04 June 2020

Globale Gefahren und nationale Pflichten

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem BND-Urteil die extraterritoriale Geltung der Grundrechte festgeschrieben. Zwar geht es in der Entscheidung nur um die Abwehrdimension der Grundrechte - doch sie enthält dennoch auch Ansätze dazu, ob auch die Schutzdimension der Grundrechte extraterritorial gilt. Das betrifft auch grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber Menschen in transnationalen Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Insofern könnte das Urteil der aktuellen Debatte um ein sogenanntes „Lieferkettengesetz“ einen neuen Impuls geben. Continue reading >>
0
04 June 2020
,

Mehr Menschenrechts­schutz mit einem Lieferkettengesetz „Made in Germany“?

Das Völkerrecht sieht bisher keine Möglichkeit für Individuen vor, gerichtlich gegen Unternehmen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. Ein Lieferkettengesetz de lege ferenda könnte diese Lücke beim Rechtsschutz schließen. Die Möglichkeiten des Privatrechts sind bisher kaum ausgeschöpft. Der folgende Beispielsfall, der auf der Grundlage der Schilderung von Arbeitsrechtsverletzungen im Ananasanbau in Costa Rica in der Lieferkette deutscher Supermarktketten im Bericht „Süße Früchte, Bittere Wahrheit“ der Nichtregierungsorganisation Oxfam gebildet wurde, soll die zentralen kritischen Rechtsfragen deutlich machen. Continue reading >>
0
04 June 2020
, ,

Ein Lieferkettengesetz – wichtiger denn je

Wenn aktuell über Lieferketten gesprochen wird, geht es vor allem darum, wie ihre Funktionsweise trotz Corona-Krise aufrechterhalten werden kann. Über die Auswirkungen der Krise am Anfang der Lieferketten wird kaum gesprochen. Dort arbeiten Menschen unter Bedingungen, die keine soziale Distanz zum Schutz der eigenen Gesundheit erlauben. Weil europäische Firmen massenhaft Aufträge stornieren, werden Arbeiter*innen auf die Straße gesetzt, ohne dagegen sozial abgesichert zu sein. Das Lieferkettengesetz, um das es in diesem Symposium geht, ist ein Baustein für eine fairere Globalisierung. Continue reading >>
Go to Top