06 July 2026

Ein bundesweites Vergesellschaftungsverbot?

Die Regierungskoalition hat Anfang Juli ein „Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ließ viele ein zunächst unscheinbares Detail aufhorchen: In Punkt 18 des Programms heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Pläne gleich aus mehreren Gründen verfassungswidrig sind. Continue reading >>
30 August 2025
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Regelungslosigkeit als Prinzip

Die Vergesellschaftung von Grund und Boden ist eines der umstrittensten Instrumente des Grundgesetzes. Im Zuge der Debatten um eine Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarkts hat die dortige SPD-Fraktion nun einen Entwurf für ein sog. Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeitet. Ein Blick in den Entwurf lässt erahnen: Hier entsteht ein regelungsloses Gesetz, welches die Verfassung lediglich nachbilden soll, ihren Sinn aber verkennt. Denn der Entwurf definiert auch solche Eigentumsregulierungen, die bislang als bloße Inhalts- und Schrankenbestimmungen galten, als eine Vergesellschaftung – und macht sie damit entschädigungspflichtig. Continue reading >>
07 July 2023
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Vergesellschaftungsverzögerungsgesetz

Nach dem Ergebnis des Volksentscheids entschied sich die damalige rot-rot-grüne Regierung dazu, eine Kommission mit Expert*innen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung zu beauftragen, das nun vorgelegt wurde. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte entsprechend dem Koalitionsvertrag ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz” an, dessen genauer Inhalt bislang noch unbekannt ist, das aber jedenfalls keine unmittelbare Vergesellschaftung bewirken soll. Hinter dem Rahmengesetz steht das Kalkül, eine verfassungsgerichtliche Kontrolle zu erzielen, bevor tatsächliche Vergesellschaftungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit diesem Plan begibt sich der Senat sowohl verfassungsrechtlich als auch politisch auf einen Irrweg. Continue reading >>
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