23 March 2024

Überleben. Ganz oder teilweise.

Als Israels Verteidigungsminister im Oktober eine “vollständige Belagerung” des Gazastreifens anordnete, die sich auch auf “kein Essen” erstreckte, wurde dies von vielen als eine  “Belagerung durch Aushungern” eingeordnet, als Kriegsverbrechen. Diese Woche – fünf Monate und mehrere von den USA abgelehnte Waffenstillstandsresolutionen später – wurde Gaza zur dritten Hungersnot des 21. Jahrhunderts erklärt; die Hälfte aller Palästinenser in Gaza ist dem erhöhten Risiko akuter Unterernährung ausgesetzt. Auf diese grausame Wegmarke wies die Leiterin der United States Agency for International Development, Samantha Power, hin. Power, eine Genozidforscherin, die sich später der Politik zuwandte, schrieb einst das vielbeachtete Buch ‘America and the age of genocide’, in dem es darum geht, wie und warum es dazu kommen konnte, dass die Vereinigten Staaten die Genozide in Bosnien und Ruanda nicht verhinderten.

In dieser Zeit des Genozids bereitet der US-Kongress unterdessen ein Gesetz vor, das die US-Finanzierung für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA), der bei weitem größte humanitäre Akteur im Gazastreifen, verbietet.

Begründet die fortlaufende Finanzierung und Bewaffnung Israels bei gleichzeitiger Entziehung aller Finanzierung für UNRWA eine Mittäterschaft am Genozid? Über die Frage, ob die Justiz eine solche Mittäterschaft der Biden-Regierung feststellen kann, wird schon bald ein US-amerikanisches Bundesberufungsgericht entscheiden. Ein untergeordnetes Bundesgericht sah hierin noch eine nicht-justiziable Frage, während es zugleich aber anerkannte, dass “es plausibel ist, dass das Verhalten Israels einem Genozid gleichkommt” und die Biden-Administration drängte, “die Ergebnisse ihrer unverbrüchlichen Unterstützung für die militärische Belagerung der Palästinenser im Gazastreifen zu überprüfen”. Man fragt sich fast, ob das armselige Schauspiel einer Supermacht, die Nahrungspakete abwirft, Bidens Versuch ist, die Weltöffentlichkeit oder zumindest einige tausend arabisch-amerikanische Wähler in Michigan davon zu überzeugen, dass die USA das Verhungernlassen durch Belagerung nicht beenden können, obwohl ihre Waffen und diplomatische Deckung dies erst ermöglicht haben.

Mein gesunder Verstand zwingt mich dazu, mir in diesem unerbittlichen Horror zu sagen: die Zerstörung Gazas und seiner Bevölkerung wird irgendwann enden. Auch wenn Israel und all diejenigen, die diese Völkerrechtsverbrechen ermöglichten, ihrer rechtlichen Verantwortung vielleicht entgehen werden – den moralischen Makel werden sie tragen. Wir Palästinenser werden überleben, “ganz oder teilweise”. Aber dieser Akt der Selbstberuhigung endet für mich mit der Erkenntnis, dass das Hilfswerk UNRWA, für das ich nicht ein Mal, sondern drei Mal stolz arbeiten durfte, diese Zeiten nicht überleben könnte. Und so finde ich mich dabei wieder, dass ich die Carte Blanche zum Schreiben dieses Editorial, einmal aufs Neue dazu nutze, um über UNRWA zu schreiben.

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UN-Organisationen haben ganz unterschiedliche Kulturen. Diese Kulturen gehen oft auf die historischen Umstände zurück, die zu ihrer Entstehung führten: UNCTAD und die G77, UNIDO und die Neue Internationale Wirtschaftsordnung, UNOPS und der Washington Consensus. UNRWA ist ein kurioser Fall. Das Hilfswerk entstand nicht aus den Trümmern des Krieges von 1948, auf denen sich Israel gründete und auf denen die meisten arabischen Palästinenser entrechtet wurden, zumindest nicht direkt. Vielmehr wurde die Gründung von UNRWA von der UN Economic Survey Mission for the Middle East empfohlen, die aus Delegierten aus dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Türkei bestand und von dem Vorsitzenden der Tennessee Valley Authority (TVA) geleitet wurde, einem Arbeits- und Industrieentwicklungsprogramm für eine verarmte Region im Süden der Vereinigten Staaten. Viele der Hilfs- und Arbeitsprogramme für palästinensische Flüchtlinge, die die Mission empfahl, waren nach dem Vorbild der TVA gestaltet. Die Genealogie von UNRWA ist dezidiert westlich.

