13 September 2011

Völkerrecht und Judentum

Wenn man sich die Geschichte des modernen Völkerrechts ansieht, fällt auf, dass außerordentlich viele seiner aus dem deutschen Sprachraum stammenden Begründer jüdischer Herkunft waren. Dieser Beobachtung versuchten heute Juristen, Historiker und Politologen bei einer Konferenz an der Berliner Humboldt-Universität auf den Grund zu gehen.

Ich war dort, und es war ziemlich spannend: Was, wenn überhaupt, fangen wir mit so einer Beobachtung an? Gibt es so etwas wie eine jüdische Identität, deren Spuren im Werk dieser Wissenschaftler nachweisbar sind? Und wenn ja, was folgt daraus für das Völkerrecht?

Reut Yael Paz, Völkerrechtlerin aus Israel, derzeit als Humboldt-Stipendiatin in Berlin und Organisatorin der Konferenz, erinnerte bei der Eröffnung der Konferenz daran, dass vor fast genau 85 Jahren am gleichen Ort eine andere, von Carl Schmitt organisierte Konferenz stattfand zu einem Thema, das beunruhigend nahe an dem des heutigen Treffens dran war: nämlich den „jüdischen Geist“ in der deutschen Rechtswissenschaft aufzuspüren und zu eliminieren. Davon galt es sich abzugrenzen. Ob das gelang, war durchaus umstritten.

Was bzw. wer macht Erich Kaufmann zu einem Juden?

Im ersten Panel ging es um die hauptsächlich theoretisch arbeitende Gründergeneration der Zwischenkriegszeit, um Lassa Oppenheim, Georg Jellinek, Hans Kelsen und Erich Kaufmann – vier Juristen, die man sich unterschiedlicher kaum vorstellen kann. Keiner von ihnen war praktizierender Jude, und die Panelisten, die über sie sprachen, beschränkten sich zumeist auch, ihren jeweiligen Beitrag zur Entwicklung des Völkerrechts darzustellen, ohne das Judentum des jeweiligen groß zu thematisieren. Florian Hofmann, der über Jellinek sprach, streifte die Frage der jüdischen Identität ganz zum Schluss seines Vortrags mit der Andeutung, dass Jellineks Faszination für bestimmte Begriffe wie “promise” oder “covenant” möglicherweise Parallelen in der jüdischen Theologie fänden, aber ihm war spürbar unbehaglich zumute dabei und er beließ es bei ein, zwei dürren Sätzen.

Offensiver ging Michael Stolleis vor, der Erich Kaufmann zum Thema hatte: Kaufmann war ein protestantischer Preuße, Bismarck-Verehrer und neuhegelianischer Antirepublikaner, so deutsch, wie man nur sein konnte, nur halt mit jüdischen Vorfahren. Wenn man ihn als jüdischen Wissenschaftler neben den Rabbinersohn Jellinek einsortiert, so Stolleis scharf, begebe man sich in Gefahr, die gleichen Maßstäbe an die Unterscheidung Jude/Nicht-Jude anzulegen wie die Nazis.

Das war eine starke Ansage eines älteren deutschen Rechtshistorikers und Staatsrechtlers an eine junge israelische Politik- und Rechtswissenschaftlerin. In der Diskussion zeigte sich indessen, dass sich hier möglicherweise tatsächlich ein Generationen-Gap auftat: Für Reut Paz und manch andere jüngere Wissenschaftlerin im Publikum war es vielfach überhaupt nicht anstößig, nach der religiösen Identität zu fragen, auch und gerade wenn jemand wie Kaufmann von einer solchen überhaupt nichts wissen wollte: Ein assimilierter Jude wird aus dieser Perspektive eben nicht zu einem Nicht-Juden, sondern zu einem Juden, dem sein gesellschaftliches Umfeld ein bestimmtes Anpassungsverhalten abverlangt.

Da ließ sich aber kein Einvernehmen herstellen. Wenn es Anhaltspunkte gibt für einen spezifisch jüdischen Beitrag zum Völkerrecht im Werk dieser vier, so kamen diese heute jedenfalls nicht zum Vorschein.

Ulrich K. Preuss machte einen interessanten Punkt, als er anmerkte, dass viel interessanter die Frage wäre, was es eigentlich mit der österreichisch-ungarischen K&K-Herkunft der meisten Protagonisten und der prägenden Wirkung des Untergangs dieses Vielvölkerstaats im Nationalismus auf ihr völkerrechtliches Denken auf sich habe – eine Frage, die ich vor allem in Hinblick auf Kelsen höchst spannend finde.

