06 May 2010

Vorratsdatenspeicherung: Was täten wir ohne die Iren

Der irische High Court will die Vorratsdatenspeicherung erneut vom EuGH überprüfen lassen. Diesmal unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit mit den Grundrechten. Die Iren wieder. Was täten wir ohne sie.

Das Thema hat den EuGH schon einmal beschäftigt, weil schon die irische Regierung gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte – allerdings gegen den Trick, die Richtlinie als Binnenmarkt-Maßnahme zu etikettieren. An dieser Stelle das Stemmeisen anzusetzen, dazu konnte sich der EuGH dann allerdings nicht entschließen. Um so besser, wenn er jetzt Gelegenheit bekommt, die grundrechtliche Überprüfung nachzuholen.

Bleibt zu hoffen, dass die EU-Richter tatsächlich die Gelegenheit wahrnehmen und einen Weg suchen und finden, die EU-Bürger wirksam vor den Gefahren der Datenspeicherung zu schützen – wirksamer, als das BVerfG das vermochte. Das Urteil könnte ein Meilenstein der Grundrechtsrechtsprechung werden. Und der Showdown mit dem BVerfG hätte in dieser Sache dann auch ein optimales Ende gefunden: Dass Karlsruhe sich die als Unterwerfungsgeste empfundene Vorlage nach Luxemburg ersparen wollte, wäre dann im Ergebnis unschädlich geblieben.

“Submissions” – was ist das?

Was ich nicht so recht verstehe: Offenbar ist die Entscheidung, den Fall in Luxemburg vorzulegen, beim High Court gefallen. Aber welche Fragen dem EuGH gestellt werden sollen, dazu findet jetzt noch eine Art öffentliche Anhörung statt oder so etwas.

The matter will be listed before the Court again on 12th May 2010 for submissions on the form of question or questions to be referred to the ECJ,

heißt es in der Mitteilung der Klägeranwälte. Was ist das denn? Eine Art Bürgerpartizipation bei Vorlageverfahren? Faszinierend unter dem Gesichtspunkt der Normenkontrolle als richterliche Gesetzgebung. Weiß da jemand mehr drüber?


SUGGESTED CITATION  Steinbeis, Maximilian: Vorratsdatenspeicherung: Was täten wir ohne die Iren, VerfBlog, 2010/5/06, https://verfassungsblog.de/vorratsdatenspeicherung-tten-wir-ohne-die-iren/, DOI: 10.17176/20181008-140026-0.

2 Comments

  1. Tarik Thu 6 May 2010 at 11:39 - Reply

    submissions sind eigentlich schriftliche oder mündliche Beiträge der Parteien.
    In den meisten Common-Law Rechtssystemen herrscht im Gegensatz zu Deutschland ein
    “adversarial system”(mir fällt da leider keine gute Übersetzung zu ein: Gegenteil “inqusitorial system”): Die Parteien bestimmen im wesentlichen den Verlauf der Verhandlungen und nicht der Richter. Der Richter hat eine eher beobachtende Rolle und entscheidet plakativ gesagt, welche Partei ihren Fall überzeugender darstellt ohne großartig eigene Ermittlungen anzustellen.
    Ich kenne mich zwar weder mit Irland, noch mit der Vorlage an den EuGH aus, aber ich denke mal, dass dies ebenfalls deutlich stärker von den Parteien dominiert wird und sich dadurch der Begriff “submissions” erklären lässt.

  2. Vorratsdatenspeicherung: Der Stand der Diskussion…

    Die aktuelle Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) findet im Spannungsfeld zweier Vorgaben statt: Zum Einen gibt es eine Richtlinie für eine Vorratsdatenspeicherung. Richtlinien der EU müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Im…

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