Als die Pläne der Mission für großangelegte Bauprojekte scheiterten, wurde das Mandat von UNRWA auf Fragen menschlicher Entwicklung ausgerichtet. Obwohl die Empfehlungen der Mission auf die Umsiedlung, und nicht auf die Rückkehr palästinensischer Flüchtlinge abzielten, half die Erfüllung des neuen UNRWA-Mandats ironischerweise dabei, die palästinensische Identität und nationalen Ambitionen zu bewahren. Und dennoch wurde UNRWA, das fast ausschließlich durch freiwillige Beiträge finanziert wird, weiterhin als westliche Organisation verstanden; genauer gesagt: als Ausdruck westlicher Verantwortung für die Tragödie Palästinas und das ungelöste Schicksal der palästinensischen Flüchtlinge.

In den letzten drei Jahrzehnten waren Identität und Kultur von UNRWA mit einem israelisch-palästinensischen “Friedensprozess” verbunden. Nach der Madrid-Konferenz und den Osloer Abkommen verlegte UNRWA seinen Hauptsitz von Wien nach Gaza. Die meisten Palästinenser, mich eingeschlossen, haben im “Friedensprozess” schon seit einiger Zeit eine Täuschung erkannt, eine Ablenkung, während Israel seine Dominanz über die besetzten Gebiete und deren palästinensische Bevölkerung festigte. (Die Vorausschauenderen unter uns, darunter auch Edward Said, wussten das von Anfang an.) Und dennoch übernahm UNRWA im Jahr 2010, nachdem Verhandlungsrunde über Verhandlungsrunde gescheitert war, das Motto “Frieden beginnt hier”. Wie der Sprecher von UNRWA damals schrieb, gibt die Organisation “denjenigen, die die Aufgabe haben, Frieden zu bringen, eine solide Basis, um diese schwierige Aufgabe zu beginnen.”

Die Idee, dass gerade vertriebene und unter Besatzung lebende Palästinenser die Hauptverantwortung dafür tragen, Frieden mit ihren Besatzern und Enteignern zu schaffen, bleibt eine grundlegende und fundamental zynische Annahme der westlichen Geldgeber von UNRWA. Hierin zeigt sich auch ihre Sicht auf den Platz der Palästinenser in der internationalen Ordnung, wie es etwa auch durch viele ihrer Interventionen in den laufenden IGH-Gutachtenverfahren zum Ausdruck kommt. Israels Ministerpräsident, der am längsten amtierende seiner Geschichte, hat geschworen, dass es keinen palästinensischen Staat geben wird – das ist die Position seiner Partei seit 1977. Doch für die USA, das Vereinigte Königreich und andere besteht der einzige Weg, Israels fast 60-jährige Verweigerung palästinensischer Selbstbestimmung zu beenden, in verhandelten Lösungen. Mit anderen Worten: Es ist an den Palästinensern, Israels Meinung zu ändern – aber nicht durch Widerstand, diplomatische Manöver, “Lawfare”, Boykotte oder irgendwelche anderen Mittel jenseits flehentlicher Bitten.

Die von den westlichen Förderern auferlegten Finanzierungsbedingungen für UNRWA haben die Agentur umgeformt. Lange vergangen sind die Flüchtlingsbeauftragten, die damit mandatiert waren, Menschenrechtsverletzungen der palästinensischen Flüchtlinge durch israelische Streitkräfte im besetzten Gebiet zu dokumentieren. An ihrer Stelle stehen nun Schutz- und Neutralitätsbeauftragte, die unter dem Deckmantel der Neutralität eine “Friedenskultur” durchsetzen sollen, um beispielsweise sicherzustellen, dass Landkarten des historischen Palästinas nicht in UNRWA-Schulen gezeigt werden. Ein “Lehrplanüberprüfungsteam” durchkämmt jedes Semester palästinensische Schulbücher und markiert Inhalte, die das Team oder die Juristen von UNRWA für unvereinbar mit einer vagen Vorstellung von UN-Werten und UN-Positionen halten.

