24 October 2015
VG Stuttgart: Europarecht bremst Grenzschützer
Die Bundespolizei darf im Grenzgebiet nicht verdachtsunabhängig Personen kontrollieren, um illegal Einreisende aufzuspüren. Die Regelung in § 23 Bundespolizeigesetz, die ihr im 30 km-Grenzgebiet jederzeit anlasslose Identitätsfeststellungen erlaubt, ist europarechtswidrig und daher unanwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart gestern entschieden (Az. 1 K 5060/13) – ein Urteil, das in diesen Zeiten europaweiter Diskussionen um Grenzzäune und Transitzonen noch für Wirbel sorgen dürfte. Continue reading >>
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