07 November 2014

Strafen für Homeschooling sind verfassungsgemäß

Wer seine Kinder lieber selbst zu Hause unterrichten will, anstatt sie in die Schule zu schicken, muss sich in Deutschland auf Ärger einstellen. Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, in manchen Bundesländern sogar eine Straftat. Das ist keineswegs so selbstverständlich, wie es für uns schulpflichtgewohnte Deutsche vielleicht aussehen mag. In Frankreich, in UK und den meisten anderen europäischen Staaten ist Homeschooling legal und keine Seltenheit, in den libertären USA sowieso. Es ist auch keineswegs so leicht einzusehen, was und zu wessen Schutz da überhaupt bestraft wird: Wenn eine Familie ihre Kinder zu Hause auf den Schulabschluss vorbereitet und diese dann glücklich und erfolgreich mit allen staatlichen Abschlüssen ausgestattet ins Berufsleben starten – warum soll das kriminell sein?

Heute kam ein Kammerbeschluss aus Karlsruhe, der Anlass gibt, sich diese Frage mal wieder zu stellen. Verfassungsrechtlich ist sie zwar seit spätestens 2003 beantwortet; der heutige Beschluss enthält insoweit juristisch nicht viel Neues. Aber das muss ja nicht heißen, dass man sich mit diesem Erkenntnisstand zufrieden geben muss, zumal dann nicht, wenn es um Strafrecht geht.

Geklagt hatte ein Elternpaar aus Hessen, das ihre neun Kinder aus Glaubensgründen zu Hause unterrichtete und daraufhin zu Geldstrafen verurteilt wurden – und zwar immer wieder neu, je länger sie sich weigerten, die Kinder in die Schule zu schicken. Das fanden sie aus einer ganzen Latte von Gründen verfassungswidrig, die aber vor der 2. Kammer des Zweiten Senats allesamt keinen Eindruck machten.

Das Rechtsgut, das mit der Strafandrohung an Home-Schooler in Hessen geschützt werden soll, sei die Schulpflicht, so die Kammer. Und die diene dazu, den staatlichen Erziehungsauftrag aus Art. 7 I GG durchzusetzen. Der Staat ist als Erzieher der Kinder den Eltern verfassungsrechtlich gleichgeordnet, Art 7 I auf gleicher Rangstufe wie Art. 6 II 1 GG. Und als Grundlage, in die an sich schrankenlos gewährte Glaubensfreiheit aus Art. 4 einzugreifen, taugt er ebenfalls. Mehr gibt es aus Karlsruher Sicht zu diesem Punkt nicht zu sagen.

Dazu gibt es allerhand zu sagen, was Georg Neureither hier demnächst in einem eigenen Blogpost noch tun wird. Mir geht es um die rechtspolitische Frage: Warum und wozu bestrafen wir diese Leute?

Jedenfalls nicht der Kinder wegen. Ob es den Kindern gut geht oder nicht, spielt für die Strafbarkeit keine Rolle, auch nicht, ob ihre Lebenschancen beeinträchtigt werden. Wäre das der Zweck der hessischen Strafnorm, wäre diese schon deswegen verfassungswidrig, weil die Verletzung der Fürsorgepflicht nach Bundesrecht strafbar ist (§ 171 StGB) und damit für eine landesrechtliche Strafnorm überhaupt kein Platz mehr wäre.

Die den meisten instinktiv nächstliegende Reaktion wäre wohl zu sagen: Das sind fundamentalistische Wackos, vor deren bizarrem, reaktionärem Weltbild man ihre Kinder schützen muss, weshalb diese sogar noch viel dringender in der staatlichen Schule sozialisiert werden sollten als die anderer Eltern auch. Aber das stimmt erstens nicht immer. Ich selbst kenne eine glühende Homeschooler-Familie, die nichts weniger sind als religiöse Wackos (sofern man ihre Verehrung für Ayn Rand und Friedrich von Hayek nicht als religiös bewerten mag). Und selbst wenn: Solange man nichts in der Hand hat, das auf Verletzung der Fürsorgepflicht weist, wäre es eines Verfassungsstaates unwürdig, Kinder von ihren Eltern zu “schützen”, nur weil man deren Wert- und Glaubensvorstellungen komisch findet.

In der Karlsruher Rechtsprechung findet sich als Rechtfertigung das Interesse der Allgemeinheit an der integrierenden Wirkung der Schulpflicht. Kinder sollen nicht abgeschnitten aufwachsen vom Kontakt mit Menschen und Lehren, die die Vorstellungen ihrer Eltern herausfordern. Da würde ich im Prinzip nicht widersprechen, wenngleich ich mehr Vertrauen in die Pubertät der Kinder setzen würde als in staatlichen Zwang. Aber selbst wenn: Müsste man dann nicht auch Privatschulen verbieten?