Ich nahm als einer dieser Juristen an endlosen Gesprächen mit der UNRWA-Verwaltung auf verschiedenen Ebenen über die Bedeutung von UN-Werten und UN-Positionen teil. Ist das Recht auf Selbstbestimmung von jenen UN-Werten umfasst? Darf die palästinensische Bevölkerung ein nationales Narrativ pflegen und ein politisches Programm entwickeln, um dessen Selbstbestimmung zu erreichen? Wird UNRWA nicht dazu benutzt, die palästinensischen Ansprüche auf Selbstbestimmung zu untergraben, indem UNRWA den Forderungen seiner Geldgeber nachgibt, im Wege von aufgezwungener Amnesie in den Schulplänen in die palästinensischen Narrative einzugreifen? Am Ende tat UNRWA aber das, was die Geldgeber verlangten – oder vielmehr verlangten die Geldgeber, was die Kritiker von UNRWA von ihnen verlangten.

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Praktikum bei der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution SMRI

Die 2023 gegründete SMRI schreibt erstmals eine Praktikumsstelle (80-100%, 6-12 Monate) aus. Aufgabe der SMRI ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz. Sie erfüllt diese Aufgabe durch Dokumentation, Forschung, Beratung und Vermittlung.

Bewerbungsfrist ist der 7. April.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Wie ich letzten Monat schrieb, ist “die Delegitimierung von UNRWA die Weichenstellung dafür, die Verantwortung für das Wohlergehen der Palästinenser auf ‘legitime’ internationale Organisationen umzuleiten, d. h. auf solche, die Hilfsgüter ohne Rücksicht auf den Status als palästinensische Flüchtlinge verteilen werden”. Das geschieht jetzt. Schon bevor das Finanzierungsverbot durch den US-Kongress in Kraft trat, hatten die Vereinigten Staaten die Hilfe für den Gazastreifen von UNRWA auf das Welternährungsprogramm umgeleitet. Die Europäische Union hat die zukünftige Finanzierung für UNRWA an die Bedingung geknüpft, dass die Untersuchungs- und Ethikabteilungen der Agentur erweitert werden, eine “systemische Überprüfung” der internen Kontrollen der Agentur durchgeführt und andere ähnliche Maßnahmen ergriffen werden. Das ist eine gute Nachricht, wenn Sie ein Experte aus dem humanitären Sektor auf Arbeitssuche sind; es ist eine weniger gute Nachricht, wenn Sie ein palästinensischer Flüchtling sind, der auf Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialdienste angewiesen ist, die von UNRWA bereitgestellt werden und nun unweigerlich weiter gekürzt werden, um diese ausufernde Bürokratie zu finanzieren.

Wenn UNRWA diese existenzielle Krise überlebt, wird es daraus als stark zusammengeschrumpfte Organisation hervorgehen. Die Unterstützer von UNRWA müssen aufhören, wider besseren Wissens auf weitere Finanzierung aus dem regulären UN-Haushalt zu hoffen, darauf, dass die Vereinigten Staaten mit Blick auf Israel und Palästina nach ihren eigenen strategischen Interessen handeln werden oder darauf, dass die Europäer ihren eigenen Weg in dieser Frage finden. UNRWA beschäftigt ungefähr 300 internationale und 30.000 palästinensische Mitarbeiter (über 90 Prozent von ihnen sind selbst Flüchtlinge), ein Verhältnis, das im UN-System beispiellos ist. Noch so viele Verwaltungsreformen, Überprüfungen und Überwachungen werden Israel nicht davon abhalten, UNRWA zu delegitimieren; ebensowenig wie sie westliche Geldgeber in Antwort darauf davon abhalten werden, von UNRWA zu verlangen, noch mehr seiner knappen Ressourcen für die Überwachung von Personal und Zuwendungsempfängern aufzuwenden.

Die Zukunft von UNRWA, wenn es eine haben soll, setzt voraus, dass UNRWA sich aus diesem Teufelskreis befreit, indem es seine Beziehung zur nicht-westlichen Welt neu erfindet. Die Katastrophe, die sich im Gazastreifen abspielt, hat diesen Teil der Welt eindeutig mobilisiert. Eine beispiellose Zahl von 54 Staaten sowie die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die Arabische Liga und die Afrikanische Union haben schriftliche Erklärungen in den laufenden Gutachtenverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof eingereicht. Die meisten  forderten den Gerichtshof auf, Israels langanhaltende Besatzung, Siedlungen und Annexion von palästinensischem Gebiet für rechtswidrig zu erklären und die daraus resultierenden Verpflichtungen erga omnes anzuerkennen.

