23 May 2012

Occupy the Law!

Turin ist weit weg von Frankfurt, und von „Blockupy“-Stimmung und Bankenprotest war in der norditalienischen Auto- und Nougatstadt letzte Woche nicht viel zu spüren. Wer einen Funken systemkritischen Zeitgeist erleben wollte, der musste sich in das vor den Toren Turins gelegene Städtchen Moncalieri aufmachen. Dort, im klassizistischen Prunk des Collegio Carlo Alberto, rangen drei Tage lang Soziologen, Juristen und Philosophen um theoretische Antworten auf die praktische Frage, ob und was wir uns vom Finanz- und anderen expansiven gesellschaftlichen Systemen alles gefallen lassen müssen. Und was wir tun können, um uns zur Wehr zu setzen.

Hauptinitiator der Tagung war Gunther Teubner (Frankfurt), Rechtssoziologe und unter den Juristen wohl Niklas Luhmanns wirkmächtigster Erbe. Dieser Tage erscheint – gleichzeitig auf deutsch und englisch – sein neues Buch „Verfassungsfragmente“. Verfassungen, so Teubners nicht erst seit heute vertretene Überzeugung, sind nicht allein für Staaten da, sondern ein generalisierbares Phänomen. Gesellschaftliche Funktionssysteme wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Medizin oder Technologie haben die unangenehme Neigung, auf Kosten ihrer jeweiligen Umwelten blind zu expandieren und sämtliche Lebensbereiche ihrer spezifischen Funktionslogik zu unterwerfen. Das treibt die Umwelt auf die Barrikaden und erzeugt enormen Stress, der zuletzt auch in die expansiven Funktionssysteme zurückwirkt und sie zwingt, sich selbst Regeln zu setzen. Im Fall der Politik nannte man diese Regeln Verfassung. Diese gab ihr einerseits eine von Religion, Familie und anderen Umwelt-Systemen unabhängige Basis zur Machtausübung, legte ihr aber gleichzeitig in Form von Grundrechten gegenüber den nämlichen Umwelt-Systemen Schranken auf.

Teubner illustrierte diesen Gedanken, dem Ort angemessen, mit einem klassischen Bild: Odysseus lässt sich von einen Gefährten an den Mast fesseln, damit er den verführerischen Gesang der Sirenen genießen kann, ohne ihm zu erliegen und das Schiff an die Klippen und in den Untergang zu steuern. Nichts anderes, so Teubner, ist jetzt den Märkten und anderen transnationalen gesellschaftlichen Systemen abverlangt: sich selbst zu binden, um Freiheit zu gewinnen. Oder, anders formuliert: sich zu konstitutionalisieren.

Kann, was in den territorialen Grenzen des Nationalstaats funktioniert hat, auch in transnationalen Systemen wie den weltumspannenden Finanzmärkten funktionieren? Da gingen die Meinungen auseinander. Der pouvoir constituant sei längst keine nationale Angelegenheit mehr und im übrigen auch oft nicht mehr vom pouvoir constitué zu trennen, sprang Chris Thornhill (Glasgow) seinem Luhmannianerfreund Teubner zur Seite und verwies auf das dichte Netz transnationaler subjektiver Rechte, die kein Verfassungsgeber verliehen habe, sondern zumeist durch ihrerseits verfasste Rechtsprechung entwickelt worden sei.

Emilios Christodoulidis (ebenfalls Glasgow), erkennbar unter dem Eindruck der Verhältnisse in seiner griechischen Heimat, hielt dagegen: Die transnationale Ebene sei längst durch die ökonomischen Logik des Wettbewerbs komplett „kolonisiert“ und gegenüber bloßen Irritationen durch das politische System, auf die Teubner seine Hoffnung setze, weitgehend immun. Wer die Zähmung der Märkte wolle, so Christodoloudis, der müsse sie von der (nationalen) Politik einfordern, nicht von den Märkten selbst.