Eine Rechtfertigung, Homeschooling zu bekämpfen, die mir einleuchten würde, kommt in der Entscheidung gar nicht vor: Solidarität.

Mein Sohn war neulich zufällig krank, als der Schulzahnarzt in die Schule kam. Das war eigentlich kein Problem, denn er war eine Woche zuvor erst beim Zahnarzt gewesen, und der hatte alles in bester Ordnung befunden. Dennoch insistierte das Bezirksamt: Die schulzahnärztliche Untersuchung war vorgeschrieben, wir mussten einen Nachholtermin vereinbaren, hinfahren und uns vollkommen überflüssigerweise bescheinigen lassen, was wir ohnehin schon wussten: Seine Zähne sind okay.

Natürlich haben wir uns geärgert über den unnützen Aufwand. Aber wir haben uns gebeugt, und zwar vor der Einsicht, dass eine hinreichende Abdeckung mit schulzahnärztlicher Versorgung sich nur erreichen lässt, wenn die Behörde sich von Beteuerungen der Eltern, das sei doch nicht nötig, nicht erweichen lässt. Es geht also gar nicht unbedingt um unseren Sohn, sondern um Kinder, die mit braunen Zähnen herumlaufen müssen, nur weil wir uns für was Besseres halten und das Prinzip “Zahnarzt für alle” mit Ausnahmen durchlöchern.

Diese Konstellation haben wir überall: in der gesetzlichen Sozialversicherung, bei der kommunalen Ver- und Entsorgung, bei der Impfpflicht (sollte es jedenfalls, finde ich): Mag schon sein, dass ich das nicht unbedingt bräuchte, aber ich muss es trotzdem nehmen, damit andere, die es brauchen, nicht durch den Rost fallen.

So ist es bei der Schulpflicht auch. Den Homeschooling-Kindern mag es noch so prächtig gehen, in die Schule müssen sie wie alle anderen auch, auf dass diese, ob wohlstandsverwahrloster Dahlemer Anwaltssohn oder unterdrückte Weddinger Salafistentochter, nicht mit ihren Eltern alleingelassen und um ihre Bildungs- und Lebenschancen gebracht werden.


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Strafen für Homeschooling sind verfassungsgemäß, VerfBlog, 2014/11/07, https://verfassungsblog.de/strafen-fuer-homeschooling-sind-verfassungsgemaess/, DOI: 10.17176/20180216-120223.

9 Comments

  1. Faufu Fri 7 Nov 2014 at 22:49 - Reply

    meine meinung: kinder brauchen andere kinder. es ist zwar nicht so, dass alle gehomeschoolten den gar nicht mehr hätten; aber es ist eben etwas anderes, ob man tagtäglich sich mit anderen arrangieren, freundschaften knüpfen, sich behaupten muss. das ist enorm wichtig fürs sozialverhalten.

    • Maite Wed 16 Jan 2019 at 01:50 - Reply

      Wie soll natürliches Sozialverhalten in einer Gruppe gleichaltriger Kinder / Jugendlicher erlernt werden? Sozialisation kann nur mit verschiedenen Generationen gelingen, denn das Leben findet nicht nur unter Gleichaltrigen statt. Auch ist das Konfliktpotential unter Gleichaltrigen deutlich größer als in einer altersgemischten Gruppe, was besonders während der Pubertät deutlich wird.
      Ein afrikanisches Sprichwort sagt: “Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.” Wie sieht das Dorf unserer Kinder aus? Bereits mit einem Jahr werden die meisten Kinder heute von der Familie getrennt und in Massenkinderhaltung großgezogen bis zum Schulabschluss. Das ist sicher nicht das ideale Dorf um ein Kind zu erziehen. Es mangelt lediglich an der Vorstellungskraft, dass es auch anders gehen könnte. Wir Erwachsenen haben ja auch diese “Erziehung” hinter uns und das wieder abzulegen ist eine Herausforderung.

  2. D. Elshorst Tue 11 Nov 2014 at 18:00 - Reply

    Ich halte es für falsch, homeschooler zu belangen. Rechtspolitisch sollte das erlaubt werden.
    Aber wir in Deutschland sind sehr hörig dem Staate.
    In den USA kann z.B. jedermann an jedem beliebigen Ort rechtswirksam Brautleute trauen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt und bürokratische Formalia beobachtet werden. Wer mal eine Trauung durch einen gemeinsamen Freund/Mentor der Brautleute an einem Strand miterlebt hat, fragt sich, warum so was in Deutschland nicht geht.
    Wir sind in Deutschland eben sehr hörig dem Staate.
    Das Argument der “Solidarität” überzeugt mich nicht. Gemeint ist damit, wenn ich es recht verstehe, eher die Verhinderung von Missbrauch. Wenn also nur behauptet wird, die Kinder würden zu Hause geschult, tatsächlich können sie nicht lesen, schreiben und rechnen. Dem kann man durch geeignete Kontrollen entgegentreten. Als milderes und damit verfassungskonformes Mittel.

