22 April 2016
Die Causa Böhmermann: Ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt und noch ein Tiefpunkt
Die Frage, die der Fall Böhmermann aufwirft, ist nicht, ob Böhmermann sich strafbar gemacht hat oder nicht und die Bundesregierung ihre Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen durfte oder nicht. Sondern die Frage ist, ob es Sinn macht, in diesem Fall mit dem Recht zu kommen. Das hängt auf einer ersten und vordergründigen Ebene davon ab, ob das Recht auf diesen Fall überhaupt eine Antwort oder jedenfalls eine einigermaßen klare Antwort hat. Hat es eine Antwort? Continue reading >>11 April 2016
Erlaubte Schmähkritik? Die verfassungsrechtliche Dimension der causa Jan Böhmermann
Jan Böhmermanns Spottverse auf den türkischen Präsidenten Erdoğan sind erklärtermaßen Schmähkritik und als solche nicht von der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG gedeckt – eigentlich. Kann Schmähkritik so verpackt werden, dass diese ausnahmsweise die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitet? Fällt sie auch dann aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, wenn ihr Verfasser mit dieser „Verpackung“ deutlich macht, dass es ihm erkennbar gerade nicht um den Inhalt der Schmähkritik selbst, sondern um etwas (wiederum erkennbar) anderes geht. Einiges spricht hier dafür, die Meinungsfreiheit tatsächlich in diesem Sinne zu interpretieren. Continue reading >>11 November 2015
Dieudonné before the Strasbourg Court: Negationism isn’t freedom of expression
Satire is protected by the right to freedom of expression. Holocaust denial is not. This is the bottom line of yesterday’s decision by the European Court of Human Rights in the case of the French comedian Dieudonné M’Bala M’Bala, notorious for his frequent run-ins with French courts for antisemitic speech, defamation, or advocation of terrorism, and also known for his political involvement with right-wing extremists. Continue reading >>
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