20 October 2016
Streit um NSA-Selektorenlisten: Die G 10-Kommission als Nichtbeteiligte?
Die G 10-Kommission kann nicht in Karlsruhe überprüfen lassen, ob die Bundesregierung ihr zu Recht die Herausgabe der NSA-Selektorenliste verweigert. Diese Entscheidung des Zweiten Senats des BVerfG ist nicht überzeugend, schwächt die institutionelle Kontrolle exekutiven Handelns und liegt quer zu der Linie des Ersten Senats. Continue reading >>
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