibt dabei eine mystische, sakrosankte Aura. Sie errichtet gesellschaftliche Tabus und wird zum identitätsstiftenden Element. Dass eine solche Diskurskultur nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Deutschland besonders ausgeprägt ist, dürfte schnell erkennbar sein für jene, die vergleichend politische oder verfassungsrechtliche Kulturen studieren.

Die allseits geführte, anfangs erwähnte, Debatte über die Verfassungswidrigkeit der AfD ist – zumindest sehr überwiegend – eine Debatte unter Verfassungsgläubigen. Aber wie verhält sich dazu die Partei selbst? Ist ihre enthusiastische Bezugnahme auf das Grundgesetz Atheismus (also eine rein performative Bezugnahme durch Ungläubige) oder Häresie (also eine vermeintlich „falsche“ Bezugnahme durch Andersgläubige)?

Glaubt die AfD an die Verfassung?

Während für die Gläubigen auf der innerreligiösen Diskursebene Häresie und Unglaube kaum differenzierbar sein mögen, so bestehen zwischen ihnen auf einer außerreligiösen, gewissermaßen einer religionswissenschaftlichen, Ebene klare Unterschiede. Natürlich ist es unmöglich, per Ferndiagnose die tatsächlichen Glaubenssätze von Parteimitgliedern zu erforschen. Inwieweit die bekundete Verfassungsreligiosität selbst als falsch oder aufrichtig empfunden wird, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Darüber hinaus würde die Diagnose ohnehin nicht einheitlich für alle Parteimitglieder und -repräsentanten ausfallen können. Dennoch gibt es gute Gründe, den offensiv vorgetragenen Verfassungsglauben der AfD für mehr als nur eine unaufrichtige Abwehrreaktion auf den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zu halten.

Zunächst mag die These naheliegend erscheinen, die Partei sei durch und durch verfassungsatheistisch. Die Zelebrierung des Grundgesetzes wäre dann nichts weiter als ein Schauspiel, wohl in dem Wissen, welche Bedeutung es in der deutschen Gesellschaft haben würde, sich als Nichtgläubiger zu outen. Konkret wäre es eine direkte Reaktion auf die zunehmende Überwachung durch die Verfassungsbehörden, gegen die die Partei bisher ohne substanziellen Erfolg vor Gericht geblieben ist. Nach dieser These wäre somit das Verhältnis der Partei zur Verfassung ausschließlich instrumentell und es ist in der Tat zu vermuten, dass gerade in den Parteikreisen, die sich aus dem Umfeld der NPD und anderer rechtsradikaler Strömungen rekrutieren, dies der Fall sein wird. Auch andere Beobachtungen legen diesen Schluss nahe. Insbesondere ist „Gemeinsam für das Grundgesetz“ eindeutig auch eine Antwort auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. So wird dem Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Startseite der „Initiativen“-Website, also an prominenter Stelle, vorgeworfen, seit Ende der Amtszeit von Hans-Georg Maaßen zu „einer Art Sprachpolizei“ verkommen zu sein. Darüber hinaus informiert die Partei, welche Folgen die Beobachtung für ihre Mitglieder im öffentlichen Dienst oder solche mit Waffenschein haben könnte.

Dennoch ist davon auszugehen, dass ein nicht unerheblicher Anteil der parteilichen Außendarstellung als verfassungsreligiös durchaus aufrichtiger Glaube ist. Das intensive Bemühen verfassungsrechtlicher Rhetorik durch die AfD ist zum einen älter als die Überwachung durch den Verfassungsschutz. Zum anderen ist es bedeutend intensiver als dies für die Abwehr des Vorwurfes nötig wäre. Die Partei behauptet gerade nicht bloß, dass sie im Rahmen der durch die verfassungsmäßigen Ordnung gezogenen legalen Grenzen agieren würde (was ja zur Verfassungskonformität ausreichen würde). Sie präsentiert sich vielmehr als die wahre Vertreterin eines „unverfälschten“ Konstitutionalismus. So schreibt sie etwa: „Holen wir unsere Verfassung aus dem Floskel-Dickicht der Sonntagsreden heraus“ und „wir [schützen] das Grundgesetz, weil andere es nicht tun.“

Damit ist die Parteirhetorik Teil eines generellen Trends in der deutschen Neuen Rechten. Wer etwa Demonstrationen von „Pegida“ oder „Querdenken“ beobachtet, wird auf diesen seit jeher eine starke Präsenz von Verfassungsrhetorik in Reden und Plakaten vorfinden. Begriffe wie „Meinungsfreiheit“, „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ und „Menschenwürde“ sind dort allgegenwärtig, oft in Verbindung mit den konkreten Formulierungen oder sogar Normen des Grundgesetzes. Gerade Artikel 1 erfreut sich dabei besonderer Beliebtheit: So warb beispielsweise die „Basis“, eine aus der Querdenken-Bewegung hervorgegangene Kleinpartei, in vergangenen Wahlkämpfen mit den Slogans „Menschenwürde statt Isolation“ und „Menschenwürde kann man sich nicht impfen“. Solch ein affirmativer Rekurs auf das Grundgesetz wäre auf Kundgebungen der „alten Rechten“, etwa den Rudolf-Hess-Gedenkmärschen oder dem „Tag der deutschen Zukunft“, völlig undenkbar gewesen.

