Recht auf Psychoterror
Religiöser Wahn und abgründige Niedertracht paaren sich in den Praktiken der Westboro Baptist Church, einer kleinen Gemeinde von Extremisten, die bei Beerdigungen gefallener US-Soldaten aufzutauchen pflegen mit Schildern wie “Thank God for dead Soldiers” und “You’re going to Hell”.
Weil sie nämlich die Kriege in Irak und Afghanistan als von Gott über die USA verhängte Strafe ansehen, weil diese zu tolerant gegenüber Homosexuellen sei.
Der US Supreme Court hat heute im Fall Snyder v. Phelps diese Praktiken unter den Schutz der Meinungsfreiheit gestellt. Die Eltern der toten Soldaten dürften für den “emotional distress”, den sie bei der Trauerfeier für ihre toten Kinder ausgesetzt seien, keinen Schadensersatz verlangen.
The Free Speech Clause of the First Amendment can serve as a defense in state tort suits, including suits for intentional infliction of emotional distress,
schreiben die Richter (und führen als Präzedenz Hustler Magazine v. Falwell an, den später von Hollywood prominent verfilmten Streit zwischen dem Porno-Verleger Larry Flint und dem bigotten Prediger Jerry Falwell).
Meinungsfreiheit auch, wenn es weh tut
Die Schilder der Westboro Church, so das ebenfalls von Chief Justice Roberts verfasste Mehrheitsvotum (8:1), beträfen öffentliche Angelegenheiten und seien damit besonders geschützt. Die Beerdigung des Soldaten sei nur “Kontext” und könne daran nichts ändern, zumal die Leute sowieso bei jeder sich bietenden Gelegenheit demonstrierten und der arme tote Soldat sozusagen nur die nächstbeste solche Gelegenheit war.
Speech is powerful. It can stir people to action, move them to tears of both joy and sorrow, and—as it did here—inflict great pain. On the facts before us, we cannot react to that pain by punishing the speaker. As a Nation we have chosen a different course—to protect even hurtful speech on public issues to ensure that we do not stifle public debate.
Das ist aller Ehren wert: Meinungsfreiheit erweist ihren Wert erst und vor allem dort, wo es weh tut.
Die acht SCOTUS-Richter treiben gewissermaßen die unsterblichen Worte des BVerfG neulich im Fraport-Urteil (“Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf”) ins beinahe unerträgliche Extrem: Selbst wenn das “Elend der Welt” nur in den verwirrten Gehirnen von ein paar Bizarros existiert, selbst wenn das Gemüt des trauernden Bürgers ohnehin schon maximal beschwert ist, selbst in dieser letzten grausamsten Konsequenz müssen ein freiheitlicher Staat und seine Bürger das aushalten können.
Geiselnahme
Die Schwierigkeit, und darauf weist Justice Alito in seiner abweichenden Meinung hin, liegt in dieser Besonderheit des Falls:
Die Westboro Church hält nicht nur Schilder mit “hurtful speech” in die Luft. Sondern sie tut dies, indem sie gezielt und bewusst vollkommen unbeteiligte Privatleute im Moment höchster emotionaler Verwundbarkeit gleichsam als Geiseln für ihre politische Meinungsäußerung nehmen.
Gerade weil es so eine unbeschreibliche Schweinerei ist, was diese Leute tun, kommen sie ins Fernsehen und verschaffen ihren Meinungen öffentliche Aufmerksamkeit. Der Familie des toten Soldaten wird zugemutet, sich so zu fühlen wie der Hund auf dem berühmten Titanic-Cover aus den 80ern (“Kaufen Sie dieses Heft, oder wir erschießen diesen Hund”).
Auf den Aspekt geht das Mehrheitsvotum kaum ein.
Dennoch halte ich die Entscheidung im Ergebnis für richtig. Die Grenze zwischen Free Speech und Psychoterror lässt sich nicht abstrakt ziehen, sondern hängt vom Einzelfall ab. Am Ende haben sich die Mehrheitsrichter daran orientiert, was sich bei der Beerdigung des Leutnants Snyder tatsächlich abgespielt hat. Die Westboro-Leute waren da, die Kameras auch, aber ein paar Hundert Meter entfernt und vom Ort der Trauerfeier aus kaum sichtbar.
Das war sicher schlimm. Aber nicht so schlimm. Also überwiegt Free Speech.
Mehr dazu hier und hier. Und hier. Zu Bezügen zum Datenschutz: hier.
