03 July 2024
Aber wer bewacht die Wächter?
Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei eine Institution, deren Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat besondere Bedeutung zukommt. Immer wieder zeigt sich, dass die bestehenden Mechanismen unzulänglich sind, um von Polizist:innen begangene Straftaten zu verfolgen und anderen Fehlverhalten nachzugehen. Für eine stärkere Unabhängigkeit in einschlägigen strafrechtlichen Ermittlungen würde eine gesonderte Ermittlungsbehörde sorgen – Vorbilder gibt es schon in anderen europäischen Ländern. Nicht-strafbaren Vorfällen und teilweise auch strukturellen behördlichen Defizite könnten externe Stellen nachgehen, die neben der Kontrolle auch Kommunikation und Mediation zur Aufgabe haben. Continue reading >>
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03 July 2024
Körperverletzung im Amt
Wer als Polizist einen Schmerzgriff rechtswidrig anwendet, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt strafbar. Dasselbe gilt für Polizisten, die sich am Einsatzort befinden, aber nicht eingreifen, um den rechtswidrigen Schmerzgriff zu beenden. Sie verwirklichen den Straftatbestand in der Variante des Begehenlassens. Continue reading >>
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02 July 2024
Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe
Gegen rechtswidrige Polizeieinsätze darf man sich wehren, auch mit dem „scharfen Schwert“ der Notwehr. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der handelnde Beamte seine Kompetenzen bewusst überschreitet oder wenn er sich über die rechtlichen Eingriffsvoraussetzungen irrt. Wen die Polizei in offensichtlich rechtswidriger Weise mit sogenannten Schmerzgriffen konfrontiert, der darf sich also hiergegen verteidigen. Auch andere Personen dürfen dann einschreiten, den Betroffenen zu Hilfe eilen und den Schmerzgriff mittels Gewalt beenden (sogenannte Notwehrhilfe). Continue reading >>
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02 July 2024
Schmerzgriffe und Menschenrechte
Polizeiliche Schmerzgriffe bei einer Sitzblockade gegenüber sich absolut passiv verhaltenen Demonstrierenden verletzen deren Menschenrechte. Sie verstoßen nicht nur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch gegen die Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Entgegen der teilweise von den Bundesländern vertretenen Position finden die Schmerzgriffe schon in den polizeirechtlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang keine Rechtsgrundlage. Continue reading >>
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01 July 2024
Peinigen statt Wegtragen
Die Berliner Polizei hat gegenüber Klimaaktivisten, die sich auf eine Straße gesetzt hatten, um diese zu blockieren, sogenannte Schmerzgriffe bzw. Nervendrucktechniken zunächst angedroht und sodann angewendet. Beide polizeilichen Maßnahmen, also Androhung und Anwendung, verstoßen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip, weil das Wegtragen der Aktivisten ein milderes Mittel wäre. Je nach den Umständen des Einzelfalles kommt auch ein Verstoß gegen das Folterverbot in Betracht. Continue reading >>01 July 2024
Effiziente Praktik oder Gift für den freiheitlichen Rechtsstaat?
Gewaltsames Handeln der Polizei kann nach den Polizeigesetzen der Länder, wenn es verhältnismäßig ist, als „unmittelbarer Zwang“ rechtmäßig sein und vielfach ist es auch erforderlich, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ob dies auch für polizeiliche Schmerzgriffe gegen rein passiv Protestierende vor oder während der Räumung einer Straßenblockade gilt, erscheint jedoch zweifelhaft: Handelt es sich bei extremer Schmerzzufügung gegenüber den Betroffenen überhaupt um unmittelbaren Zwang im Sinne des Polizeirechts? Und kann diese Praxis tatsächlich noch als verhältnismäßig angesehen werden? Continue reading >>
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