Die Tage müssen vorbei sein, in denen nicht-westliche Staaten wesentlich weniger beitrugen, als es ihre Mittel erlauben, weil sie nicht die Verantwortung der westlichen Geldgeber für eine Krise, die der Westen verursacht hat, mildern wollten. Diese Geldgeber (und die EU), die die Finanzierung von UNRWA während des israelischen Angriffs auf den Gazastreifen und während Handlungen, die der IGH als plausibel genozidal bezeichnet hat, aussetzten, haben ihre Verantwortung in den schlimmstdenkbaren Zuständen bereits abgegeben. Sie haben ihr moralisches Recht verwirkt, noch in die Angelegenheiten von UNRWA einzugreifen. Möchte UNRWA sich aus diesen Diktaten befreien, muss es sich um die Unterstützung der nicht-westlichen Welt bemühen.

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Die Woche auf dem Verfassungsblog

NEUS TORBISCO CASALS und NICO KRISCH reflektieren über die spanische Amnestie für die katalanische Unabhängigkeitsbewegung und finden, dass dies ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit ist. Sie argumentieren, dass die jetzt begnadigten Handlungen gar nicht erst strafrechtlich hätten verfolgt werden dürfen. Zudem sehen sie in der Amnestie eine Möglichkeit für Spanien, bestehende Verpflichtungen wieder einzuhalten, die sich aus europäischen und internationalen Menschenrechtsnormen ergeben.

Wird sich die Europäische Union wieder einmal vor der Herausforderung einer Verfassungsreform drücken? Das Europäische Parlament hat formale Vorschläge zur Änderung des Vertrags der Europäischen Union gemacht: weg vom Erfordernis der Einstimmigkeit hin zur Abstimmung mit einer qualifizierten Mehrheit. Die Europäische Kommission ist unschlüssig. Der Europäische Rat sitzt derweil einfach auf dem Dossier und sucht eine Ausrede nach der anderen. ANDREW DUFF erklärt, warum die Idee, Artikel 49 EUV, die Beitrittsklausel, anstelle von Artikel 48 anzuwenden, weder der Ukraine hilft, noch die Selbstachtung der Union rettet.

In der Rechtssache C-588/21 P hat der EuGH eine Grundlage des Europäischen Normungssystems verworfen: die Bezahlschranke für harmonisierte (technische) Normen. Der Gerichtshof bestätigte, dass harmonisierte Normen als ein integraler Bestandteil des EU-Rechts frei und kostenlos zugänglich sein müssen. ALEXANDRU SOROIU sieht in der Entscheidung des Gerichtshofs eine proaktive Veröffentlichungspflicht und argumentiert, dass der bestehende Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen dadurch in Frage gestellt wird.

Es sind turbulente Zeiten für den Profifußball. Nach drei Urteilen am 21. Dezember 2023 (ESL, RAFC und ISU) ist das nächste anhängige Verfahren in der Rechtssache Diarra (C-650/22) bereits in vollem Gange. Dabei steht die Zulässigkeit des FIFA-Transfersystems, welches Kernelement der täglichen Fußballpraxis ist, auf dem Spiel. ROBBY HOUBEN untersucht den Fall Diarra aus wettbewerbsrechtlicher Sicht.

Der Streit ums Wissenschaftszeitvertragsgesetz geht in die nächste Runde: Die Bundesregierung habe sich geeinigt und wolle das Gesetz bald beschließen, so die Bundesbildungsministerin. SIMON PSCHORR hält den Referentenentwurf für weder verfassungs- noch europarechtskonform. Politisch gebe es jedoch Raum, in das Gesetz eine tarifvertragliche Lösung einzubauen, die die unterschiedlichen Interessen versöhnen könnte.

Der Supreme Court Neuseelands hat eine wichtige Weiche für eine deliktsrechtliche Klimaklage gegen mehrere große Unternehmen aus den Sektoren Landwirtschaft, Bergbau, Energie und Infrastruktur gestellt. CAROLINE FOSTER erläutert die Hintergründe des Verfahrens und die Rolle des Deliktsrechts für die Minderung von Treibhausgasemissionen in Neuseeland.

Verfassungsfeinde sollten im Bundestag nicht ein- und ausgehen. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein reicht jedoch nicht aus, um Mitarbeitenden nach dem derzeitigen Hausrecht den Zutritt zu versagen. MATHIAS HONER hat sich insbesondere mit dem Kriterium der Zuverlässigkeit in diesem Kontext auseinandergesetzt.

Um die AfD geht es auch in Karlsruhe, genauer um ihre nicht-gewählten oder wieder abgewählten Ausschussvorsitzenden. BENEDICT ERTELT berichtet von der ersten mündlichen Verhandlung des Zweiten Senats, bei der es auch um die Zukunft des konsensualen Parlamentarismus geht.