Ob er den Mut habe, das einem Italiener zu erzählen?, konterte Teubner. Wie sehr gerade in Italien der Nationalstaat und seine Institutionen nur noch als willenloses Werkzeug ökonomischer Interessen wahrgenommen wird, machte der zum Star-Aktivisten der italienischen Occupy-Bewegung gewandelte Rechtsprofessor Ugo Mattei (Turin) deutlich. Öffentliche Güter wie Kultur- und Versorgungseinrichtungen seien auch beim Staat schon längst nicht mehr vor der Aneignung durch Private sicher. Eine Konstitutionalisierung der Gemeingüter („commons“) sei von Nöten, die Verstaatlichung ebenso ausschließe wie Privatisierung.

Dass die Globalisierungssoziologin Saskia Sassen (New York) sich vom Staat als Bändiger expansiver gesellschaftlicher Systeme nicht viel verspricht, war wenig überraschend. Das Finanzsystem („global high finance“), so ihre Analyse, sei dadurch gekennzeichnet, dass es – im Unterschied zum traditionellen Banking – Geld verleiht, das es gar nicht hat. Dies zwinge es zur Invasion immer weiterer Bereiche der Gesellschaft, und dazu bediene es sich global, wenngleich auf lokal verschiedene Weise, des staatlich gesetzten Rechts. Eine Verbindung zum Konferenzthema Konstitutionalisierung herzustellen bemühte sich die berühmte Soziologin nicht, bereicherte dafür aber die Debatte mit wissenswerten Daten etwa zum „Landgrabbing“ durch Staats- und Hedgefonds, dem Aufkauf von Ackerland im unvorstellbar großen Stil, mit Hilfe korrupter Regierungen und auf Kosten der dort siedelnden Bevölkerung. 220 Millionen Hektar umfasse das auf diese Weise privatisierte Territorium mittlerweile.

Dass so etwas wie Konstitutionalisierung gesellschaftlicher Subsysteme tatsächlich stattfindet, zeigte Moritz Renner (Berlin), der das Regime selbst gesetzter Bilanzierungsstandards der globalen Wirtschaft mit ihren ausgefeilten Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln als ein Stück transnationaler Verfassungsgebung beschrieb. Jaye Ellis (Montreal) tat das Gleiche mit den von Zertifizierungsorganisationen ge- und durchgesetzten Standards umweltfreundlicher Wald- bzw. Meeresbewirtschaftung.

Das faszinierendste Praxisbeispiel kam indessen von dem Privatrechtstheoretiker Dan Wielsch (Köln): Es betrifft das Recht des Geistigen Eigentums, für dessen strikt ökonomische Rationalität ein dicht geknüpftes Netz internationaler Verträge sorgt, das nationale Verfassungsgüter wie freien und gleichen Zugang zu Informationen und Kommunikationsmedien ins Leere laufen lässt. Neben diesen Verträgen sei inzwischen aber ein weiteres transnationales Copyright-Regime entstanden: Software, Fotos, Texte werden unter Open-Source- oder Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es erlauben, das Werk kostenlos zu nutzen und zu verbreiten – unter der Bedingung, das unter der gleichen Lizenz zu tun. So wird das Copyright genutzt, nicht um Privatheit, sondern um Öffentlichkeit zu garantieren. Dies, so Wielsch, sei ein Beispiel dafür, dass die Zivilgesellschaft ein Rechtsregime aneignet, um ihre eigenen Autonomiebedingungen zu schützen – gesellschaftliche Verfassungsgebung also. Was heißt das für die Occupy-Bewegung? „Don’t occupy the system“, schloss Wielsch seinen Vortrag, „occupy the law!“

Dieser Artikel ist zuvor in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG im Ressort Geisteswissenschaften erschienen.

Turin ist weit weg von Frankfurt, und von „Blockupy“-Stimmung und Bankenprotest war in der norditalienischen Auto- und Nougatstadt letzte Woche nicht viel zu spüren. Wer einen Funken systemkritischen Zeitgeist erleben wollte, der musste sich in das vor den Toren Turins gelegene Städtchen Moncalieri aufmachen. Dort, im klassizistischen Prunk des Collegio Carlo Alberto, rangen drei Tage lang Soziologen, Juristen und Philosophen um theoretische Antworten auf die praktische Frage, ob und was wir uns vom Finanz- und anderen expansiven gesellschaftlichen Systemen alles gefallen lassen müssen. Und was wir tun können, um uns zur Wehr zu setzen.