Ergiebiger schien mir das zweite Panel am Nachmittag, das der jüngeren Generation der “Praktiker” des Völkerrechts gewidmet war: Isaak Breuer, Fritz Bauer, Marie Munk, Eric Stein. Den Beitrag zu Isaak Breuer von Amos Israel habe ich leider verpasst, weil ich mittags zu einem Termin musste. Bei den anderen dreien fiel mir auf, dass ihr Leben und Werk natürlich von biographischen Erfahrungen geprägt war, die mit ihrer jüdischen Herkunft untrennbar verknüpft waren – Emigration und Holocaust. Ob das indessen einen Rückschluss auf jüdische Identität im Denken und Werk der Völkerrechtler zulässt, blieb weiter ungeklärt.

Joachim Perels, der sich wegen Krankheit von einem Assistenten vertreten und seinen Beitrag zu Fritz Bauer vorlesen ließ, fand immerhin im alten Testament bei Jesaia Thesen, die sich wie Vorläufer des modernen Völkerrechts lesen. Die Beiträge zu Marie Munk (Marion Röwekamp) und Eric Stein (Alexandra Kemmerer) ließen dagegen wenig Neigung erkennen, sich auf Spekulationen über die religiöse Identität ihrer Protagonisten einzulassen. Alexandra Kemmerer konnte immerhin mit einem Brief des vor wenigen Wochen verstorbenen Eric Stein aufwarten, aus dem hervorgeht, dass Stein sich immer der Gemeinschaft der jüdischen Emigranten verbunden fühlte.

Vier “isms”

Konturen erhielt die These von der jüdischen Grundierung des modernen Völkerrechts erst in dem Vortrag von Martti Koskenniemi über Hersch Lauterpacht, dessen jetzt neu herausgegebenes Monumentalwerk “The Function of Law in the International Community” anschließend vorgestellt wurde. Lauterpacht war, anders als viele der anderen Protagonisten, nicht erst der NS-Herrschaft wegen emigriert, sondern war bereits 1923 nach England ausgewandert. Außerdem war er, ebenfalls anders als die meisten anderen, zeitlebens Zionist – laut Koskenniemi insofern ein Paradox, als Lauterpacht als Völkerrechtler die Idee des souveränen Nationalstaats leidenschaftlich bekämpfte.

Koskenniemi schloss mit einem durchaus persönlich eingefärbten Bekenntnis, dass jeder Völkerrechtler seit Lauterpacht von vier “isms” geprägt sei: Erstens Rationalismus – dem Glauben, dass rechtliche Vernunft herrscht. Zweitens Individualismus – im Gegensatz zum “großen Übel” Nationalismus. Drittens Kosmopolitanismus – die Idee, dass die Welt politisch als ein Ganzes behandelt werden muss. Und viertens Sentimentalismus (was Koskenniemi gern unerklärt gelassen hätte, wenn ihn nicht die humorlose Nachfrage aus dem Publikum, was er denn damit meine, in die peinliche Lage versetzt hätte, seine Pointe zu erläutern).

Dabei war Koskenniemi durchaus klar, dass diese Stichwörter im Kontext des Judentums heikles Terrain sind: Kosmopolit beispielsweise war im Stalinismus ein antisemitisches Schimpfwort. Aber hinter den Stereotypen scheint mir in diesem Bekenntnis zur juristischen, von ethnisch-kultureller Herkunft und territorialer Zugehörigkeit abstrahierenden Vernunft schon etwas aufzuscheinen, was als Ansatzpunkt für eine Erklärung der Verbindung zwischen Völkerrecht und Judentum dienen könnte.

 


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Völkerrecht und Judentum, VerfBlog, 2011/9/13, https://verfassungsblog.de/vlkerrecht-und-judentum/, DOI: 10.17176/20181008-120604-0.

7 Comments

  1. Wikipedianer Wed 14 Sep 2011 at 16:00 - Reply

    Woher stammt die Einordnung von Georg Jellinek (1851-1911) in der “Zwischenkriegszeit”? Zu Weimarer Zeiten wirkte nicht Georg, sondern sein Sohn Walter Jellinek (1885-1955).

  2. Max Steinbeis Wed 14 Sep 2011 at 16:26 - Reply

    stimmt, Ungenauigkeit meinerseits.