ANDRZEJ SCHULTZ und JAKUB SAWICKI befassen sich mit der Agenda der neuen polnischen Regierung zur Neuordnung des Verfassungsgerichts. Die Arbeit der Institution nach acht Jahren PiS-Partei an der Macht ist eine Herkulesaufgabe. Der verfassungsrechtliche und politische Handlungsspielraum der neuen Regierung ist jedoch begrenzt. Ein wahrscheinliches Szenario ist, dass das derzeitige Verfassungsgericht in Polen de facto delegitimiert wird, bevor ein Neustart innerhalb der gegebenen verfassungsrechtlichen Ordnung möglich wird.

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Rechtsreferendar*in/ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in gesucht

RAZ e.V. unterstützt unter anderem die Letzte Generation in ihren Verfahren und arbeitet derzeit an der Vorbereitung von Verfassungsbeschwerden. Hierfür suchen wir Unterstützung.

Zeitrahmen: mind. 3 Monate, 10-20 h/Woche (oder mehr), ab sofort

Arbeitsort: flexibel

Als junger Verein können wir leider aktuell keine Vergütung anbieten. (Es gibt nach Absprache die Möglichkeit, eine Ehrenamtspauschale oder Honorare zu bekommen.)

Melde dich bei Interesse unter: info@raz-ev.org

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Zwei Texte widmen sich der KI-basierten Gesichtserkennungssoftware PimEyes. Mittels der Software war Daniela Klette, eine mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin, identifiziert und in Berlin Kreuzberg festgenommen worden. MARC BOVERMANN, JOHANNA FINK und JAKOB MUTTER skizzieren, wie PimEyes funktioniert. Sie erläutern, inwiefern der Einsatz der Software gegen Datenschutzrecht verstößt und diskutieren Spannungen zum Verfassungsrecht. Hinweise, die Private mittels PimEyes generieren, könne die Polizei für Ermittlungen verwenden. Auch CHRISTIAN THÖNNES widmet sich PimEyes. Er untersucht die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Schwierigkeiten näher und gelangt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von PimEyes ein Beweisverwertungsverbot begründet, das auch eine Fernwirkung entfaltet.

In Afrika entsteht gerade die größte regionale Freihandelszone der Welt. ROMY KLIMKE zeigt, warum dies nicht nur für die sozio-ökonomische Entwicklung des Kontinents bedeutsam ist, sondern auch für Fragen der Geschlechtergerechtigkeit: Ein jüngst angenommenes “Protocol on Women and Youth in Trade” habe das Potenzial, den inner-afrikanischen Handel in dieser Hinsicht zu transformieren.

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In einer Kooperationsveranstaltung mit der GEW Thüringen gehen wir Szenarien und Strategien für den autoritär-populistischen Ernstfall in Schulen auf den Grund. In dem Workshop werden die Ergebnisse der Recherche des Thüringen-Projekts präsentiert und gemeinsam mit der Seminargruppe Möglichkeiten erarbeitet, Schulen und Lehrkräfte für politische Vereinnahmungsstrategien zu sensibilisieren und Resilienz aufzubauen. Hier geht es zur Anmeldung für die Termine im Mai und Juni 2024.

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Nun zu unserem aktuellen Symposium. Es ging um Kontroversen über Methoden im EU-Recht. Die vielfältigen Krisen der EU führen dazu, dass die EU-Rechtswissenschaftler ihre klassische Konzeption des EU-Rechts – ein Recht der Integration – und ihr Verhältnis zu den europäischen Institutionen in Frage stellen. VINCENT RÉVEILLÈRE eröffnet eine Debatte über die Kontroversen über die Methoden im EU-Recht. JAN KOMÁREK diskutierte, was es heute braucht, um ein:e kritische:r EU-Rechtswissenschaftler:in zu werden.

MASSIMO LA TORRE fragt, wie wir das Studium des Europarechts angehen sollten und was wir immer noch von einigen Klassikerfällen lernen können. LOÏC AZOULAI legt die Verbindung zwischen den EU-Rechtswissenschaften und den europäischen Gesellschaften dar und plädiert für eine neue “antitranszendentale” Perspektive. FRANCIS SNYDER skizziert ausgewählte grundlegende Eckpunkte der kurzen Geschichte von Law in Context und die (ehemalige) Rolle des European Law Journal. Er zeigt, wie LIC eine echte transnationale akademische Gemeinschaft geschaffen hat, trotz sprachlicher, geografischer und akademischer Hindernisse. Heißt das, dass wir jetzt alle “Kontextualisten” sind? AGUSTÍN JOSÉ MENÉNDEZ meint nein.