Hauptinitiator der Tagung war Gunther Teubner (Frankfurt), Rechtssoziologe und unter den Juristen wohl Niklas Luhmanns wirkmächtigster Erbe. Dieser Tage erscheint – gleichzeitig auf deutsch und englisch – sein neues Buch „Verfassungsfragmente“. Verfassungen, so Teubners nicht erst seit heute vertretene Überzeugung, sind nicht allein für Staaten da, sondern ein generalisierbares Phänomen. Gesellschaftliche Funktionssysteme wie Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Medizin oder Technologie haben die unangenehme Neigung, auf Kosten ihrer jeweiligen Umwelten blind zu expandieren und sämtliche Lebensbereiche ihrer spezifischen Funktionslogik zu unterwerfen. Das treibt die Umwelt auf die Barrikaden und erzeugt enormen Stress, der zuletzt auch in die expansiven Funktionssysteme zurückwirkt und sie zwingt, sich selbst Regeln zu setzen. Im Fall der Politik nannte man diese Regeln Verfassung. Diese gab ihr einerseits eine von Religion, Familie und anderen Umwelt-Systemen unabhängige Basis zur Machtausübung, legte ihr aber gleichzeitig in Form von Grundrechten gegenüber den nämlichen Umwelt-Systemen Schranken auf.

Teubner illustrierte diesen Gedanken, dem Ort angemessen, mit einem klassischen Bild: Odysseus lässt sich von einen Gefährten an den Mast fesseln, damit er den verführerischen Gesang der Sirenen genießen kann, ohne ihm zu erliegen und das Schiff an die Klippen und in den Untergang zu steuern. Nichts anderes, so Teubner, ist jetzt den Märkten und anderen transnationalen gesellschaftlichen Systemen abverlangt: sich selbst zu binden, um Freiheit zu gewinnen. Oder, anders formuliert: sich zu konstitutionalisieren.

Kann, was in den territorialen Grenzen des Nationalstaats funktioniert hat, auch in transnationalen Systemen wie den weltumspannenden Finanzmärkten funktionieren? Da gingen die Meinungen auseinander. Der pouvoir constituant sei längst keine nationale Angelegenheit mehr und im übrigen auch oft nicht mehr vom pouvoir constitué zu trennen, sprang Chris Thornhill (Glasgow) seinem Luhmannianerfreund Teubner zur Seite und verwies auf das dichte Netz transnationaler subjektiver Rechte, die kein Verfassungsgeber verliehen habe, sondern zumeist durch ihrerseits verfasste Rechtsprechung entwickelt worden sei.

Emilios Christodoulidis (ebenfalls Glasgow), erkennbar unter dem Eindruck der Verhältnisse in seiner griechischen Heimat, hielt dagegen: Die transnationale Ebene sei längst durch die ökonomischen Logik des Wettbewerbs komplett „kolonisiert“ und gegenüber bloßen Irritationen durch das politische System, auf die Teubner seine Hoffnung setze, weitgehend immun. Wer die Zähmung der Märkte wolle, so Christodoloudis, der müsse sie von der (nationalen) Politik einfordern, nicht von den Märkten selbst.

Ob er den Mut habe, das einem Italiener zu erzählen?, konterte Teubner. Wie sehr gerade in Italien der Nationalstaat und seine Institutionen nur noch als willenloses Werkzeug ökonomischer Interessen wahrgenommen wird, machte der zum Star-Aktivisten der italienischen Occupy-Bewegung gewandelte Rechtsprofessor Ugo Mattei (Turin) deutlich. Öffentliche Güter wie Kultur- und Versorgungseinrichtungen seien auch beim Staat schon längst nicht mehr vor der Aneignung durch Private sicher. Eine Konstitutionalisierung der Gemeingüter („commons“) sei von Nöten, die Verstaatlichung ebenso ausschließe wie Privatisierung.