  3. humorlosernachfrager Wed 14 Sep 2011 at 19:09 - Reply

    koskenniemis pointe war mir mangels humor also demnach nicht klar. ist sie mir zugegebenermaßen aber auch bis heute nicht ganz. im gegenteil denke ich immer noch etwas über seine ausführungen zum unterschied zwischen nationalem und Völkerrecht bzgl. der motivation mit diesen nach.

    danke in jedem fall für den text, den ich mir im folgenden erlaube noch etwas zu ergänzen.

    ich fand das abschließende Panel zu Lauterpacht bzw. seinem Buch “The Function of Law in the International Community” mit Yoram Schachar, Philippe Sands, Koskenniemi u.a., moderiert von Alexandra Kemmerer, ebenfalls noch berichtenswert. auch wenn vielleicht zum Thema der Konferenz nicht mehr viel hinzugefügt wurde. schachar fiel darin als – an diesem tage womöglich einziger – skeptiker bzgl. weltorganisations-ideen, kosmopolitismus usw. auf. koskenniemi war gewohnt unterhaltsam und gleichzeitig erleuchtend. sands kam aus hamburg direkt aus der völkerrechtspraxis des Internationalen Seegerichtshofs. isabel feichtner wies mutig auf die nicht optimale editierung des buches hin. (nur um einige kurze stichpunkte zu geben.)

    die andere skeptische note wurde durch den vortrag zu isaac breuer von amos israel beigesteuert, den du, wie du selbst schreibst, verpasst hast. seine “religiöse kritik am völkerrecht” wurde dem publikum durch den vortragenden ziemlich emphatisch nahegebracht. die identifikation mit der persönlichkeit breuers schien mir äußerst stark und am ende kam noch der appel (an die vorherigen vorträge!?) zu direkter sprache. in diesem sinne hätte eine kurze diskussion über die herausforderung biographischen arbeitens an irgendeiner stelle der konferenz vielleicht ganz gut getan. irgendwie hingen die fragen hierzu in der luft und kamen mindestens auch einmal aus dem publikum etwas expliziter, so weit ich mich erinnere.

    die kleine zusammenfassung des tages von den beiden “young scholars” am Ende war okay (georg nolte hätte ich dennoch lieber gehört).

  4. Alexandra Kemmerer Wed 14 Sep 2011 at 20:22 - Reply

    War nicht die gesamte Konferenz in weiten Teilen eine Diskussion über die Herausforderung biographischen Arbeitens? Zugegeben, es wunderte mich auch sehr, dass die in der Luft hängenden diesbezüglichen Fragen vom Publikum nicht expliziter gestellt wurden. Ich habe als Vortragende versucht, die Ambivalenzen der “biographical illusion” (Bourdieu)subtil zu unterstreichen, indem ich darauf hinwies, dass es einen großen Unterschied macht (und die Dinge zugleich erhellt und verkompliziert), ob man lediglich mit und zu wissenschaftlichen Texten eines Protagonisten arbeitet oder ob man auch privatere Selbstzeugnisse heranzieht (Interviews, Korrespondenzen, persönliche Aufzeichnungen). Wer Letzteres tut, muss sich als biographisch Schreibender nicht nur mit den eigenen “illusions”, Projektionen und mitunter vorschnellen (Identitäts-)Zuschreibungen auseinandersetzen, sondern auch mit denen des Protagonisten selbst.

  5. Obiter Dictum Thu 15 Sep 2011 at 20:49 - Reply

    Irgendwie ist es fast schon spooky, dass sich Juristen über den jüdischen Beitrag zum Völkerrecht Gedanken machen, während das einzige Völkerrechtssubjekt, in dem der jüdische Beitrag maßgeblich ist, immer mehr mit dem Rücken an die Wand gedrängt wird. Aber wir wussten ja wieder mal von nichts.

  6. VonFernSeher Tue 20 Sep 2011 at 19:22 - Reply

    Ob Juden oder Hindus, Preußen oder Ungarn, fände ich es in Sachen Völkerrecht wissenschaftlich deutlich anspruchsvoller sich mit dem jeweiligen Völkerrecht in Abgleich mit seiner Zeit und mit den Thesen, nicht der Person, der Handelnden zu befassen.

    Solche “Der hat das nur so gemacht, weil…”-Analysen stoßen mir jedenfalls immer übel auf und einen wissenschaftlichen Gewinn am Werk der Einzelnen kann ich auch nicht erblicken.

  7. […] der habsburgischen Realität auf die Entstehung des Völkerrechts erscheint mir, und auch weiteren Rezensenten, äußerst spannend: Offenbar inspirierte die Vielschichtigkeit der multiethnischen Monarchie dazu, […]

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