JOANA MENDES überdenkt die Rolle der Rechtswissenschaft und weist auf die Fallstricke des Vergleichs beim Aufbau des EU-Verwaltungsrechts hin. LIONEL ZEVOUNOU argumentiert, dass man die Geschichte und das Recht der Europäischen Union nicht verstehen kann, ohne den Kolonialismus zu verstehen und anzuerkennen. HANNA EKLUND zeigt, dass Europas jahrhundertelange Geschichte des Kolonialismus nicht nur ein historischer Fakt, sondern auch ein methodischer Ausgangspunkt für eine dekoloniale Untersuchung des heutigen EU-Rechts ist.

ANTOINE BAILLEUX legt dar, wie der EuGH die Selbstwahrnehmung der EU maßgeblich beeinflusst. In diesem Sinne trägt er zur Gestaltung eines europäischen Gemeinwesens bei. MARIE-LAURE BASILIEN-GAINCHE betrachtet Migrationen und Grenzen aus einer multidisziplinären Perspektive, wobei sie bereit ist, sich auf persönliche Kontroversen einzulassen und sich dem internen Diskurs über die Methodik zu stellen. TONI MARZAL geht der Frage nach, ob es eine kulturelle Studie des EU-Rechts geben kann, da der Begriff der Rechtskultur bekanntermaßen schwierig ist.

SABINE MAIR warnt davor, dass die ausgeprägten legalistischen Qualitäten des EU-Rechts die Gefahr bergen, ein Gefühl der Unnahbarkeit zu provozieren. Solcher EU-Legalismus kann die EU vom Alltagsleben ihrer Bürger entfernen und damit Euroskeptizismus anheizen. Schließlich schließt VINCENT RÉVEILLÈRE die Debatte ab. Er zeigt auf, warum wir uns auf die Wissenspraktiken der Jurist:innen konzentrieren und nach der transformativen Kraft der juristischen Techniken fragen müssen.

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Dieses Editorial ist das letzte vor der Osterpause – am 05. März geht es weiter. Ihnen alles Gute,

Ihr

Verfassungsblog-Editorial-Team


SUGGESTED CITATION  Shehabi, Omar Yousef: Überleben. Ganz oder teilweise., VerfBlog, 2024/3/23, https://verfassungsblog.de/uberleben-ganz-oder-teilweise/, DOI: 10.59704/dd5d291ab6bfb7f5.

4 Comments

  1. M G Sat 23 Mar 2024 at 09:21 - Reply

    “Noch so viele Verwaltungsreformen, Überprüfungen und Überwachungen werden Israel nicht davon abhalten, UNRWA zu delegitmieren; ebensowenig wie sie westliche Geldgeber in Antwort darauf davon abhalten werden, von UNRWA zu verlangen, noch mehr seiner knappen Ressourcen für die Überwachung von Personal und Zuwendungsempfängern aufzuwenden.”

    Ist es wirklich falsch, mehr Ressourcen in die Überwachung von Personal zu stecken, wenn Teile von genau diesem Personal sich am 7. Oktober beteiligt haben?

  2. Orestis Economou Sat 23 Mar 2024 at 09:23 - Reply

    It is known that UNRWA is infiltrated by Hamas which has taken the money given to it to build the network of tunnels against Israel. A big nymber of members of UNRWA have participated in the massacre of 07. October. It is imposssible to support this criminal institution

  3. Kommentator1 Sat 23 Mar 2024 at 11:47 - Reply

    Hui, da reiht sich eine Stimme der Vernunft – der Verfassungsblog – nun also auch ein in die, die undifferenzierten Unsinn von sich geben, von Genozid palavern und damit rechtlich klar umrissenen Begriffen jede Bedeutung rauben. Als Beitrag auf dem Verfassungsblog vielleicht noch vertretbar. Aber als Editorial, das in das Mailpostfach versendet wird? Ich hoffe, dass es nicht üblich wird, Propaganda in die Postfächer aller Abonnent*innen zu spülen.