Wie glaubt die AfD an die Verfassung?

Wenn wir die AfD für – zumindest teilweise – verfassungsgläubig halten, stellt sich die Frage, wie sie glaubt und insbesondere, inwiefern sie damit in Kontrast zu dem Glauben derjenigen steht, die über ihre Verfassungsfeindlichkeit debattieren. Ist einer ihrer Glaubenssätze Häresie und wenn ja, welcher?

Dafür ist es nötig, verschiedene Formen des Glaubens an die Verfassung zu unterscheiden. Hier kommen wir auf den bereits erwähnten Sanford Levinson zurück, der analog zu den theologischen Differenzen zwischen den beiden christlichen Strömungen eine katholische Verfassungstheologie einerseits und eine protestantische andererseits beschreibt. Er unterscheidet bezüglich zweier Aspekte: (1) der Exklusivität der Text-Autorität und (2) der Exklusivität der Interpretations-Autorität.2) Idealtypisch glauben Protestanten an das sola scriptura, die exklusive Text-Autorität (der Heiligen Schrift). Ein Beispiel dieser Form des Verfassungsglaubens, der die Notwendigkeit textexterner Auslegung bestreitet, ist der Textualismus, der in Deutschland praktisch inexistent ist, in den Vereinigten Staaten aber prominente Fürsprecher hat.

Interessanter ist hier die Frage exklusiver Interpretations-Autorität, wie sie von Katholiken vertreten wird. Der Heilige Stuhl deutscher Verfassungskatholiken ist dabei die Judikative mit dem Bundesverfassungsgericht an ihrer Spitze. Im internationalen Vergleich ist Deutschland bezüglich dieses Glaubensaspektes erzkatholisch.3) Der Grad, zu dem Verfassungsurteile hier auch moralische Autorität besitzen, ist außergewöhnlich. Die letztendliche institutionelle Auslegungshoheit des obersten Gerichtes wird zum Beispiel auch in den verfassungsprotestantischer geprägten Vereinigten Staaten grundsätzlich akzeptiert. Nicht erst die Diskussionen der vergangenen Wochen bezüglich der Ablehnung eines verfassungsrechtlichen Abtreibungsrechts in Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization zeigen aber, dass die Majority Opiniondes Gerichtes gerade als das gesehen wird: als Meinung. Es führt zu keinerlei innerem Widerspruch in der eigenen US-amerikanischen Verfassungsreligiosität, das Urteil als falsch anzusehen und gleichzeitig weiter an die Wahrheit der Verfassung zu glauben. Eine solche Trennung ist der deutschen politischen Rhetorik weitgehend fremd. Die Frage nach der Verfassungskonformität ist regelmäßig identisch mit der Frage nach der Bundesverfassungsrechtsprechung.

Genau hier zeigt sich die eigentliche Paradoxie der neurechten Verfassungsreligion. Die AfD bringt gerne politische Streitfragen vor das Bundesverfassungsgericht. Ist sie dort erfolgreich (wie zum Beispiel bereits mehrfach bezüglich der Neutralitätspflicht von Mitgliedern der Bundesregierung), wird dies als gelungene Bloßstellung der „Berliner Elite“ gefeiert, also jener Gruppe, zu der auch der Verfassungsschutz letztlich gehöre und die „Grundrechte in Gefahr“ (so die Website der „Initiative“) bringe. Vor ihr müsse man die „Verfassung schützen“ (ebd.). Die Verfassungswidrigkeit, die man jener Elite ausgiebig unterstellt, ist durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil als wahr bewiesen. Mehr als ein juristischer, ist dies auch ein moralischer Sieg. In dieser Einstellung kommt der – typisch deutsche – Verfassungskatholizismus zum Ausdruck.

Das Problem der AfD ist aber, dass die erhoffte Bestätigung durch Karlsruhe meistens ausbleibt (so bisher bezüglich der Besetzung von Ausschussvorsitzen und dem Posten des Bundestagsvizepräsidenten, Coronaschutzmaßnahmen im Bundestag, bezüglich Fördergeldern für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung oder in einem Organstreitverlangen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung). In diesen Fällen wäre es leichter für die Partei, zu konvertieren. Gelebter Verfassungsprotestantismus bezüglich der Frage der Interpretations-Autorität würde nämlich bedeuten, die Verfassungsrechtsprechung als eine (wenn auch  faktisch als Recht geltende) Auslegung anzuerkennen, die nicht identisch mit der Wahrheit der Verfassung ist. In Karlsruhe zu verlieren wäre nicht mehr zwingend mit einem Stigma belegt.

