10 September 2018
Die Minimalvariante: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Dritten Option
Die Bundesregierung hat am 15. August 2018 den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Umsetzung des Dritte-Option-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts angenommen. Der Gesetzesentwurf wird damit ins gesetzgeberische Verfahren gehen. Mit ihm soll der Dritte-Options-Beschluss in einer Minimalvariante umgesetzt werden. Dies wird den Interessen und Rechten intergeschlechtlicher Personen nur ansatzweise gerecht. Continue reading >>
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06 July 2018
Tertium datur – causa finita? Zum Dritten Geschlecht in Österreich
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 hat nun auch der österreichische Verfassungsgerichtshof erkannt, dass intergeschlechtliche Menschen das Recht auf eine adäquate, ihrer Geschlechtsidentität entsprechende Bezeichnung im Personenstandsregister haben. Dafür bedarf es keiner Aufhebung bestehender gesetzlicher Bestimmungen: Das Ergebnis kann (und muss) vielmehr durch verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts erreicht werden. Continue reading >>
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07 August 2016