    Der ehemalige Vorsitzende der UNRWA sagt selbst, 5 % der Inhalte der von ihnen genutzten Schulbücher seien antisemitisch, sieht darin aber kein Problem. Alleine das ist ein Grund, jegliche Mittel für UNRWA zu kürzen. UNRWA ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Gelder für URNWA perpetuieren den Nahostkonflikt. In UNRWA-Schulen wurden Waffen gelagert, Hamaskämpfer fanden dort Zuflucht und URNWA arbeitet mit der Hamas zusammen. Kritik an der Hamas sucht man vergeblich, für sie ist Israel alleinverantwortlich für alles.
    Hier ein Editorial eines Mitarbeiters dieser antisemitischen, für das Problem mitverantwortlichen Organisation zu sehen, tut sehr weh.
    Dabei sieht man hier doch das Problem von UNRWA: Die Palästinenser*innen werden von jeglicher Verantwortung freigesprochen: Sie dürfen ja gar nichts machen. Es ist von unfassbarer Einseitigkeit geprägt. Der Konflikt wird entkontextualisiert.
    Kein Wunder, dass jemand mit einer solchen Einstellung vor allem Angst davor hat, dass die UNRWA jetzt doch ethisch handeln soll und dies auch kontrolliert werden soll. Das einzig gute, was diese in mein Postfach gespülte Propaganda zeigt: Mit solchen Menschen ist kein Frieden möglich. Wenn das die intellektuelle Elite in diesem KOnflikt sein soll, dann wird es keine Lösung geben. Soviel Einseitigkeit habe ich hier außerhalb dieser BEiträge selten gelesen auf dem Verfassungsblog – weswegen ich diese auch immer schätzte.
    “Die Idee, dass gerade vertriebene und unter Besatzung lebende Palästinenser die Hauptverantwortung dafür tragen, Frieden mit ihren Besatzern und Enteignern zu schaffen, bleibt eine grundlegende und fundamental zynische Annahme der westlichen Geldgeber von UNRWA.”
    Diese unfassbar entkontextualisierte Opferhaltung ist schwer auszuhalten: Es ist in anderen Konflikten sehr wohl gelungen, dass die Besatzten mit ihren Besatzern Frieden geschlossen haben. Vertriebene gibt es auf beide Seiten. Dafür ist es aber nötig, sich nicht nur als Flüchtlinge zu verstehen, sondern als Menschen mit einer Zukunft. Der vererbbare Flüchtlingsstatus und die einzige Sicht als Vertriebene ist ein Hauptproblem des Konflikts. Mit einem bloßen Blick in die Vergangenheit und auf das erfahrene Unrecht wird dieser Konflikt nicht gelöst werden. Israelis können eine genauso umfassende Latte an erfahrenem Unrecht vorweisen. Es hilft nicht weiter. Ebenesowenig ein Gegenrechnen. Ein konstruktive, produktive Zukunftsvision ist erforderlich – und natürlich mit der aktuellen rechtsextremen israelischen Regierung nicht möglich.
    UNRWA ist das Problem, nicht die Lösung. Das betrachten von sich selbst nur als Flüchtling und Vertriebener ist ebenso das Problem und nicht die Lösung.

    “Es ist an den Palästinensern, Israels Meinung zu ändern – aber nicht durch Widerstand, diplomatische Manöver, “Lawfare”, Boykotte oder irgendwelche anderen Mittel jenseits flehentlicher Bitten.”
    Es ist an den Palästinenser*innen, ihre eigene Meinung zu ändern: Vor dem 7.10. wollte gerade einmal 1/3 der Palästinenser*innen eine Zweistaatenlösung. Mittlerweile sind es (imm Gazastreifen) wohl mehr (vgl. https://pcpsr.org/en/node/969). Aber es passt ins Bild dieses Editorials: Nur auf andere zeigen, kein einzig kritischer Gedanke, was sUNRWA oder Palästinenser*innen zu diesem Konflikt beigetragen haben. Und auch hier wieder: Das Argument lässt sich genauso umdrehen: Es ist an den Israelis, die Meinung der Palästinenser*innen zu ändern – es nutzt nur nichts, immer nur Fronten aufzumachen.
    Die aufgemachten Möglichkeiten (ist mit Widerstand eigentlich der 7.10. gemeint oder was sonst?) sind im Übrigen ALLE nicht darauf gerichtet, Israelis von einer Zweistaatenlösung zu bewegen, sondern Israels Existenz zu bekämpfen. Dass man damit Israelis nicht überzeugt, vermag nicht zu verwundern.

    Dieses Editorial ist geprägt von Feindschaft, Einseitigkeit, Konfliktfreude und absolut keiner Ausgeglichenheit und Zugewandtheit füpr eine Lösung und Frieden. Diese Auffassung ist anschauliches Beispiel dafür, wieso dieses Problem noch immer existiert. Dass es bei Verfassungsblog nicht nur gelesen werden kann, sondern auch noch an alle Abonennt*innen des Editorials versandt wird, ist für mich erschreckend und hoffentlich eine Ausnahme mit Aufarbeitung.