Dass die Globalisierungssoziologin Saskia Sassen (New York) sich vom Staat als Bändiger expansiver gesellschaftlicher Systeme nicht viel verspricht, war wenig überraschend. Das Finanzsystem („global high finance“), so ihre Analyse, sei dadurch gekennzeichnet, dass es – im Unterschied zum traditionellen Banking – Geld verleiht, das es gar nicht hat. Dies zwinge es zur Invasion immer weiterer Bereiche der Gesellschaft, und dazu bediene es sich global, wenngleich auf lokal verschiedene Weise, des staatlich gesetzten Rechts. Eine Verbindung zum Konferenzthema Konstitutionalisierung herzustellen bemühte sich die berühmte Soziologin nicht, bereicherte dafür aber die Debatte mit wissenswerten Daten etwa zum „Landgrabbing“ durch Staats- und Hedgefonds, dem Aufkauf von Ackerland im unvorstellbar großen Stil, mit Hilfe korrupter Regierungen und auf Kosten der dort siedelnden Bevölkerung. 220 Millionen Hektar umfasse das auf diese Weise privatisierte Territorium mittlerweile.

Dass so etwas wie Konstitutionalisierung gesellschaftlicher Subsysteme tatsächlich stattfindet, zeigte Moritz Renner (Berlin), der das Regime selbst gesetzter Bilanzierungsstandards der globalen Wirtschaft mit ihren ausgefeilten Verfahrens- und Zuständigkeitsregeln als ein Stück transnationaler Verfassungsgebung beschrieb. Jaye Ellis (Montreal) tat das Gleiche mit den von Zertifizierungsorganisationen ge- und durchgesetzten Standards umweltfreundlicher Wald- bzw. Meeresbewirtschaftung.

Das faszinierendste Praxisbeispiel kam indessen von dem Privatrechtstheoretiker Dan Wielsch (Köln): Es betrifft das Recht des Geistigen Eigentums, für dessen strikt ökonomische Rationalität ein dicht geknüpftes Netz internationaler Verträge sorgt, das nationale Verfassungsgüter wie freien und gleichen Zugang zu Informationen und Kommunikationsmedien ins Leere laufen lässt. Neben diesen Verträgen sei inzwischen aber ein weiteres transnationales Copyright-Regime entstanden: Software, Fotos, Texte werden unter Open-Source- oder Creative-Commons-Lizenzen veröffentlicht, die es erlauben, das Werk kostenlos zu nutzen und zu verbreiten – unter der Bedingung, das unter der gleichen Lizenz zu tun. So wird das Copyright genutzt, nicht um Privatheit, sondern um Öffentlichkeit zu garantieren. Dies, so Wielsch, sei ein Beispiel dafür, dass die Zivilgesellschaft ein Rechtsregime aneignet, um ihre eigenen Autonomiebedingungen zu schützen – gesellschaftliche Verfassungsgebung also. Was heißt das für die Occupy-Bewegung? „Don’t occupy the system“, schloss Wielsch seinen Vortrag, „occupy the law!“

Dieser Artikel ist zuvor in der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG im Ressort Geisteswissenschaften erschienen.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Occupy the Law!, VerfBlog, 2012/5/23, https://verfassungsblog.de/occupy-law/, DOI: 10.17176/20170510-095707.

2 Comments

  1. […] Begriffssoziologie V: Konstitutionalisierung strukturell vom 3. März 2011 Gunther Teubner lässt nicht locker, wenn es um seine Idee einer staatsunabhängigen Konstitutionalisierung geht. In der Reihe »Suhrkamp Wissenschaft« ist soeben der Band »Verfassungsfragmente: Gesellschaftlicher Konstitutionalismus in der Globalisierung« erschienen. Auf einer Tagung in Montcalieri bei Turin hat er seine Idee diskutieren lassen. Darüber berichtet Maximilian Steinbeis in der heimlichen Juristenzeitung vom 23. Mai 2012 S. N4 unter der Überschrift »Occupy the Law!«. […]

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.