Die Partei setzt aber die Auslegung der Verfassung mit der Wahrheit der Verfassung gleich. Ihre verfassungspolitischen Differenzen mit der „Berliner Elite“ sieht sie nicht bloß als Streit über eine bessere oder schlechtere Auslegung der Verfassung. Als deutsche Verfassungskatholiken, die sie sind und bleiben, müssen sie konsequenterweise an die Wahrheit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes glauben und damit an einen Akteur, der ihnen öfter widerspricht als zustimmt. Zögerlich aber zunehmend reagiert die Partei darauf mit der Unterstellung, die Karlsruher Richter seien auch Teil jener verfassungswidrigen Elite, wie etwa in der beliebten Thematisierung gemeinsamer Treffen („Abendessen“) von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht deutlich wird. Damit ist die verfassungskatholische Paradoxie des AfD-Glaubens aber perfekt. Wie anstrengend muss der Glaube eines Katholiken sein, der meint, der Papst sei vom Teufel besessen? Er wird dieser Paradoxie auf Dauer nur mit dem Bemühen um einen anderen Papst begegnen können.

Fazit

Ein zentraler Aspekt der deutschen Neuen Rechten, aber auch des allgemeinen deutschen Verhältnisses zur eigenen Verfassung wird missverstanden, wenn man in der Begeisterung der AfD für das Grundgesetz nur ein billiges Schmierentheater sehen will. Vielmehr besteht wohl ein Verfassungsglaube bei vielen in der Partei, er ist aber, und dies ist symptomatisch für die deutsche Neue Rechte, paradox. Die Paradoxie besteht dabei darin, dass die AfD einerseits kongruent mit der deutschen Mehrheitsgesellschaft streng institutionell-autoritär (katholisch) an die Verfassung glaubt, andererseits die konkreten Institutionen für grundsätzlich korrumpiert hält.

References

References
1 Sanford Levinson, Constitutional Faith, Princeton, 1988.
2 Levinson, Constitutional Faith, S. 27.
3 Zur Einordnung der Bundesrepubik als verfassungskatholisch, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, s. bereits Michaela Hailbronner, Traditions and Transformations: The Rise of German Constitutionalism, Oxford, 2015, S. 174.

SUGGESTED CITATION  Haefke, Daniel: Neurechte Verfassungskatholiken: Vom paradoxen Glauben (nicht nur) der AfD an Grundgesetz und Konstitutionalismus, VerfBlog, 2022/10/10, https://verfassungsblog.de/neurechte-verfassungskatholiken/, DOI: 10.17176/20221010-230552-0.

4 Comments

  1. Marx Glättli Tue 11 Oct 2022 at 10:12 - Reply

    “Es führt zu keinerlei innerem Widerspruch in der eigenen US-amerikanischen Verfassungsreligiosität, das Urteil als falsch anzusehen und gleichzeitig weiter an die Wahrheit der Verfassung zu glauben. Eine solche Trennung ist der deutschen politischen Rhetorik weitgehend fremd. Die Frage nach der Verfassungskonformität ist regelmäßig identisch mit der Frage nach der Bundesverfassungsrechtsprechung.”
    –> Aus wissenschaftlicher Sicht scheint mir anhand dieser Ausführungen der amerikanische Verfassungprotestantismus doch viel attraktiver als der deutsche Verfassungskatholizismus: Dass sich alle Teil des Verfassungssystems (Parlamentarier, Wissenschaftler, Medien, Bürger) zu einer Verfassungsfrage äussern und diese auch nach einem ergangenen Urteil immer noch lebendig diskutieren ist doch sicherlich ein besseres Anzeichen für eine lebendige Verfassungsgesellschaft als wenn einfach die Entscheidung eines Gerichts als letztes Wort in der Verfassungsauslegung betrachtet wird. Die Entscheidung des Gerichts muss natürlich die authoritative Regelung des Rechtszustandes sein, zumindest bis es zu einer Verfassungs- oder Rechtsprechungsänderungen kommt. Aber die Diskussion rund um einen Verfassungsstreitpunkt sollte doch sicherlich nicht einfach mit einer Gerichtsentscheidung ableben. Gerade auch, um überhaupt zu evaluieren, ob eine Verfassungs- oder Rechtsprechungsänderungen angebracht wäre. Urteile müssen akzeptiert – aber eben auch diskutiert werden.

