Carla Bruhm, Noah Kistner
Ein aktueller Referentenentwurf zielt darauf ab, Angriffe auf dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten schärfer zu bestrafen. Doch die geplanten Änderungen, wie der neue Strafzumessungsgrund in § 46 StGB oder das Regelbeispiel „hinterlistiger Überfall“ in § 113 StGB, sind überflüssig, unsystematisch und haben vor allem symbolpolitische Bedeutung.
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Cengiz Barskanmaz
Nach gut zwei Wochen bietet die Berliner Silvesternacht weiterhin Anlass für Schlagzeilen und Talkshows. Kein Wunder – so kurz vor den Berliner Wiederholungswahlen. Insbesondere die rechtspopulistisch angehauchte Anbiederung der Berliner CDU, die nach den Vornamen der Tatverdächtigen fragt, erhitzte noch einmal die ohnehin wahlbedingt leicht reizbaren Gemüter in Berlin. Die Regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) wiederum forderte ein Umdenken der Strafjustiz, um so mit schnellen Strafen ein schlagkräftiges und rechtsstaatliches Zeichen gegen diese verrohten Jugendlichen zu setzen. Eine Vornamensabfrage hält sie hingegen für den falschen Ansatz.
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