    • Jutta Luhn Mon 16 Oct 2017 at 11:20 - Reply

      Dem kann ich nur zustimmen. Es geht doch darum, Rechte auf gewaltfreies Aufwachsen und Unversehrtheit von jungen Menschen zu schützen. Dies ist die vernehmlichste Aufgabe des Staates, zu garantieren, dass gleiche Rechte für alle gelten. Der Staat also sein Wächteramt wahrnehmen sollte und die Jugendämter ein offenes Auge haben sollten, ob die Rechte der jungen Menschen auch gewahrt sind – im übrig auch in der Institution Schule. Ich kann aus eigenem Erleben meiner Kinder sagen, dass Schule sehr wohl kindeswohlgefährdend sein kann. Oder wie ist es zu nennen, wenn der Zwang dort gegen den eigenen Willen zu sein müssen, krank macht, lähmt, das Selbstbewusstsein zerstört und somit an Bildung hindert?

  3. Christian Schmidt Wed 12 Nov 2014 at 11:48 - Reply

    Ich finde das Argument der Solidaritaet total richtig. Aber ich verstehe nicht ganz wozu das BVG ueberhaupt eine Rechtfertigung braucht der ueber den Text des GG hinausgeht. Waere es nicht genug gewesen zu sagen ‘Nach Artikel 7 GG ist das hessische Gesetz verfassungskonform und alles weitere ist nicht unsere Sache’?

  4. […] der Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen, Art. 7 Abs. 1 GG. Ebenso ist es mit dem Schulzahnarztbeispiel von Maximilian Steinbeis, wenngleich er es wohl anders gemeint hat: Selbstverständlich werden die Zähne bei Familie […]

  5. Schulze Mon 9 Jan 2017 at 12:26 - Reply

    Sorry, aber die Geschichte mit der Schulzahnarzt und Ihrem Sohn lässt leider den Schluss vermuten, dass Sie grundsätzlich der Meinung sind: Wenn ich mich dem Recht beugen muss – egal wie unfassbar idiotisch es ist – müssen andere das auch. Rechtshinterfragung, Rechtsverbesserung sind in einem sich selbst betonnierenden Rechtsverständnis dann natürlich auch nicht vorstellbar. Schade für Ihren Sohn :-/

  6. Jutta Luhn Mon 16 Oct 2017 at 11:14 - Reply

    Wie ist dann damit umzugehen, dass unser GG allen Bürger Persönlichkeitsentfaltung garantiert, also keine Einschränkungen vorsieht, weil ein Mensch noch keine 18 Jahre alt ist? Im gleichen Artikel wird noch körperliche Unversehrtheit und Freiheit garantiert. Und natürlich möchte ich auch auf die Unverletzbarkeit der Würde eines Menschen hinweisen. Auch das gilt für alle Menschen, ohne Alterseinschränkung. Wie kann ich diese für unsere Gesellschaft so maßgeblichen und großartigen Regularien einhalten, wenn meine Tochter bzw. mein Sohn laut und deutlich sagen und klar signalisieren, wir gehen nicht in die Schule. Dort werde ich nicht respektiert, ich fühle mich in meiner Würde angegriffen und verletzt und es hindert mich am Lernen? Wie ist es mit unserem GG zu vereinbaren, dass von Eltern dann gewaltvolles Handeln (Erpressung, Drohung – also Straftatbestände) verlangt wird?

  7. Maite Wed 16 Jan 2019 at 01:28 - Reply

    In Ländern in denen Heimunterricht erlaubt ist, gibt es sehr viele gemeinsame Aktivitäten von Familien, die sich zusammen schließen um ihre Kinder zu bilden. Ein Kontakt zu anderen Kindern und Familien ist damit gewährleistet. Ich denke auch nicht, dass es in diesen Ländern deswegen mehr Parallelgesellschaften gibt wie in Deutschland auch, im Gegenteil, es gibt mehr Vielfalt, mehr Kreativität, was m. E. n. der Gesellschaft nur dienlich ist. Auch in Deutschland würden solche Lerngruppen entstehen, wenn Heimunterricht legalisiert werden würde und sich Familien nicht mehr verstecken müssten oder ins Ausland fliehen. Ich denke sogar, dass die Qualität der Schulen sich verbessern würde, wenn der Zwang zum Schulbesuch abgeschafft wird und dass dies durchaus dazu führen kann, dass Kinder Schulen wieder mit Freude besuchen. Druck (Müssen) erzeugt Gegendruck, das ist eine ganz natürliche physikalische Reaktion.

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