Foto: Chad Armstrong, Flickr Creative Commons
Wie man Moralisten vorführt:
-> http://www.youtube.com/watch?v=Ra_fAYl4Th4 😉
Lieber Kollege Steinbeis, sicher haben Sie das Recht, auf Ihrem eigenen Blog auch Ihre eigene Meinung zu propagieren. Wenn Sie allerdings von anderen Juristen ernst genommen werden wollen, sollten Sie zu einer sachlichen Argumentation zurückkehren. Wer mit Phrasen wie “bigott”, “verwirrte Gehirne von ein paar Bizarros”, “Geiseln für ihre poliltische Meinungsäußerung”, “unglaublich Schweinerei” und “Psychoterror” um sich wirft, nur weil die Demonstranten nicht genauso links und kirchenfeindlich sind wie Sie, begibt sich außerhalb der Grenzen eines seriösen intellektuellen Diskurses. Sprüche solcher Qualität mögen als Beschriftung einer Klotür des Juridcums angemessen sein, als Inhalt eines juristischen Blogs sind sie verfehlt.
@Stepahn Glantz: Es ist schwer, es nicht so zu sehen, dass das Verhalten der Moralprediger verwirrten Gehirnen entspringt und eine unglaubliche Schweinerei ist. Aber sie haben sicher recht: Auf Kritik daran den Stempel “kirchenfeindlich” zu pappen, das weist den klar denkenden Juristen aus, ist innerhalb des intellektuellen Diskurses. Ebenso wie Ihr Spruch “Sprüche solcher Qualität mögen als Beschriftung einer Klotür des Juridcums angemessen sein”. Glashaus meets Stein, Herr Glantz …
@Dietmar: Ich gebe ja auch keinen juristischen Blog mit vermeintlich hohem Anspruch heraus. Ich darf das also!
@Stephan Glantz: *kicher* “Ich darf das also!” Sie sind ja echt ein Spaßvogel.
“Ich gebe ja auch keinen juristischen Blog mit vermeintlich hohem Anspruch heraus.”
“Vermeintlich”? Das würde ich als Trollen auf hohem Niveau bezeichnen.
Wenn ich es irgendwie bezeichnen wollte…
@Stephan Glantz: Max Steinbeis schreibt mit hohem juristischen Anspruch. Und das sogar pointiert.
Nur weil dies dem Stil widerspricht, in dem juristische Autoren “üblicherweise” ihre Leser zum Einschlafen bringen, haltstopp, informieren, beseitigt das nicht den Anspruch.
Und ich dachte immer Blogs wären per Definition dazu da die eigene subjektive Meinung sagen zu dürfen.
Aber ok, dann nehme ich meine Klotür halt wieder mit :o).
Es zeigt sich eben ein Unterschied zu Blogs wie Scotusblog. Dort sachliche Information, hier persönlich eingefärbte Stimmungsmache. Aber gerade Steinbeis’ Invektiven und Sottisen machen dies hier doch lesenswert, auch wenn man seine Auffassungen nicht teilt. Nur eins stört mich persönlich: Die Marotte, ständig irgendwelche englischen Floskeln unterzubringen. No less.
Zu der in der Tat unerträglichen Westboro Church hat allerdings J. Alito in seinem Dissenting Vote alles gesagt.
Da im Posting auf das “Fraport-Urteil” Bezug genommen wurde, möchte auf das folgende Urteil hinweisen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Board_of_Airport_Commissioners_of_Los_Angeles_v._Jews_for_Jesus,_Inc.
Das Fraport-Urteil kann mit Kenntnis dieser Entscheidung wohl nur noch als Plagiat eingestuft werden. Quasi ein Rechtsimitat.
http://en.wikipedia.org/wiki/Board_of_Airport_Commissioners_of_Los_Angeles_v._Jews_for_Jesus,_Inc.
“Funzt” der Link jetzt?
Die Blog-Software schneidet den Punkt am Ende des URLs ab!
Kommentar dazu im Guardian: http://www.guardian.co.uk/commentisfree/cifamerica/2011/mar/04/freedom-of-speech-us-constitution-and-civil-liberties
[…] (222) 38. Notes of Berlin (250) 39. Zeitgeschmack Fashionblog (263) 40. holy fruit salad (272) 41. Verfassungsblog (279) 42. Tonari kann`s nicht lassen (280) 43. fnart.org (303) 44. classless Kulla (311) 45. […]
Bei der Gelegenheit:
Die Existenz irgendeiner Gottheit, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt.
(Kommentar zu Matussek zu Friedrich)
Wer mehr über den Phelpsclan erafhren möchte, dem sei die Reportage “america’s most hated family” von Louis Theroux, BBC ans Herz gelegt, in der er die Familie Phelps einige Tage begleitet und interesse Einblicke gewährt werden.
[…] 42. Pimpettes (280) 43. Irgendwas ist ja immer – Reloaded (288) 44. holy fruit salad (289) 45. Verfassungsblog (296) 46. Wildstyle Magazine (305) 47. fnart.org (308) 48. VisualBlog (344) 49. […]