  4. Kommentierende*r Sat 23 Mar 2024 at 12:14 - Reply

    “Es ist an den Palästinensern, Israels Meinung zu ändern – aber nicht durch Widerstand, diplomatische Manöver, “Lawfare”, Boykotte oder irgendwelche anderen Mittel jenseits flehentlicher Bitten.”
    Es ist an den Palästinenser*innen, ihre eigene Meinung zu ändern: Vor dem 7.10. wollte gerade einmal 1/3 der Palästinenser*innen eine Zweistaatenlösung. Mittlerweile sind es (imm Gazastreifen) wohl mehr (vgl. https://pcpsr.org/en/node/969). Aber es passt ins Bild dieses Editorials: Nur auf andere zeigen, kein einzig kritischer Gedanke, was sUNRWA oder Palästinenser*innen zu diesem Konflikt beigetragen haben. Und auch hier wieder: Das Argument lässt sich genauso umdrehen: Es ist an den Israelis, die Meinung der Palästinenser*innen zu ändern – es nutzt nur nichts, immer nur Fronten aufzumachen.
    Die aufgemachten Möglichkeiten (ist mit Widerstand eigentlich der 7.10. gemeint oder was sonst?) sind im Übrigen ALLE nicht darauf gerichtet, Israelis von einer Zweistaatenlösung zu bewegen, sondern Israels Existenz zu bekämpfen. Dass man damit Israelis nicht überzeugt, vermag nicht zu verwundern.

    Es ist auch nicht verwunderlich, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter der UNRWA nicht darüber freut, dass die UNRWA sich stärkeren ethischen Kontrollen unterwerfen muss. Für die Menschenrechte und den Kampf gegen Antisemitismus und für eine friedliche Beilegung des Nahostkonflikts im Sinne einer Zweistaatenlösung ist es aber ein Fortschritt.

    “Wie ich letzten Monat schrieb, ist “die Delegitimierung von UNRWA die Weichenstellung dafür, die Verantwortung für das Wohlergehen der Palästinenser auf ‘legitime’ internationale Organisationen umzuleiten, d. h. auf solche, die Hilfsgüter ohne Rücksicht auf den Status als palästinensische Flüchtlinge verteilen werden”.”

    Was soll daran falsch sein? Wieso soll denn das Wohlergehen der Palästinenser*innen von deren Status als Flüchtlinge abhängen? Damit zementiert man doch eine Bevölkerung in Abhängigkeit, in den Blick zurück, in eine Heimatlosigkeit. Der für Palästinenser*innen erfundene erbliche Flüchtlingsstatus über mehrere Generationen ohne Perspektive ist Teil des Problems, nicht Teil der Lösung. Es macht die Palästinenser*innen nicht emhr zu eigenverantwortlichen menschen, sondern zum Spielball fremder geopolitischer Interessen. Nirgends sonst werden Menschen so viele Jahrzehnte, nachdem ihre Großeltern oder Urgroßeltern waren so sehr entrechtet wie Palästinenser*innen, etwa im Libanon. Ein Umgang, der mit anderen Nachfahren von Flüchtlingen zurecht als unmenschlich angesehen würde. Seies es jüdische Vertriebene, die in Israel gleichwertige Staatsbürger*innen geworden sind, seien es etwa aber auch Armenier*innen, die tatsächliche Genozide erleiden mussten, denen aber trotzdem nicht in den Zufluchtsstaaten ihr Menschenrecht verwehrt wird, um sie als geopolitischen Spielball gegen Aserbaidschan oder die Türkei nutzen zu können. Es gibt auch deren noch unzählige weitere Beispiele. Wieso findet es der Autor, aber auch so viele andere, vollkommen in Ordnung, Palästinenser*innen so sehr zu entrechten? Wieso gibt es weder hier noch an anderer Stelle kein flammendes Plädoyer dafür, den Palästinenser*innen im Gazastreifen endlich ihr Recht auf Flucht zu gewähren? Das gab es in vergangenen Konflikten schon bei wesentlich niedrigschwelligeren Eingriffen in das Recht auf Flucht – zurecht. Diese Objektivierung der Palästinenser*innen ist für mich in diesem Konflikt wirklich kaum noch nachvollziehbar und nahezu unerträglich.

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