Vier Jahre Sozialgerichtsstreit ist zu lang
Aus Karlsruhe eine neue Kammerentscheidung zur überlangen Verfahrensdauer – passend zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren:
Einen Kläger über Jahre auf seine mündliche Verhandlung warten zu lassen, von deren Ausgang sein Krankenversicherungsstatus abhängt, einfach nur, weil sonst so furchtbar viel zu tun ist – das geht nicht. Schon gar nicht, wenn das offenbar System hat:
(…) die betroffene Kammer schiebt offenbar schon über Jahre hin einen Verfahrensberg vor sich her mit der Folge, dass ein Verfahren durchschnittlich nach etwa vier Jahren zur Verhandlung kommt, wie sich etwa der Sachstandsmitteilung des Gerichts vom 25. September 2008 entnehmen lässt, wonach im September 2008 Klagen aus dem Jahrgang 2004 verhandelt wurden.
Ob die Sozialrichter einfach nur lieber früh Feierabend machen oder die Schuld bei der niedersächsischen Landesregierung zu suchen ist, die dem Gericht die nötigen Stellen vorenthält, das geht aus der Entscheidung nicht hervor.
Der Fall scheint in der Tat extrem zu sein, die Spitze des Eisbergs. Aber wann wird das BVerfG deutlicher, wenn es um den Hintergrund der langen Verfahrensdauer (nicht nur, aber vor allem bei Sozialgerichten) geht: die ungenügende Personalausstattung der Gerichte. Solche krassen Einzelfälle sind in der Tat für die Betroffenen bitter, und da ist ein Teil der Verantwortung bei den Ländern, die für die Ausstattung der Gerichte zuständig sind, und natürlich beim betreffenden Gericht zu suchen. Ein Gerichtspräsident, der seinen Laden kennt, und die Kollegen wissen doch auch ohne Statistik, wer die Pappenheimer im eigenen Laden sind, oder wo einzelne Richter auf Grund welcher Umstände auch immer die Belastung ihrer Kammer nicht im Griff haben.
Ich wünschte mir neben der impliziten Schelte auf die Richter vor Ort wirklich eine deutlichere Kritik an die Adresse der Justizverwaltungen. Karlsruhe gibt so viele unnötigen obiter dicta von sich, da wäre es an dieser Stelle auch angemessen.
Die Überschrift ist falsch. “Vier Jahre Sozialgerichtsstreit ist zu lang” hat das BVerfG im Kammerbeschluss nicht gesagt, viel mehr: “Bei Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls liegt hier eine verfassungswidrig lange Verfahrensdauer vor.”
Der Einzelfall ist hier ein besonders schwerer Fall der Verzögerung, weil bei Statusfragen die Kostenverteilung ein unmöglicher Schwebezustand ist und ggf. andere Rechte abschneidet.
Dass jetzt jedes Verfahren mit einer solchen Verfahrensdauer verfassungswidrig sein soll, wird damit nicht gesagt.
da hatte man sichtbar Manschetten, wegen der drohenden 9 weiteren Verurteilungen, seit jetzt Renate Jaeger endlich aus dem Quark gekommen ist und zwischenzeitlich während ihrer Amtszeit alles blockierte:
http://kindesraub.de/cms/index.php/de/news/mission-erfuellt-verfassungsrichterin-a-d-renate-jaeger-richterin-beim-egmr-der-feind-in-meinem-bett.html
[…] wird die Instanzrichter freuen, die gelegentlich von Karlsruhe eins übergebraten bekommen, wenn sie für eine Entscheidung zu lange […]