    • Macooler Wed 12 Oct 2022 at 09:44 - Reply

      Dazu sollte man allerdings zwei Aspekte berücksichtigen: Einerseits wäre es m.E. unzutreffend, zu sagen, dass in der dt. Rechtswissenschaft ein solcher “Katholizismus” vorherrschend ist. Jede große Entscheidung des BVerfG wird analysiert und kritisiert, Alternativen werden aufgezeigt und es wird Turnusmäßig die Frage aufgeworfen, ob das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall auch heute noch so entscheiden würde, wie früher. Das am Ende auch eine dogmatisch schwache und unüberzeugende Rechtsprechung als “ist-Zustand” vielleicht nicht akzeptiert aber jedenfalls anerkannt wird, ändert daran nichts.

      Zweitens ist es wohl zutreffend, die dt. Gesellschaft im Vergleich zur amerikanischen insgesamt als “katholisch” zu beschreiben, allerdings stammt der amerikanische “Protestantismus” unzweifelhaft zu großen Teilen aus der vergleichsweise starken Politisierung des Supreme Courts, welche wiederum aus dem zwei-Parteien-System resultiert. Ein Richter wird nie nur als neutraler Verfassungsinterpret gesehen, sondern als “progressiver” oder “konservativer” mit besonderere Gestaltungsmacht, dessen demokratische Legitimation die hälfte der Bürgerschaft anzweifeln würde. Richter, die auch mal “für die andere Seite” sprechen, sind eine Besonderheit. Meist kann man daher nicht nur das Ergebnis eines Falls vorhersagen, sondern auch genau, welche Richter das Ergebnis mittragen und welche dagegen sein werden. Es ist daher wenig überraschend, dass ein solches Volk nicht mehr Respekt vor der resultierenden Rechtsprechung haben wird, als vor jedem anderem politischen Gesetz.

      Der an sich lobenswerte Verfassungsprotestantismus der USA ist also m.E. nichts als eine positive Auswirkung eines fundamental zerbrochenen politischen Systems und deshalb nur schwer als erstrebenswert anzusehen.

      • Marx Glättli Fri 14 Oct 2022 at 10:58 - Reply

        “Richter, die auch mal „für die andere Seite“ sprechen, sind eine Besonderheit. ”
        –> Dies deckt sich m.E. nicht mit den Fakten. Siehe ScotusBlog StatPack:
        “Nineteen decisions, or about 30% of the court’s rulings on the merits, were decided in a 6-3 vote. Of those 19 decisions, 14 were polarized decisions in which all six Republican-appointed justices were in the majority and all three Democratic-appointed justices were in dissent.”
        Damit sind von 66 Entscheidungen nur 14 solche wo alle Richter jeweils strikt auf “ihrer Seite” standen. In allen anderen Fällen erging die Entscheidung seitenübergreifend oder mindestens ein Richter hat mit der “anderen Seite” entschieden. Es ist also keineswegs eine Besonderheit sondern die Norm.

  2. Jona Thu 13 Oct 2022 at 12:35 - Reply

    Vielen Dank für den anregenden Text! Die konzeptionelle Trennung in Verfassungskatholizismus & -protestantismus halte ich für sehr erhellend. Ich würde jedoch hinzufügen wollen, dass eine der Schwierigkeiten, die die Analyse neurechter Bewegungen bereitet, darin besteht, dass diese nicht den Anspruch des Analysierenden an Konsistenz der eigenen Handlungen und Haltungen teilen. Will heißen: Ich denke nicht, dass man der AfD einen konsistenten Verfassungskatholizismus attestieren kann. Das funktioniert schon aus dem Grund nicht, dass die AfD sehr große Überschneidungen zu den Verfassungsprotestanten aus Querdenken und Pegida aufweist.
    Diese Heterogenität innerhalb der Partei ist m.E. eines der zentralen Merkmale der neurechten Akteure, die eine solche Diagnose so schwierig machen. Die gezeigte Paradoxie besteht in jedem Fall in Teilen der Partei. Je mehr sie sich zur reinen “anti-Establishment” Partei entwickelt und damit radikalisiert, desto naheliegender scheint ein Verfassungsprotestantismus.
    “Versammlungen waren lange Zeit gänzlich verboten oder nur unter hohen Auflagen durchführbar, Kinder konnten ihr Grundrecht auf Bildung nicht wahrnehmen und die Alten und Kranken mussten isoliert in Heimen und Krankenhäusern ausharren und sterben.” Dieses von der Seite der Initiative stammende Zitat drückt eher ein Bekenntnis zum GG aus, das der Interpretation des BVerfG entgegensteht. Mit Blick auf die bisherige Entwicklung der AfD würde ich daher sagen, dass eine Bewegung hin zum Verfassungsprotestantismus der eigentliche Clou ist.

Leave A Comment Cancel reply

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
AfD, Bundesverfassungsgericht, Verfassungskultur


Other posts about this region:
Deutschland